Zwangsrücknahme Musterklauseln

Zwangsrücknahme. 26. Sollte der Nettoinventarwert der Gesellschaft unter 100.000.000 USD (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) fallen, ist die Gesellschaft berechtigt, sämtliche bisher noch nicht zurückgegebenen Anteile unter vorheriger Benachrichtigung sämtlicher Anteilinhaber zurückzunehmen. Analog können Anteile aller Anteilklassen zurückgenommen werden, wenn der Nettoinventarwert des mit der jeweiligen Anteilklasse verbundenen Fonds unter 50.000.000 USD (oder den Gegenwert in einer anderen Währung) fällt, oder wenn die in vorstehenden Ziffern 3., 4. und 9. beschriebenen Umstände eintreten.
Zwangsrücknahme. Wenn der Nettoinventarwert eines Fonds an einem bestimmten Handelstag zu einem bestimmten Zeitpunkt unter den Betrag fällt, der gelegentlich durch den Verwaltungsrat festgelegt wird, kann der Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen alle, aber nicht weniger als alle dann sich im Umlauf befindlichen Aktien der entsprechenden Aktienklasse zu dem Rücknahmepreis zurücknehmen, der am Ablauftag (sie hier nachfolgend definiert) berechnet ist. Allerdings muss die Gesellschaft (i) spätestens mit einer Frist von vier Wochen die Rücknahme allen Aktionären der zurückzunehmenden Aktienklassen anzeigen, wobei diese Anzeige an dem nächsten Handelstag (der Ablauftag) verfällt, und (ii) alle Aktien innerhalb der vier auf diesen Ablauftag folgenden Wochen zurücknehmen. Die Aktionäre sind schriftlich über eine solche Rücknahme zu informieren. Wenn ein Fonds nicht in der Lage ist, den massgeblichen Index nachzubilden oder zu replizieren, und keinen anderen Ersatzindex für den Index finden kann oder wenn es für die Gesellschaft unmöglich oder impraktikabel ist oder wird, Finanzderivate in Bezug auf den Index für einen Fonds fortzuführen oder zu halten oder in Aktien zu investieren, die in dem betreffenden Index enthalten sind, kann der Verwaltungsrat beschliessen, die Aktien zwangsweise von den Anleger zurückzunehmen und anschliessend den Fonds zu schliessen. Wenn dem Verwaltungsrat bekannt wird oder wenn der Verwaltungsrat Grund für die Annahme hat, dass zu einem beliebigen Zeitpunkt der wirtschaftliche Eigentümer von Aktien, entweder allein oder zusammen mit einer anderen Person, eine untersagte Person ist oder Aktien im Namen einer untersagten Person gehalten werden, und die untersagte Person es unterlässt, der Anweisung der Gesellschaft zum Verkauf ihrer Aktien zu folgen und dem Verwaltungsrat nicht innerhalb von einundzwanzig Tagen nach der Anweisung durch den Verwaltungsrat einen Nachweis über den Verkauf vorlegt, kann der Verwaltungsrat nach seinem eigenen Ermessen diese Aktien gemäss der Satzung zwangsweise zurücknehmen. Unmittelbar nach dem in der durch die Gesellschaft an die untersagte Person erteilten Mitteilung über die zwangsweise Rücknahme angegebenen Handelsschlusses werden die Aktien zurückgenommen und der Anleger ist nicht länger der Eigentümer dieser Aktien. Die Gesellschaft kann von einem Anleger oder potenziellen Anleger verlangen, dass er sie mit allen Informationen versorgt, die sie für notwendig hält, um festzustellen, ob der wirtschaftliche Eigentümer dies...
Zwangsrücknahme. In den folgenden Situationen ist das ICAV zur Zwangsrücknahme aller (jedoch nicht einzelner) Aktien eines Fonds bzw. einer Klasse berechtigt:
Zwangsrücknahme. Die Gesellschaft kann alle Anteile eines Fonds zwangsweise zurücknehmen, wenn der Nettoinventarwert des betreffenden Fonds unter der (gegebenenfalls) im entsprechenden Nachtrag festgelegten Mindestfondsgrösse liegt, entsprechend den Bedingungen des Nachtrags für den betreffenden Fonds. Die Gesellschaft behält sich das Recht auf Zwangsrücknahme von Anteilen vor, die sich im direkten oder indirekten Besitz einer unzulässigen Person gemäss Definition im Abschnitt „Allgemeine Informationen in Bezug auf Zeichnungsanträge“ befinden oder in diesen übergehen. Der Verwaltungsrat kann jederzeit alle Anteile von Anteilinhabern zurücknehmen, deren Bestand unter dem Mindestanlagebestand liegt. In diesem Fall wird der betroffene Anteilinhaber vorab informiert, sodass er in der Lage ist, seinen Bestand innerhalb einer Frist von zehn Geschäftstagen nach Erhalt der Mitteilung auf den entsprechenden Betrag zu erhöhen. Wenn ein irischer Steuerpflichtiger Anteile erwirbt und hält, ist die Gesellschaft verpflichtet, bei Eintritt eines Ereignisses, bei dem irische Steuern anfallen, einen ausreichenden Teil der Anteile zurückzunehmen und zu stornieren, die von einer Person gehalten werden, die in Irland steuerpflichtig ist, als irischer Steuerpflichtiger gilt oder im Namen eines irischen Steuerpflichtigen handelt, wenn dies zur Einziehung von irischen Steuern erforderlich ist, und die entsprechenden Erlöse an die irische Finanzbehörde zu zahlen.
Zwangsrücknahme. Die Verwaltungsgesellschaft oder die Verwahrstelle können Anteile des Teilfonds einseitig gegen Zahlung des Rücknahmepreises zurücknehmen und somit einen Anleger zum Verkauf zwingen, soweit dies im Interesse oder zum Schutz der Anleger, der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle oder des Teilfonds erforderlich erscheint, insbesondere wenn

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in auf Onshore-Renminbi (CNY) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen. Der Fonds kann auch in auf Offshore-Renminbi (CNH) lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von staatlichen oder staatsnahen und/oder Unternehmen sowie in auf andere Währungen lautende Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere von chinesischen staatlichen oder staatsnahen oder Unternehmen (einschließlich Holdinggesellschaften solcher Unternehmen) mit eingetragenem Sitz, hauptsächlicher oder überwiegender Geschäftstätigkeit in Festlandchina investieren. Der Fonds kann über den chinesischen Interbank-Rentenmarkt, über das QFI-Regime oder über andere verfügbare Mittel maximal 100 % seines Vermögens in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere aus Festlandchina investieren. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Ohne die Allgemeinheit des Vorstehenden einzuschränken hat der Anlageverwalter die Möglichkeit, das Währungsrisiko des Fonds ausschließlich über den Einsatz von Derivatkontrakten zu verändern (ohne dabei die zugrunde liegenden Wertpapiere oder Währungen zu kaufen oder zu verkaufen). Zudem kann das Portfolio des Fonds vollständig oder teilweise gegen die Basiswährung abgesichert werden, wenn dies nach Auffassung des Anlageverwalters sinnvoll erscheint. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des FTSE World Government Bond Extended China (1-10 Year) Index (CNH), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Grundlage für die Festlegung von Risikobeschränkungen eingesetzt, jedoch verwendet der Fonds keine Benchmark für die Portfoliokonstruktion. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich 150 % der potenziellen Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Fixed Income Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement des Fonds in einen Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ genannten Risiken beachten. • Die dem Fonds zugrunde liegenden Anlagen unterliegen dem Zins- und Kreditrisiko. Zinsschwankungen beeinflussen den Kapitalwert von Anlagen. Steigen die langfristigen Zinssätze, fällt der Kapitalwert von Renten tendenziell und umgekehrt. Das Kreditrisiko spiegelt die Fähigkeit eines Anleiheemittenten wider, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Wenn an einem Rentenmarkt eine geringe Zahl von Käufern und/oder eine hohe Zahl von Verkäufern vorhanden ist, kann es schwieriger sein, bestimmte Anleihen zum erwarteten Kurs und/oder zeitnah zu verkaufen. • Der Fonds investiert in Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere, einschließlich Wertpapiere mit einem Rating unter Anlagequalität. Das Fondsportfolio kann daher einen umfangreichen Bestand an Anleihen unter Anlagequalität haben, was bedeutet, dass Anleger ein höheres Kapital- und Ertragsrisiko tragen als bei einem Fonds, der in Anleihen mit Anlagequalität investiert. • Der Fonds investiert in chinesische Schuldtitel und schuldtitelähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind. Daher kann der Wert des Fonds abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. • Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher, was ein Risiko für den Wert Ihrer Anlage bedeutet. • Der Fonds kann in CoCo-Bonds investiert sein. Wenn die Finanzkraft des Emittenten einer Anleihe um einen vorab festgelegten Schwellenwert sinkt, kann die Anleihe zu einem erheblichen oder Totalverlust des Kapitals führen. (Anlegern wird empfohlen, die Informationen zum Risikofaktor „CoCos“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ zu lesen. Dort sind auch die weiteren Risiken in Verbindung mit CoCos beschrieben). • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.