Market Order Musterklauseln

Market Order. Bei der Market Order erteilt der Kunde der Bank unlimitierte Kauf- oder Verkaufsorders, die zum nächstmöglichen Brief- (Ask) oder Geldkurs (Bid) unter Beachtung der Markttiefe aus- geführt werden („Market Order“). Market Orders werden nur ausgeführt, wenn sie zum Zeitpunkt der Ordererteilung sofort und vollständig ausführbar sind. Ein Auftrag zur Schließung ei- ner oder aller offenen Gesamtpositionen kann zu Teilausführun- gen führen. Market-Orders können nur während der Handelszeiten, die aus den Instrumentendetails entnommen werden können, erteilt werden. Bei Market Orders kann es aufgrund der Marktsituation zu Ab- weichungen beim Ausführungskurs kommen, d.h. der tatsächli- che Ausführungskurs kann vom auf der HandelsplaNorm ange- zeigten Kontraktkurs zum Zeitpunkt des Angebots abweichen.
Market Order. Bei der „Market Order“ erteilt der Kunde unlimitierte Kauf- oder Verkaufsorders, die nach Eingang in der Handelsplattform zum nächstmöglichen Kauf- (Ask) oder Verkaufskurs (Bid) unter Beachtung der Markttiefe (VWAP, vgl. 16.2 des Abschnitts A („Ausführungsbedingungen“) ausgeführt werden („Market Order“). Die Ausführung der Market Order kann deshalb von dem Kauf- oder Verkaufskurs abweichen, der dem Kunden bei Erteilung des Auftrags angezeigt worden ist. Market Orders werden nur ausgeführt, wenn sie zum Zeitpunkt der Ordererteilung sofort und vollständig ausführbar sind. Ein Auftrag zur Schließung einer oder aller offenen Gesamtpositionen kann zu Teilausführungen führen, wenn die Liquidität nicht für eine vollständige Auftragsausführung ausreicht. Market-Orders können nur zu den Handelszeiten des jeweiligen Referenzmarktes des entsprechenden Basiswerts erteilt werden.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.