Materialien Musterklauseln

Materialien. Das System wird aus Edelstahl EN 1.4301 (AISI 304) in den Stärken 0,70 - 1,00 mm hergestellt.
Materialien. 3.1 Alle Informationen, Unterlagen und Materialien, die Bitdefender im Rahmen dieser Vereinbarung an den Dienstleister übermittelt, sind Eigentum von Bitdefender, werden vertraulich behandelt und dürfen vom Dienstleister nur zur Erfüllung des Auftragsgegenstandes verwendet werden. Der Dienstleister erkennt an und stimmt zu, dass unter Berücksichtigung der von Bitdefender geleisteten Zahlung der nach dieser Vereinbarung fälligen Vergütung alle Fotos, Broschüren, Handbücher, Filme, Beschilderungen und alle anderen Materialien (zusammenfassend als „Materialien“ bezeichnet), die durch oder für ihn in Erfüllung dieser Vereinbarung erstellt wurden, als „Auftragsarbeiten“ gelten und ausschließliches Eigentum von Bitdefender sind, vorbehaltlich aller Rechte, Einschränkungen oder Verpflichtungen Dritter, die der Dienstleister Bitdefender vor der Lieferung der jeweiligen Materialien an Bitdefender mitteilen wird. Auf Verlangen von Bitdefender hat der Dienstleister alle diese Materialien zusammen mit allen Vervielfältigungen, die der Dienstleister, seine Mitarbeiter und/oder seine Subunternehmer angefertigt haben, an Bitdefender zurückzugeben.
Materialien. Preise gemäss Einstandspreis (inkl. MWST) plus Zuschlag von 10 Prozent.
Materialien. Die bei der Bereitstellung dieser Angebote von IBM erstellten und dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien (mit Ausnahme von bereits bestehenden Werken, auf denen diese Materialien ggf. basieren) sind Auftragsarbeiten, soweit gesetzlich zulässig, und gehören dem Kunden. Der Kunde erteilt IBM eine unwiderrufliche, zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, weltweite, abgegoltene Lizenz, diese Materialien zu verwenden, auszuführen, zu reproduzieren, anzuzeigen, vorzuführen, Unterlizenzen dafür zu vergeben, weiterzugeben und davon abgeleitete Werke zu erstellen.
Materialien. Die visuellen Schnittstellen, Grafiken, Design, Firmware, Software, Dienste und alle anderen Elemente des Produkts („Materia- lien“), die von DJI zur Verfügung gestellt werden, werden durch geistiges Eigentum und andere Gesetze geschützt. Alle im Produkt enthaltenen Materialien sind Eigentum von DJI oder unserer Drittpartei Lizenzgeber. DJI behält sich alle Rechte an den Materialien vor, die nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen gewährt werden.
Materialien. Die beschriebenen bzw. vereinbarten Materialien gelangen grundsätzlich zur Ausführung; begründete Alternativprodukte sind hinreichend mit Prospektmaterial zu belegen.
Materialien. Stellt der Vertragspartner Hanseflow Materialien zur Verfügung, haftet er Hanseflow für al- le Schäden und sonstigen Nachteile, die Hanseflow trotz vertragsgemäßer Verwendung der Materialien entstehen und stellt Hanseflow insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Insbeson- dere stellt der Vertragspartner sicher, dass er an dem Hanseflow zur Verfügung gestelltem Material über alle Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwendung durch Hanseflow erforderlich sind.
Materialien. OERLIKON METCO AG, WOHLEN gewährleistet, dass beim Versand ab Werk von OERLIKON METCO AG, WOHLEN sämtliche MATERIALIEN den im jeweiligen Produktdatenblatt beschriebenen Spezifikationen entsprechen. Nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch den KUNDEN wird OERLIKON METCO AG, WOHLEN sämtliche MATERIALIEN, die nicht den im besagten Produktdatenblatt beschriebenen oder im VERTRAG gesondert vereinbarten Spezifikationen entsprechen, auf eigene Kosten austauschen. Diese Rechtsbehelfe gelten für Mängel, die OERLIKON METCO AG, WOHLEN während der Gewährleistungsfrist gemäß den im nachstehenden Abschnitt 6.9 definierten Bedingungen angezeigt wurden; sie werden für einen Zeitraum von zwei (2) Monaten gewährt. Weitere Rechtsbehelfe sind ausgeschlossen.
Materialien. Beton Neu Betonstahl neu
Materialien. Stellt der Vertragspartner hartman marketing Materialien zur Verfügung, haftet er hartman marketing für alle Schäden und sonstigen Nachteile, die hartman marketing trotz vertragsgemäßer Verwendung der Materialien entstehen und stellt hartman marketing insoweit von Ansprüchen Dritter frei. Insbesondere stellt der Vertragspartner sicher, dass er an dem hartman marketing zur Verfügung gestelltem Material über alle Nutzungs- und Verwertungsrechte verfügt, die zur vertragsgemäßen Verwendung durch hartman marketing erforderlich sind.