Common use of Maximaler Rücknahmebetrag Clause in Contracts

Maximaler Rücknahmebetrag. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die Anzahl der an einem Transaktionstag (mit Ausnahme des etwaigen Letzten Rückkauftags) zurückgenommenen Anteile eines Fonds auf 10% des gesamten Nettoinventarwerts dieses Fonds an diesem Transaktionstag zu beschränken und in Zusammenhang mit einer solchen Beschränkung die Anzahl der von einem Anteilsinhaber an diesem Transaktionstag zurückgegebenen Anteile anteilsmäßig zu begrenzen, sodass alle Anteilsinhaber, die an diesem Transaktionstag Anteile des Fonds zurückgeben möchten, denselben Prozentsatz dieser Anteile realisieren können. Beschränkt die Gesellschaft die Anzahl der zurückgenommenen Anteile an diesem Tag auf 10% des Nettoinventarwerts des Fonds, kann ein Anteilsinhaber an einem solchen Transaktionstag gegebenenfalls nicht die gesamte gewünschte Anzahl der Anteile zurückgeben. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen Anwendung finden. Sind die Anteile Bestimmungen in Bezug auf die Zusendung einer Rücknahmeanzeige unterworfen, wie im Abschnitt „Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen“ dieses Prospektes und/oder des jeweiligen Nachtrags aufgeführt, und geht diese Anzeige nach Ablauf der Annahmefrist bei der Verwaltungsstelle ein, so gilt sie erst am unmittelbar darauffolgenden Transaktionstag als ordnungsgemäß zugesandt. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass der Rücknahmepreis höher bzw. niedriger ist als der Rücknahmepreis, der im Falle einer fristgerechten Zusendung der Rücknahmeanzeige angefallen wäre. Werden erforderliche Rücknahmedokumente nicht übermittelt, so kann dies zur Folge haben, dass Zahlungen oder Lieferungen aus den Anteilen entfallen bzw. nicht vereinnahmt werden können. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen auf die Anteile Anwendung finden. Die Feststellung einer Marktstörung oder einer Abwicklungsstörung im Zusammenhang mit Fondsanlagen oder einem Basiswert (wie gegebenenfalls im Einzelnen im Nachtrag beschrieben) kann sich auf den Wert der Anteile auswirken sowie den Eintritt eines Letzten Rückkauftags und/oder die Abwicklung in Bezug auf die Fondsanlagen, den Basiswert und/oder die Anteile verzögern.

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Samples: etf.dws.com, www.alte-leipziger-fonds.de, docs.fundconnect.com

Maximaler Rücknahmebetrag. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die Anzahl der an einem Transaktionstag (mit Ausnahme des etwaigen Letzten Rückkauftags) zurückgenommenen Anteile eines Fonds auf 10% des gesamten Nettoinventarwerts dieses Fonds an diesem Transaktionstag zu beschränken und in Zusammenhang mit einer solchen Beschränkung die Anzahl der von einem Anteilsinhaber an diesem Transaktionstag zurückgegebenen Anteile anteilsmäßig zu begrenzen, sodass alle Anteilsinhaber, die an diesem Transaktionstag Anteile des Fonds zurückgeben möchten, denselben Prozentsatz dieser Anteile realisieren können. Beschränkt die Gesellschaft die Anzahl der zurückgenommenen Anteile an diesem Tag auf 10% des Nettoinventarwerts des Fonds, kann ein Anteilsinhaber an einem solchen Transaktionstag gegebenenfalls nicht die gesamte gewünschte Anzahl der Anteile zurückgeben. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen Anwendung finden. Sind die Anteile Bestimmungen in Bezug auf die Zusendung einer Rücknahmeanzeige unterworfen, wie im Abschnitt "Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen" dieses Prospektes und/oder des jeweiligen Nachtrags aufgeführt, und geht diese Anzeige nach Ablauf der Annahmefrist bei der Verwaltungsstelle ein, so gilt sie erst am unmittelbar darauffolgenden Transaktionstag als ordnungsgemäß zugesandt. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass der Rücknahmepreis höher bzw. niedriger ist als der Rücknahmepreis, der im Falle einer fristgerechten Zusendung der Rücknahmeanzeige angefallen wäre. Werden erforderliche Rücknahmedokumente nicht übermittelt, so kann dies zur Folge haben, dass Zahlungen oder Lieferungen aus den Anteilen entfallen bzw. nicht vereinnahmt werden können. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen auf die Anteile Anwendung finden. Die Feststellung einer Marktstörung oder einer Abwicklungsstörung im Zusammenhang mit Fondsanlagen oder einem Basiswert (wie gegebenenfalls im Einzelnen im Nachtrag beschrieben) kann sich auf den Wert der Anteile auswirken sowie den Eintritt eines Letzten Rückkauftags und/oder die Abwicklung in Bezug auf die Fondsanlagen, den Basiswert und/oder die Anteile verzögern.

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Samples: fondsdocs.edisoft.de, www.assetstandard.com, solutions.vwdservices.com

Maximaler Rücknahmebetrag. Die Gesellschaft hat die Möglichkeit, die Anzahl der an einem Transaktionstag (mit Ausnahme des etwaigen Letzten Rückkauftags) zurückgenommenen Anteile eines Fonds auf 1010 % des gesamten Nettoinventarwerts dieses Fonds an diesem Transaktionstag zu beschränken und in Zusammenhang mit einer solchen Beschränkung die Anzahl der von einem Anteilsinhaber an diesem Transaktionstag zurückgegebenen Anteile anteilsmäßig zu begrenzen, sodass alle Anteilsinhaber, die an diesem Transaktionstag Anteile des Fonds zurückgeben möchten, denselben Prozentsatz dieser Anteile realisieren können. Beschränkt die Gesellschaft die Anzahl der zurückgenommenen Anteile an diesem Tag auf 1010 % des Nettoinventarwerts des Fonds, kann ein Anteilsinhaber an einem solchen Transaktionstag gegebenenfalls nicht die gesamte gewünschte Anzahl der Anteile zurückgeben. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen Anwendung finden. Sind die Anteile Bestimmungen in Bezug auf die Zusendung einer Rücknahmeanzeige unterworfen, wie im Abschnitt "Handel mit Anteilen – Rücknahme von Anteilen" dieses Prospektes und/oder des jeweiligen Nachtrags aufgeführt, und geht diese Anzeige nach Ablauf der Annahmefrist bei der Verwaltungsstelle ein, so gilt sie erst am unmittelbar darauffolgenden Transaktionstag als ordnungsgemäß zugesandt. Diese Verzögerung kann dazu führen, dass der Rücknahmepreis höher bzw. niedriger ist als der Rücknahmepreis, der im Falle einer fristgerechten Zusendung der Rücknahmeanzeige angefallen wäre. Werden erforderliche Rücknahmedokumente nicht übermittelt, so kann dies zur Folge haben, dass Zahlungen oder Lieferungen aus den Anteilen entfallen bzw. nicht vereinnahmt werden können. Anleger sollten diesen Prospekt und den jeweiligen Nachtrag prüfen, um festzustellen, ob und inwieweit diese Bestimmungen auf die Anteile Anwendung finden. Die Feststellung einer Marktstörung oder einer Abwicklungsstörung im Zusammenhang mit Fondsanlagen oder einem Basiswert (wie gegebenenfalls im Einzelnen im Nachtrag beschrieben) kann sich auf den Wert der Anteile auswirken sowie den Eintritt eines Letzten Rückkauftags und/oder die Abwicklung in Bezug auf die Fondsanlagen, den Basiswert und/oder die Anteile verzögern.

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Samples: www.a-fk.de, solutions.vwdservices.com