Durchführung der Vereinbarung Musterklauseln

Durchführung der Vereinbarung. (1) Sofern für die Durchführung dieser Vereinbarung die Erlassung von Vorschriften notwendig ist, sind diese von der jeweils zuständigen Vertragspartei zu erlassen.
Durchführung der Vereinbarung. (1) Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind rückwirkend mit 1. Jänner 2017 in Kraft zu setzen.
Durchführung der Vereinbarung. Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen Vorschriften sollen längstens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung erlassen werden. Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihres Wirkungsbereiches die in Durchführung aller Abschnitte ergangenen Regelungen laufend auf ihre Übe- reinstimmung mit dem neuesten Stand der Technik sowie dem energieökonomischen Standard über- prüfen und gegebenenfalls die zu dessen Erreichung erforderlichen Maßnahmen treffen und innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung wiederum Verhandlungen aufnehmen, um die zwischenzeitlich erfolgten Weiterentwicklungen des Standes der Technik, mittels weiterer akkordierter Schritte, in den jeweiligen Wirkungsbereich einbeziehen zu können.
Durchführung der Vereinbarung. Art. 54 Durchführung der Vereinbarung
Durchführung der Vereinbarung. 26.1 Der Verwender wird die Vereinbarung nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Anforderungen einer guten fachmännischen Ausführung erfüllen. Die Ausführungen stützen sich auf den neuesten Stand der Kenntnisse.
Durchführung der Vereinbarung. A. Eurol bestimmt die Art und Weise, worauf ihrer Meinung nach der Auftrag durchgeführt werden muss. Sie hat die Pflicht, auf Verlangen den Käufer zuvor über die Art und Weise, worauf der Durchführung Gestalt gegeben wird, aufzuklären, sofern dies nicht gegen die Art des Auftrags verstößt.
Durchführung der Vereinbarung. (1) Die zur Durchführung dieser Vereinbarung not- wendigen Vorschriften werden längstens 15 Monate nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung erlassen.
Durchführung der Vereinbarung. 6.1 Es steht K-tainer völlig frei die Reihenfolge und Durchführungsweise der Vereinbarung zu bestimmen.

Related to Durchführung der Vereinbarung

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.