MARKTMISSBRAUCH Musterklauseln

MARKTMISSBRAUCH. Wenn wir eine Transaktion in Ihrem Namen ausführen, können wir Ihren Auftrag zum Kauf oder Verkauf des betreffenden Produkts oder Wertpapiers an Wertpapierbörsen (je nach Fall) oder direkt bei bestimmten Finanzinstituten (je nach Fall) platzieren. Dies hat zur Folge, dass, wenn Sie Aufträge über oder mit uns erteilen, Ihre Transaktionen zusätzlich zu den Auswirkungen auf die von uns gestellten Kurse auch Auswirkungen auf den externen Markt für dieses Instrument haben können. Dies kann die Möglichkeit eines Marktmissbrauchs schaffen, und der Zweck dieses Abschnitts ist es, einen solchen Missbrauch zu verhindern. Sie erklären und garantieren uns zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung und jedes Mal, wenn Sie eine Transaktion durchführen oder uns eine andere Anweisung geben, dass: Sie keine Transaktion über oder mit uns tätigen werden und dies auch nicht bereits getan haben, wenn diese dazu führen würde, dass Sie oder andere, mit denen Sie gemeinsam handeln, ein Interesse am Preis des Finanzinstruments haben, das dem Betrag eines meldepflichtigen Interesses an dem Instrument entspricht oder diesen übersteigt; Sie keine Transaktion platzieren, und keine solche bereits platziert haben die in Verbindung mit dem Folgenden steht: einer Platzierung, Emission, Ausschüttung oder einem anderen, vergleichbaren Ereignis; einem Angebot, einer Übernahme, einer Fusion oder einem anderen, vergleichbaren Ereignis; oder jegliche Aktivitäten im Zusammenhang mit Unternehmensfinanzierung. Sie werden keine Transaktionen durchführen und haben keine Transaktionen durchgeführt, die gegen ein Gesetz oder eine Verordnung verstoßen, die Insiderhandel, Marktmanipulation oder eine andere Form von Marktmissbrauch oder Marktfehlverhalten verbietet. Sie werden zu jeder Zeit in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen, Regeln und Vorschriften (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, dem CySEC-Gesetz) agieren. Für den Fall, dass Sie eine Transaktion platzieren oder anderweitig gegen die Zusicherungen und Garantien in diesem Abschnitt oder einem anderen Abschnitt dieser Geschäftsbedingungen verstoßen oder wir berechtigten Grund zu der Annahme haben, dass Sie dies getan haben, können wir zusätzlich zu allen Rechten, die wir gemäß diesen Geschäftsbedingungen haben, die Transaktion(en) gegen Sie geltend machen, wenn es sich um eine/mehrere Transaktion(en) handelt, die dazu führt, dass Sie uns Geld schulden; und/oder alle Ihre Transaktionen als ungültig behandeln, wenn es sich u...
MARKTMISSBRAUCH. 20.2.1 AvaTrade kann unsere Haftung Ihnen gegenüber absichern, indem es analoge Positionen bei anderen Instituten oder im zugrunde liegenden Markt eröffnet. Das Ergebnis ist, dass, wenn Sie mit uns handeln, Ihre Trades durch unsere Absicherung einen verzerrenden Einfluss auf den zugrunde liegenden Markt für diesen Index ausüben können, zusätzlich zu den Auswirkungen, die er auf unsere eigenen Preise haben kann. Dies schafft eine Möglichkeit des Marktmissbrauchs.
MARKTMISSBRAUCH. 9.4.1 Bevor der Kunde die Bank anweist, auf seine Rechnung jedwede Transaktion mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten auszuführen,
MARKTMISSBRAUCH. 31.1 Wir können unser Engagement gegenüber Ihnen absichern, indem wir entsprechende Positionen bei anderen Instituten eröffnen. Infolgedessen können solche Transaktionen, wenn Sie diese mit uns eingehen, durch unsere Absicherung einen verzerrenden Einfluss auf den relevant- en Basiswertmarkt ausüben, zusätzlich zu den Auswirkungen, die dies auf unsere Preise haben könnte.
MARKTMISSBRAUCH. Entsprechende Richtlinien und Verhaltensnormen (z.B. der Standard Compliance Code) sollen in der xxxxxxxxxxxx.xx AG Marktmissbrauch (Insiderhandel, Marktmanipulation) verhindern.
MARKTMISSBRAUCH. Durch den Handel mit uns werden Sie wahrscheinlich von verschiedenen Marktmissbrauchsregimen betroffen sein. Dementsprechend dürfen Sie keine Handelsaktivitäten auf der Grundlage von Insiderinformationen durchführen oder Geschäfte abschließen, um den Markt zu stören oder einen irreführenden Eindruck in Bezug auf den Preis von Finanzinstrumenten zu schaffen.
MARKTMISSBRAUCH auf Grund von oder in Zusammenhang mit:

Related to MARKTMISSBRAUCH

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.