Gewährleistung der Integrität Musterklauseln

Gewährleistung der Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b EU-DSGVO) Es werden nur eingeschränkte Schreibberechtigungen auf Daten eingeräumt, es finden regelmäßig Integritätsprüfungen statt. Es werden regelmäßig Sicherheitsprüfungen wie z.B. Penetrationstests statt.
Gewährleistung der Integrität. Maßnahmen zum Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung, Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung.
Gewährleistung der Integrität. Über Protokoll und Aufzeichnungsmechanismen werden bei personenbezogenen Daten folgende Informationen protokolliert.
Gewährleistung der Integrität. (Art. 32 Abs. 1 lit. b, 2. Alt. DSGVO)
Gewährleistung der Integrität. 14.1 Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Massnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen, so dass insbesondere keine Zuwendungen oder andere Vorteile angeboten oder angenommen werden.
Gewährleistung der Integrität. Eingabekontrolle: Eingabekontrolle beim Auftragsverarbeiter Benutzer-Passwort
Gewährleistung der Integrität. Eingabekontrolle: (Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.) ☒ Protokollierung der Eingabe, Änderung und Löschung von Daten im System ☒ individuelle Benutzernamen für Nutzer ☒ sichere Aufbewahrung von Papierunterlagen, von denen Daten ins EDV-System übernommen wurden Version vom 16.05.2018 - Seite 10 von 11 ☒ Nachvollziehbarkeit durch Berechtigungskonzept Weitergabekontrolle: (Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.) ☒ verschlüsselte Datenübertragung ☒ Weitergabe von Daten in anonymisierter oder pseudonymisierter Form (wenn möglich) ☐ verschlüsselte E-Mail-Übertragung (SSL/TLS) ☐ Verschlüsselung E-Mail-Inhalte (Software- Zertifikat) ☒ festgelegte Löschfristen
Gewährleistung der Integrität a) Eingabe- / Speicherkontrolle
Gewährleistung der Integrität. Über Protokoll und Aufzeichnungsmechanismen werden bei personenbezogene Daten folgende Informationen protokolliert. • der betroffene Datensatz • Art der Aktivität • Zeitpunkt der Aktivität • der ausführende Nutzer.
Gewährleistung der Integrität durch Anwendung normierter Dateisysteme und standardisierter Übertragungsprotokolle - Archivierung geschäftsrelevanter Daten - Replikation der Datensicherung