Marktrisiken. Investitionen in Immobilien werden grundsätzlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Diese kann sich bei einer negativen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abschwächend auf die Nachfrage nach Gewerbe- und Wohnimmobilien, die Verkaufs- und Vermietungssituation und die Werthaltigkeit des Objektes auswirken. Hierdurch können die Nachfrage nach Flächen bzw. Mietobjekten insgesamt und damit auch die langfristig erzielbaren Marktmieten sowie die Verkaufs- und Verwertungserlöse für das Objekt absinken. Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld und der Arbeitsgewohnheiten können Umbauten und zusätzliche Investitionen erforderlich machen und insoweit die Attraktivität des Objektes negativ beeinflussen. Die Erstellung und Nutzung der Immobilien erfolgt im Rahmen entsprechender behördlicher Genehmigungen. Bebauungspläne bzw. Baugenehmigungen können Auflagen beinhalten, die die Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes und damit die Vermietbarkeit einschränken können. Bei dem Objekt sind bautechnische und baurechtliche Einschränkungen vorhanden, die andere Nutzungen als aktuell genehmigt nur teilweise möglich machen und damit die Drittverwendungsfähigkeit einschränken.
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Samples: Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag, Nachrangdarlehensvertrag
Marktrisiken. Investitionen in Immobilien werden grundsätzlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Diese kann sich bei einer negativen Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen abschwächend auf die Nachfrage nach Gewerbe- und Wohnimmobilien, die Verkaufs- und Vermietungssituation und die Werthaltigkeit des Objektes Projektes auswirken. Hierdurch können die Nachfrage nach Flächen bzw. Mietobjekten insgesamt und damit auch die langfristig erzielbaren Marktmieten sowie die Verkaufs- und Verwertungserlöse für das Objekt Projekt absinken. Veränderungen im wirtschaftlichen Umfeld und der Arbeitsgewohnheiten können Umbauten und zusätzliche Investitionen erforderlich machen und insoweit die Attraktivität des Objektes Projektes negativ beeinflussen. Die Erstellung und Nutzung der Immobilien erfolgt erfolgen im Rahmen entsprechender behördlicher Genehmigungen. Bebauungspläne bzw. Baugenehmigungen können Auflagen beinhalten, die die Nutzung des Grundstücks und des Gebäudes und damit die Vermietbarkeit einschränken können. Bei dem Objekt Projekt sind bautechnische und baurechtliche Einschränkungen vorhanden, die andere Nutzungen als aktuell genehmigt nur teilweise möglich machen und damit die Drittverwendungsfähigkeit einschränken.
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Samples: Kauf Und Abtretungsvertrag, Kauf Und Abtretungsvertrag