Marginanforderung und Zwangsglattstellung Musterklauseln

Marginanforderung und Zwangsglattstellung. 5.2.1. Die erforderliche Margin ist immer vor Eröffnung einer CFD-Position zu erbringen. Ein Anspruch des Kunden auf Ge­ schäftsabschluss in Höhe des durch einen positiven Netto-
Marginanforderung und Zwangsglattstellung. 5.2.1. Die erforderliche Margin ist immer vor Eröffnung einer CFD-Position zu erbringen. Ein Anspruch des Kunden auf Ge- schäftsabschluss in Höhe des durch einen positiven Netto-Mar- gin-Saldos gedeckten Kontraktvolumens (Teilführung) besteht nicht.