Rücknahmepreis Musterklauseln

Rücknahmepreis. Anteile werden zum Rücknahmepreis abzüglich Rücknahmeabschlag, falls ein solcher Abschlag gemäß Anhang A für den jeweiligen Teilfonds anwendbar ist, unter Berücksichtigung relevanter Steuern, Abgaben oder Gebühren zurückgenommen. Die Zahlung der Rücknahmeerlöse kann unabhängig davon, ob Anteile freiwillig oder zwangsweise zurückgenommen werden, in bar oder, sofern ein Anteilinhaber zustimmt, in Wertpapieren, Commodities oder sonstigen Finanzinstrumenten oder anderen Rechten (die „Rücknahme gegen Sachleistung“) oder einer Kombination der Genannten erfolgen. Werden bei einer Rücknahme Barmittel ausgeschüttet, erfolgt die Zahlung grundsätzlich per elektronischer Zahlungsanweisung/Banküberweisung in der Währung der Klasse und ohne Verzinsung im Rahmen der Abrechnung. Alle Kosten der Geldüberweisung werden von den Anteilinhabern getragen und können vom Rücknahmebetrag in Abzug gebracht werden.
Rücknahmepreis. Die Anlagebedingungen und die Regelungen des Gesellschafts- vertrages sehen kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rückgabe vor. Ein Rücknahmepreis wird daher nicht fortlaufend berechnet und folglich auch nicht erhoben oder veröffentlicht.
Rücknahmepreis. Der Preis, für den Fondsanteile zurückgenom- men werden.
Rücknahmepreis. Der Preis, für den Fondsanteile zurückgenom- men werden. Der Zeitpunkt, ab dem wir spätestens eine Leibrente an den Bezugsberechtigten zahlen. Diesen Rentenbeginn bestimmen Sie im Versi- cherungsantrag. Das entsprechende Datum dieses vereinbarten Zahlungsbeginns wird im Versicherungsschein ausgewiesen.
Rücknahmepreis. Der Rücknahmepreis, zu dem Anteile an einem Transaktionstag zurückgekauft werden, entspricht dem Nettoinventarwert je Anteil der jeweiligen Klasse am entsprechenden Transaktionstag, abzüglich etwaiger Rücknahmegebühren sowie gegebenenfalls in Zusammenhang mit der Rücknahme anfallender Primärmarkt- Transaktionskosten. Die Methode zur Berechnung des Nettoinventarwerts eines Fonds und des Nettoinventarwerts je Anteil einer Anteilsklasse eines Fonds ist, wie in nachstehendem Abschnitt "Berechnung des Nettoinventarwerts/Bewertung von Vermögenswerten" beschrieben, in der Satzung dargelegt. Bei Einreichung eines Rücknahmeantrags durch einen Anleger, der eine In Irland Steuerpflichtige Person ist oder als solche gilt bzw. der im Auftrag einer In Irland Steuerpflichtigen Person handelt, wird die Gesellschaft einen Betrag in Höhe der von der Gesellschaft für die jeweilige Transaktion an die irische Finanzbehörde (Revenue Commissioners) zu entrichtenden Steuer vom Rücknahmeerlös abziehen.
Rücknahmepreis. Bezeichnet den Preis, für den Fondsanteile an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgegeben werden können.
Rücknahmepreis. Anteile werden zurückgenommen zum Rücknahmepreis abzüglich Rücknahmeabschlag, falls ein solcher Abschlag wie in Anhang A für den jeweiligen Teilfonds dargelegt anwendbar ist und unter Berücksichtigung relevanter Steuern, Abgaben oder Gebühren (siehe den Abschnitt „Gebühren und Aufwendungen“). Die Zahlung der Rücknahmeerlöse kann unabhängig davon, ob Anteile freiwillig oder zwangsweise zurückgenommen werden, in bar oder, sofern ein Anteilinhaber zustimmt, in Wertpapieren, Commodities oder sonstigen Finanzinstrumenten oder anderen Rechten (die „Rücknahme gegen Sachleistung“) oder einer Kombination der Genannten erfolgen. Werden bei einer Rücknahme Barmittel ausgeschüttet, erfolgt die Zahlung grundsätzlich per elektronischer Zahlungsanweisung in der Währung der Klasse und ohne Verzinsung im Rahmen der Abrechnung. Alle Kosten der Geldüberweisung werden von den Anteilinhabern getragen und können vom Rücknahmebetrag in Abzug gebracht werden. Der Rücknahmepreis wird grundsätzlich innerhalb von zwei Abwicklungstagen (der Referenzwährung der betreffenden Anteilklasse) nach dem maßgeblichen Rücknahmetag gezahlt. An gesetzlichen Feiertagen in Liechtenstein kann die Verwaltungsgesellschaft von diesem Zeitplan abweichen. In diesen Fällen wird der Rücknahmepreis am nächstmöglichen Abwicklungstag der Referenzwährung der maßgeblichen Anteilklasse gezahlt.
Rücknahmepreis. Die Anlagebedingungen und die Regelungen des Gesell- schaftsvertrages der Investmentgesellschaft sehen kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rück- gabe vor. Ein Rücknahmepreis wird daher nicht fortlaufend berechnet und folglich auch nicht veröffentlicht.
Rücknahmepreis. Die Anlagebedingungen und die Rege- lungen des Gesellschaftsvertrages se- hen kein Recht auf ordentliche Kündi- gung und damit kein Recht auf Rückga- be vor. Ein Rücknahmepreis wird daher nicht berechnet und folglich auch nicht veröffentlicht.
Rücknahmepreis. Der Rücknahmepreis ist der Nettoinventarwert pro Anteil (bereinigt um eine Verwässerungsanpassung) abzüglich etwaiger Gebühren, die gemäß Anhang V dieses Prospekts für die betreffenden Anteile erhoben werden. Der aktuelle Rücknahmepreis für Anteile kann während der üblichen Geschäftszeiten bei der Geschäftsstelle des Administrators erfragt werden. Die an die Verwaltungsgesellschaft für eine Rücknahme zu entrichtenden Gebühren können jeweils nach Ermessen der Verwaltungsgesellschaft ganz oder teilweise erlassen werden.