Mandat Musterklauseln

Mandat zum Einzug von Forderungen mittels SEPA-Basislastschrift Name und Adresse des Zahlungsempfängers Energieversorgung Schmalkalden GmbH Xxxx Xxxxx 0-0 00000 Xxxxxxxxxxxx Gläubiger-Identifikationsnummer DE14ZZZ00001086214 Mandatsreferenz Hiermit ermächtige(n) ich (wir) widerruflich o. g. Zahlungsempfänger wiederkehrende Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzu- ziehen, zugleich weise(n) ich (wir) mein (unser) Kredit- institut an, die von dem o. g. Zahlungsempfänger auf meinem (unserem) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich bin (wir sind) berechtigt von meinem (unserem) kontoführenden Kreditinstitut eine Rückerstattung des eingezogenen Betrages innerhalb von 8 Wochen, begin- nend mit dem Tag, an dem mein (unser) Konto belastet wurde, zu verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Adresse des Zahlungspflichtigen IBAN des/der Zahlungspflichtigen DE BIC des kontoführenden Kreditinstitutes Kontoführendes Kreditinstitut Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Zahlungspflichtiger (ggf. Firmenstempel) X
Mandat. 2.1. Die Mandatierung des Rechtsanwalts durch den Betroffenen erfolgt außerhalb der Plattform und wird durch AEQUIFIN nicht beeinflusst oder vermittelt. Es ist allein Sache des Betroffenen, einen geeigneten Rechtsanwalt für seinen Streitfall zu mandatieren.
Mandat. Gegenstand des Mandats ist die vereinbarte Leistung des Rechtsanwalts, also Beratung und Vertretung. Rechtsanwaltsgebühren fallen bereits für die Besprechung der Angelegenheit an. Grundsätzlich ist ein rechtlicher oder wirtschaftlicher Erfolg nicht geschuldet. Vertragspartner des Mandanten ist ausschließlich der Auftragnehmer. Die Auswahl des mit der Bearbeitung des Mandats befassten Rechtsanwalts obliegt dem Auftragnehmer.
Mandat. Gegenstand der Beauftragung der Kanzlei ist die vereinbarte Tätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolges. Der Auftrag wird grundsätzlich allen Patentanwälten der Kanzlei erteilt, soweit nicht die Vertretung durch einen einzelnen Patentanwalt oder bestimmte Patentanwälte vorgeschrieben ist oder durch gesonderte schriftliche Abrede vereinbart wurde. In allen Fällen steht das Honorar ausschließlich der Kanzlei zu. Die Zuordnung der jeweiligen Sachbearbeitung erfolgt durch die Patentanwälte entsprechend der nach Sach- gebieten ausgerichteten kanzleiinternen Organisation. Bei der Beratungstätigkeit werden steuerrechtliche Gesichtspunkte sowie Gesichtspunkte, die ausländische Rechtsfragen betreffen nicht berücksichtigt, es sei denn, es wird hierüber ein gesonderter Auftrag erteilt. Die Kanzlei wird jedoch mit vom Mandant benannten Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern zusammenarbeiten. Das Mandat wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der Patentanwaltsordnung und der Berufsordnung der Patentanwälte durchgeführt. Die Kanzlei ist verpflichtet, im Rahmen ihrer Auftragsdurchführung die tatsächliche, wirtschaftliche und rechtliche Situation des Mandanten richtig und im notwendigen Umfang wiederzugeben. Dabei sind sie berechtigt, die von dem Mandanten genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zugrunde zu legen. Handlungen, die sich auf dasselbe Mandat mehrerer Mandanten beziehen und welche einer von mehreren Mandanten vornimmt oder welche von der Kanzlei gegenüber einem von mehreren Mandanten vorgenommen werden, wirken für und gegen die übrigen Mandanten. Widersprechen sich die Weisungen mehrerer Mandanten, so kann das Mandat niedergelegt werden. Fernmündliche Auskünfte und Erklärung der Mitarbeiter der Kanzlei sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Korrespondenzsprache ist Deutsch oder Englisch.
Mandat. Der Broker verpflichtet sich Versicherungsverträge im Namen der Allianz Suisse nur für Kun- den, von denen er ein gültiges Maklermandat besitzt, zu vermitteln. Falls es sich um ein neues Mandat handelt, so muss dieses mit rechtsgültiger Unterschrift des Kunden raschmöglichst, spätestens bei Einreichung eines Antrages der Allianz-Suisse zugestellt werden.
Mandat zum Einzug von Forderungen mittels SEPA-Basislastschrift Name und Adresse des Zahlungsempfängers WerraEnergie GmbH Xxxxxx-Xxxxx-Xxxxxx 00-00 00000 Xxx Xxxxxxxxx Gläubiger-Identifikationsnummer DE70ZZZ00000009864 Mandatsreferenz Hiermit ermächtige(n) ich (wir) widerruflich o. g. Zahlungsempfänger wiederkehrende Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen, zugleich weise(n) ich (wir) mein (unser) Kreditinstitut an, die von dem o. g. Zahlungsempfänger auf meinem (unserem) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich bin (wir sind) berechtigt von meinem (unserem) kontoführenden Kreditinstitut eine Rückerstattung des eingezogenen Betrages innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Tag, an dem mein (unser) Konto belastet wurde, zu verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name und Adresse des Zahlungspflichtigen * IBAN des/der Zahlungspflichtigen * BIC des kontoführenden Kreditinstitutes * Kontoführendes Kreditinstitut * Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Zahlungspflichtiger (ggf. Firmenstempel) * X Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (WerraEnergie GmbH, Xxxxxx-Xxxxx-Xxx. 00-00, 00000 Xxx Xxxxxxxxx, Telefax-Nr.: 0 36 95 / 87 60-88, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxxx.xx) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes verein...
Mandat. (1) Sofern die Vertragsparteien nicht innerhalb von fünf Tagen nach dem Tag der Einsetzung des Panels etwas anderes vereinbaren, gilt für das Panel folgendes Mandat: „Prüfung der im Ersuchen um Einsetzung des Panels vorgelegten Frage im Lichte der von den Vertragsparteien angeführten einschlägigen erfassten Bestimmungen, Entscheidung über die Anwendbarkeit der erfassten Bestimmungen und die Vereinbarkeit der strittigen Maßnahme mit diesen Bestimmungen und Erstellung eines Berichts nach den Artikeln 26.11 (Zwischenbericht) und 26.12 (Abschlussbericht).“
Mandat. Mandat ohne Vertretungsbefugnis für den Abschluss kurzfristiger Mieten

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.