Transaktionen mit Finanzinstrumenten Musterklauseln

Transaktionen mit Finanzinstrumenten. Für den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten (insbesondere Aktien, Anlagefonds und Anleihen) über Easy Banking Web beträgt die Höchstgrenze 250.000 Euro pro Transaktion.
Transaktionen mit Finanzinstrumenten. Die Gesellschaft hat das Recht, Aufträge abzulehnen, ohne ihre Ablehnung zu rechtfertigen. Erhält die Gesellschaft mehrere Aufträge des Kunden, deren Ge- samtbetrag den Betrag der Vermögenswerte des Kunden über- steigt, so führt die Gesellschaft diese in der Reihenfolge ihres Ein- gangs und bis zur Erschöpfung der auf dem Konto vorhandenen Vermögenswerte aus, es sei denn, die Art des Auftrags oder die Marktbedingungen machen das Geschäft unmöglich oder die Inte- ressen des Kunden erfordern etwas anderes. Konnte ein vom Kunden übermittelter Stop-Loss-Order für Aktien nicht sofort unter den am Markt geltenden Bedingungen ausge- führt werden, so wird vereinbart, dass der Kunde die Gesellschaft ermächtigt, die Depotbank von der unverzüglichen Veröffentli- chung des Auftrags freizustellen, um die Ausführung zu erleichtern. Abhängig vom Kontosaldo kann die Gesellschaft jederzeit nach ei- genem Ermessen die Ausführung neuer, vom Kunden erteilter Ge- schäfte aufschieben, wenn sie der Ansicht ist, dass diese Geschäfte die Zahlungsfähigkeit des Xxxxxx des Kunden gefährden könnten. Wenn sich alle Kontoguthaben als unzureichend erweisen, um die gegenwärtigen, zukünftigen oder potentiellen Verbindlichkei- ten des Kunden abzusichern, kann die Gesellschaft die Schaffung und/ oder zusätzliche Absicherung verlangen, die über den Wert der Kontoguthaben hinausgeht. Der Kunde verpflichtet sich, die der Gesellschaft am Wertstellungsdatum zustehende Differenz zu begleichen, falls die Vermögenswerte auf dem Konto nicht ausrei- chen, um die oben genannte vertragliche und/ oder behördliche Deckung zu bilden. Falls die Kontoguthaben nicht ausreichen, um die Position des Kunden zu decken, und/ oder falls der Kunde die erforderliche Deckung nicht innerhalb eines von der Gesellschaft festgelegten Zeitraums geleistet oder abgeschlossen hat, kann die Gesellschaft die Verpflichtungen ganz oder teilweise auf Kosten und Gefahr des Kunden auflösen. Soweit nicht anders vereinbart, endet die Verpflichtung der Gesellschaft zur Ausführung der Aufträ- ge des Kunden mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Auftrag erteilt wurde. Sie kann die Aufträge des Kunden je nach Marktlage in einem oder mehreren Schritten ausführen, es sei denn, die Aus- führungsmethode ist mit dem Kunden anders vereinbart. Alle Auf- träge werden zum Marktpreis durchgeführt, sie sind nur anwend- bar, wenn der Kunde ausdrücklich Preisbeschränkungen gegenüber der Gesellschaft festlegt. Ausführung von Aufträgen. Die Kauf-, Ve...
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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.