Zeichnungspreis Musterklauseln

Zeichnungspreis. Während des Erstangebotszeitraums gilt für die einzelnen Fonds der Erstausgabepreis für Anteile des jeweiligen Fonds, der im Nachtrag für den jeweiligen Fonds angegeben ist, zuzüglich eines eventuellen Ausgabeaufschlages sowie etwaiger in Zusammenhang mit der Zeichnung anfallender Primärmarkt- Transaktionskosten. Der Zeichnungspreis, zu dem Anteile eines Fonds an einem Transaktionstag nach dem Erstangebotszeitraum ausgegeben werden, wird durch die Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Klasse an dem jeweiligen Transaktionstag sowie etwaiger in Zusammenhang mit der Zeichnung anfallender Primärmarkt- Transaktionskosten errechnet. Die Methode zur Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds und des Nettoinventarwerts je Anteil einer Anteilsklasse eines Fonds ist, wie in nachstehendem Abschnitt "Berechnung des Nettoinventarwerts/Bewertung von Vermögenswerten" beschrieben, in der Satzung dargelegt. Zahlungen für die Ausgabe von Anteilen müssen spätestens am jeweiligen Abwicklungstag per elektronischer Überweisung in frei verfügbaren Mitteln in der Währung, auf die die jeweilige Anteilsklasse lautet, geleistet werden. Die Verwaltungsstelle kann nach eigenem Ermessen Zahlungen in anderen Währungen akzeptieren. Solche Zahlungen werden jedoch zu dem jeweils aktuellen Wechselkurs, der zu diesem Zeitpunkt der Verwaltungsstelle zur Verfügung steht, in die Währung der jeweiligen Anteilsklasse umgerechnet, und es werden (nach Abzug der Umrechnungskosten) nur die Nettoerlöse auf die Zahlung des Zeichnungsbetrags angerechnet. Dies kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Zeichnungsantrags führen. Ist die Zahlung am Abwicklungstag nicht in voller Höhe erfolgt oder sind die Mittel nicht frei verfügbar, kann die Verwaltungsstelle die Zuteilung der Anteile für den betreffenden Zeichnungsantrag nach eigenem Ermessen stornieren. Alternativ kann die Verwaltungsstelle den Antrag als Zeichnungsantrag für die Anzahl von Anteilen behandeln, die mit einer solchen Zahlung am nächsten Transaktionstag nach Erhalt der vollständigen Zahlung oder bei freier Verfügbarkeit der Mittel erworben werden können. In solchen Fällen kann die Gesellschaft dem Antragsteller die Bankgebühren oder Kursverluste belasten, die dem jeweiligen Fonds hieraus entstehen. Die Gesellschaft hat im Namen der Gesellschaft ein übergeordnetes Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung eingerichtet, das Übergeordnete Konto für Zeichnungen und Rücknahmen gegen Barzahlung, und hat kei...
Zeichnungspreis. Für jeden Teilfonds werden Anlegern am Erstzeichnungstag in jeder Klasse Anteile zum Erstausgabepreis angeboten, der für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A festgelegt ist, und zwar ggf. unter Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen (siehe Anhang A) sowie relevante Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe den Abschnitt „Gebühren und Aufwendungen“). Nach dem Erstzeichnungstag werden die Anteile am maßgeblichen Bewertungstag bewertet. Daher entspricht der Zeichnungspreis je Anteil nach dem Erstzeichnungstag dem Nettoinventarwert pro Anteil für den Bewertungstag, der auf den Zeichnungstag fällt, an dem die Anteile ausgegeben werden (der „Zeichnungspreis“), gegebenenfalls zuzüglich des in Anhang A für den jeweiligen Teilfonds dargelegten Ausgabeaufschlags und unter Berücksichtigung relevanter Steuern, Abgaben oder Gebühren. Der Zeichnungspreis ist grundsätzlich innerhalb von zwei Abwicklungstagen der Referenzwährung der betreffenden Anteilklasse nach dem maßgeblichen Zeichnungstag zahlbar. An gesetzlichen Feiertagen in Liechtenstein kann die Verwaltungsgesellschaft von diesem Zeitplan abweichen. In diesen Fällen ist der Zeichnungspreis am nächstmöglichen Abwicklungstag der Referenzwährung der maßgeblichen Anteilklasse zahlbar.
Zeichnungspreis. Für jeden Teilfonds werden Anlegern am Erstzeichnungstag in jeder Klasse Anteile zum Erstausgabepreis angeboten, der für den jeweiligen Teilfonds in Anhang A festgelegt ist, und zwar ggf. unter Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen (siehe Anhang A) sowie relevante Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe den Abschnitt „Gebühren und Aufwendungen“). Nach dem Erstzeichnungstag werden die Anteile am maßgeblichen Bewertungstag bewertet. Daher entspricht der Zeichnungspreis je Anteil nach dem Erstzeichnungstag dem Nettoinventarwert pro Anteil für den Bewertungstag, der auf den Zeichnungstag fällt, an dem die Anteile ausgegeben werden (der „Zeichnungspreis“), gegebenenfalls zuzüglich des in Anhang A für den jeweiligen Teilfonds dargelegten Ausgabeaufschlags und unter Berücksichtigung relevanter Steuern, Abgaben oder Gebühren.
Zeichnungspreis. Der Zeichnungspreis ist der Nettoinventarwert pro Anteil (bereinigt um eine Verwässerungsanpassung) zuzüglich etwaiger Gebühren, die gemäß Beschreibung in Anhang V für eine Klasse erhoben werden. Der Nettoinventarwert pro Anteil ist darüber hinaus während der üblichen Geschäftszeiten bei den Niederlassungen des Administrators erhältlich und wird auf der Webseite des Fonds unter xxx.xxx-xx.xxx veröffentlicht. Nähere Angaben zur Berechnung des Nettoinventarwerts sowie zu den Umständen, in denen die Berechnung des Nettoinventarwertes ausgesetzt werden kann, sind in Abschnitt 9.3. aufgeführt. Zusätzlich zum Zeichnungspreis ist ggf. der Ausgabeaufschlag für eine Klasse gemäß Anhang V an die von der Verwaltungsgesellschaft bestellten Verkaufsbeauftragten bzw. Vertriebsgesellschaften oder in bestimmten Fällen auch direkt an die Verwaltungsgesellschaft zahlbar. Die Verwaltungsgesellschaft kann jeweils in freiem Ermessen auf diesen Aufschlag ganz oder zum Teil verzichten oder hinsichtlich des Aufschlagbetrages Unterschiede zwischen Zeichnern machen.
Zeichnungspreis. Während des Erstausgabezeitraums für die einzelnen Fonds (falls vorgesehen) ist der Erstausgabepreis für Anteile des jeweiligen Fonds der Betrag, der im Anhang zum jeweiligen Fonds festgelegt ist. Der Ausgabepreis, zu dem Anteile eines Fonds an einem Handelstag nach dem Erstausgabezeitraum (falls vorgesehen) ausgegeben werden, wird durch Ermittlung des Nettoinventarwerts je Anteil der jeweiligen Klasse am jeweiligen Handelstag berechnet, wie im jeweiligen Anhang beschrieben. Ein Ausgabeaufschlag von bis zu 6 % kann im Zusammenhang mit einer Zeichnung von Anteilen berechnet und bei Ausgabe der Anteile an Finanzintermediäre gezahlt werden; aus diesem werden beispielsweise Provisionen an Finanzintermediäre gezahlt. Die Höhe des Ausgabeaufschlags (falls ein solcher erhoben wird) ist im jeweiligen Anhang festgelegt. Zahlungen im Hinblick auf die Ausgabe von Anteilen müssen am jeweiligen Abwicklungstag durch elektronische Überweisung in frei verfügbaren Geldern in der Währung der jeweiligen Anteilsklasse auf das jeweilige Zeichnungs-/Rücknahmekonto erfolgen. Schecks werden nur unter außergewöhnlichen Umständen nach Ermessen des Verwalters und nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert. Wenn die vollständige Zahlung nicht bis zum Abwicklungstag eingegangen ist oder die Mittel nicht frei verfügbar sind, kann der Verwalter nach eigenem Ermessen die Zuteilung von Anteilen, die in Bezug auf diese Zeichnung vorgenommen wurde, annullieren oder alternativ diese Zeichnung als Zeichnung für die Anzahl von Anteilen behandeln, die mit dieser Zahlung an dem Handelstag erworben werden kann, der auf den Eingang der vollständigen Zahlung oder frei verfügbaren Mittel folgt. In solchen Fällen kann die Gesellschaft dem Zeichner etwaige dem betreffenden Fonds daraus entstehende Marktverluste und/oder Zinsen zum von der British Banking Association festgelegten 7-Tages-LIBOR-Satz (London Interbank Offer Rate) + 2 % in Rechnung stellen, zahlbar an die Gesellschaft. Die Gesellschaft kann auf die Erhebung solcher Kosten ganz oder teilweise verzichten. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, den Anteilsbestand des Antragstellers am betreffenden Fonds oder an jedem anderen Fonds der Gesellschaft ganz oder teilweise zu verkaufen, um diese Kosten zu begleichen. Bei Eingang auf dem jeweiligen Zeichnungs-/Rücknahmekonto gehen die Zeichnungsgelder nach Erhalt ins Eigentum der Gesellschaft über. Die Anleger werden in dem Zeitraum zwischen dem Eingang der Zeichnungsgelder und dem Handelstag...
Zeichnungspreis. Der Erstausgabezeitraum für Anteile der Klasse C Euro (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse C USD (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse I CHF (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse I NOK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse I SEK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse I USD (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse I USD (mit Währungsabsicherung) ausschüttend, Klasse S NOK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S SEK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S USD (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S USD (mit Währungsabsicherung) ausschüttend, Klasse W CHF (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse W NOK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse W SEK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse W USD (mit Währungsabsicherung) thesaurierend und Klasse W USD (mit Währungsabsicherung) ausschüttend des Pyrford Global Total Return (Sterling) Fund und Klasse B GBP thesaurierend, Klasse B GBP ausschüttend, Klasse C USD thesaurierend, Klasse C USD ausschüttend, Klasse C Euro thesaurierend, Klasse C Euro ausschüttend, Klasse C GBP thesaurierend, Klasse C GBP ausschüttend, Klasse D Euro thesaurierend, Klasse D Euro ausschüttend, Klasse D GBP thesaurierend, Klasse D GBP ausschüttend, Klasse E GBP thesaurierend, Klasse E GBP ausschüttend, Klasse E Euro thesaurierend, Klasse E Euro ausschüttend, Klasse E USD thesaurierend, Klasse E USD ausschüttend, Klasse S CHF (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S Euro (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S Euro (mit Währungsabsicherung) ausschüttend, Klasse S NOK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S SEK (mit Währungsabsicherung) thesaurierend, Klasse S USD (mit Währungsabsicherung) thesaurierend und Klasse S USD (mit Währungsabsicherung) ausschüttend des BMO Global Low Volatility Alpha Equity Fund endet am 20. November 2020 um 17.00 Uhr (irische Zeit) oder an dem jeweils vom Verwaltungsrat festgelegten Datum bzw. Zeitpunkt und wird in keinem Fall länger als sechs Monate dauern. Der Verwaltungsrat kann den Erstausgabezeitraum verkürzen oder verlängern und hat die Zentralbank gegebenenfalls darüber zu informieren. Einzelheiten zur Verfügbarkeit von Anteilsklassen erfahren Sie auf Anfrage beim Verwalter. Der Erstausgabepreis pro Anteil der auf US-Dollar lautenden Anteilsklassen beträgt im Erstausgabe- zeitraum USD 10. Bei den auf Euro lautenden Anteilsklassen beträgt der Erstausgabepreis pro Anteil im Er...
Zeichnungspreis. 9.1 Der Erstausgabepreis je Anteil, zu dem die Zuteilung der Anteile erfolgt, wird vom Verwaltungsrat festgelegt, gegebenenfalls zuzüglich eines Betrags, den der Verwaltungsrat nach freiem Ermessen jeweils als angemessenen Betrag für Abgaben und Gebühren im Zusammenhang mit der Zuteilung und Ausgabe der Anteile festlegt und mit den sonstigen Anpassungen, die der Verwaltungsrat jeweils beschließen kann, immer vorausgesetzt, dass der daraus resultierende Gesamtbetrag auf die nächste Einheit der Währung, auf die die Anteile lauten, aufgerundet wird, wenn der so berechnete Betrag gleich oder größer als die Hälfte der betreffenden Einheit ist bzw. auf die nächste Einheit abgerundet wird, wenn der betreffende Betrag weniger als die Hälfte dieser Einheit ist („Einheit“ ist für diese Zwecke der kleinste Bruchteil der jeweiligen Währung, die gesetzliches Zahlungsmittel in dem Ausgabeland dieser Währung ist).