Zwangsrücknahme Musterklauseln

Zwangsrücknahme. 26. Sollte der Nettoinventarwert der Gesellschaft unter 100.000.000 USD (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) fallen, ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche bisher noch nicht zurückgegebenen Anteile unter vorheriger Benachrichtigung sämtlicher Anteilinhaber zurückzunehmen. Analog können Anteile aller Anteilklassen zurückgenommen werden, wenn der Nettoinventarwert des mit der jeweiligen Anteilklasse verbundenen Fonds unter 50.000.000 USD (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) fällt, oder wenn die in vorstehenden Ziffern 3., 4. und 9. beschriebenen Umstände eintreten.
Zwangsrücknahme. Wenn der Nettoinventarwert eines Fonds an einem bestimmten Handelstag zu einem bestimmten Zeitpunkt unter den Betrag fällt, der gelegentlich durch den Verwaltungsrat festgelegt wird, kann der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen alle, aber nicht weniger als alle dann sich im Umlauf befindlichen Aktien der entsprechenden Aktienklasse zu dem Rücknahmepreis zurücknehmen, der am Ablauftag (sie hier nachfolgend definiert) berechnet ist. Allerdings muss die Gesellschaft (i) spätestens mit einer Frist von vier Wochen die Rücknahme allen Aktionären der zurückzunehmenden Aktienklassen anzeigen, wobei diese Anzeige an dem nächsten Handelstag (der Ablauftag) verfällt, und (ii) alle Aktien innerhalb der vier auf diesen Ablauftag folgenden Wochen zurücknehmen. Die Aktionäre sind schriftlich über eine solche Rücknahme zu informieren. Wenn ein Fonds nicht in der Lage ist, den massgeblichen Index nachzubilden oder zu replizieren, und keinen anderen Ersatzindex für den Index finden kann oder wenn es für die Gesellschaft unmöglich oder impraktikabel ist oder wird, Finanzderivate in Bezug auf den Index für einen Fonds fortzuführen oder zu halten oder in Aktien zu investieren, die in dem betreffenden Index enthalten sind, kann der Verwaltungsrat beschliessen, die Aktien zwangsweise von den Anleger zurückzunehmen und anschliessend den Fonds zu schliessen. Wenn dem Verwaltungsrat bekannt wird oder wenn der Verwaltungsrat Grund für die Annahme hat, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt der wirtschaftliche Eigentümer von Aktien, entweder allein oder zusammen mit einer anderen Person, eine untersagte Person ist oder Aktien im Namen einer untersagten Person gehalten werden, und die untersagte Person es unterlässt, der Anweisung der Gesellschaft zum Verkauf ihrer Aktien zu folgen und dem Verwaltungsrat nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach der Anweisung durch den Verwaltungsrat einen Nachweis über den Verkauf vorlegt, kann der Verwaltungsrat nach seinem eigenen Ermessen diese Aktien gemäss der Satzung zwangsweise zurücknehmen. Unmittelbar nach dem in der durch die Gesellschaft an die untersagte Person erteilten Mitteilung über die zwangsweise Rücknahme angegebenen Handelsschlusses werden die Aktien zurückgenommen und der Anleger ist nicht länger der Eigentümer dieser Aktien. Die Gesellschaft kann von einem Anleger oder potenziellen Anleger verlangen, dass er sie mit allen Informationen versorgt, die sie für notwendig hält, um festzustellen, ob der wirtschaftliche Eigentümer dies...
Zwangsrücknahme. In den folgenden Situationen ist das ICAV zur Zwangsrücknahme aller (jedoch nicht einzelner) Aktien eines Fonds bzw. einer Klasse berechtigt:
Zwangsrücknahme. Die Gesellschaft kann alle Anteile eines Fonds zwangsweise zurücknehmen, wenn der Nettoinventarwert des betreffenden Fonds unter der (gegebenenfalls) im entsprechenden Nachtrag festgelegten Mindestfondsgrösse liegt, entsprechend den Bedingungen des Nachtrags für den betreffenden Fonds. Die Gesellschaft behält sich das Recht auf Zwangsrücknahme von Anteilen vor, die sich im direkten oder indirekten Besitz einer unzulässigen Person gemäss Definition im Abschnitt „Allgemeine Informationen in Bezug auf Zeichnungsanträge“ befinden oder in diesen übergehen. Der Verwaltungsrat kann jederzeit alle Anteile von Anteilinhabern zurücknehmen, deren Bestand unter dem Mindestanlagebestand liegt. In diesem Fall wird der betroffene Anteilinhaber vorab informiert, sodass er in der Lage ist, seinen Bestand innerhalb einer Frist von zehn Geschäftstagen nach Erhalt der Mitteilung auf den entsprechenden Betrag zu erhöhen. Wenn ein irischer Steuerpflichtiger Anteile erwirbt und hält, ist die Gesellschaft verpflichtet, bei Eintritt eines Ereignisses, bei dem irische Steuern anfallen, einen ausreichenden Teil der Anteile zurückzunehmen und zu stornieren, die von einer Person gehalten werden, die in Irland steuerpflichtig ist, als irischer Steuerpflichtiger gilt oder im Namen eines irischen Steuerpflichtigen handelt, wenn dies zur Einziehung von irischen Steuern erforderlich ist, und die entsprechenden Erlöse an die irische Finanzbehörde zu zahlen.
Zwangsrücknahme. Die Verwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle können Anteile des Teilfonds einseitig gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurücknehmen und somit einen Anleger zum Verkauf zwingen, soweit dies im Interesse oder zum Schutz der Anleger, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle oder des Teilfonds erforderlich erscheint, insbesondere wenn