Keine Abtretung Musterklauseln

Keine Abtretung. Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers nicht berechtigt, diese Vereinbarung und/oder die sich daraus ergebenden Rechte und/oder Pflichten an Dritte abzutreten. Der Hersteller ist berechtigt, diese Vereinbarung und/oder die sich daraus ergebenden Rechte und/oder Pflichten ganz oder teilweise abzutreten, und der Kunde stimmt einer solchen Abtretung ab sofort zu. Die Duldung eines Verhaltens der anderen Partei durch eine der Parteien, das gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung verstößt, gilt nicht als Verzicht auf die Rechte aus den betreffenden Bestimmungen.
Keine Abtretung. Der All-in-one Vertrag ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Gowago nicht abtretbar oder übertragbar. Im Falle einer Abtretung oder Übertragung des Fahrzeugs, auf das sich der All-in-one Vertrag bezieht, bleibt der Kunde bis zum Ablauf des All-in-one Vertrages für die monatlichen Zahlungen vollumfänglich haftbar, es sei denn, es wurde vorher die schriftliche Zustimmung von Gowago eingeholt.
Keine Abtretung. Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte, Anrechte, Pflichten oder Verbindlichkeiten aus dieser Vereinbarung dürfen von den Parteien abgetreten werden.
Keine Abtretung. Der autorisierte Vertriebspartner darf diesen Vertrag ohne schriftliche Einwilligung von Tech Data nicht abtreten.
Keine Abtretung. Diese Vereinbarung darf von keiner der Parteien ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Eine Abtretung entbindet eine Partei nicht von ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in Bezug auf Vertrauliche Informationen oder Urheberrechtlich geschützte Informationen, die dieser Partei vor der vereinbarten Abtretung mitgeteilt wurden.
Keine Abtretung. Sofern nicht ausdrücklich anders geregelt sind die Parteien aus dem Vertrag persönlich berechtigt und verpflichtet und keine Partei darf ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag insgesamt oder teilweise abtreten, übertragen, belasten, an Subunternehmer weitergeben oder in sonstiger Weise darüber verfügen. Jede Partei bestätigt, dass sie für sich selbst und nicht zugunsten einer anderen Person handelt. Ungeachtet des vorstehenden Absatzes darf BSI alle oder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertrag an eine BSI-Gesellschaft abtreten, übertragen oder an sie als Subunternehmer delegieren.
Keine Abtretung. Weder das Unternehmen noch der Kunde dürfen die Bedingungen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei ganz oder teilweise an einen Dritten abtreten oder übertragen, vorausgesetzt
Keine Abtretung. Sofern und soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in diesem Einbringungsvertrag bestimmt ist, ist keine Partei berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Einbringungsvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abzutreten.
Keine Abtretung. 15.1 Diese Vereinbarung und sämtliche Rechte dieses Vertrags dürfen vom Lizenznehmer nicht ohne die schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers abgetreten werden, soweit in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt wurde.
Keine Abtretung. Weder diese Vereinbarung noch irgendwelche Rechte oder Verpflichtungen hieraus dürfen von einer Partei abgetreten werden, einschließlich durch Fusion (unabhängig davon, ob diese Partei die überlebende oder untergehende Einheit ist), Auflösung oder Liquidationsverfahren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei.