Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. Sämtliche Streitigkeiten und sonstigen Angelegenheiten jeglicher Art zwischen Ihnen und Hurtigruten unterliegen dem norwegischen Recht. Diese Xxxx des norwegischen Rechst als anzuwendendes Recht führt jedoch nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach deutschem Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. Sämtliche Streitigkeiten und sonstigen Angelegenheiten jeglicher Art zwischen Ihnen und Hurtigruten unterliegen dem norwegischen Recht. Diese Xxxx des norwegischen Rechts als anzuwendendes Recht führt jedoch nicht dazu, dass Ihnen der Schutz entzogen wird, der Ihnen durch diejenigen Bestimmungen gewährt wird, von denen nach deutschem Recht nicht durch Vereinbarung abgewichen werden kann. Sämtliche aus dem vorliegenden Vertrag oder im Zusammenhang mit diesem entstehenden Streitigkeiten, die nicht gütlich oder vergleichsweise gemäß dem in Ziffer 10 beschriebenen Beschwerdeverfahren beigelegt werden können, werden von den norwegischen Gerichten entschieden. Gerichtsstand von Hurtigruten ist das Bezirksgericht Oslo und wir unterwerfen uns im Falle eines Gerichtsverfahrens der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Oslo. Für Rechtsstreitigkeiten, an denen Reisende mit Wohnsitz in Deutschland beteiligt sind, akzeptieren wir ebenfalls die Zuständigkeit der deutschen Gerichte in Hamburg. Keiner der vorgenannten Gerichtsstände hindert Sie jedoch daran, sich auf einen anderen Gerichtsstand gemäß den zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Landes, in dem Sie ansässig sind und von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, zu berufen. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens gegen uns ist zunächst das in Ziffer 10 genannte Beschwerdeverfahren zu nutzen. Wenn der Gerichtsstand in Norwegen liegt, müssen auch alle anderen Pflichten gemäß der norwegischen Zivilprozessordnung Gesetz Nr. 90 vom 17. Juni 2005 erfüllt werden. Stand: 18 Xxxx 2022
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. 9.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der Prometheus UG gilt deutsches Recht.
9.2. Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der Prometheus UG Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen zwischen dem Kunden und der Prometheus UG.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. 8.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der vootz&dahmen GbR gilt deutsches Recht.
8.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
8.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Webdesigners
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. 15.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Websitebutler und dem Kunden sowie auf die Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.
15.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. (1) Geltung deutschen Rechts
(2) Gerichtsstand für Auslandskunden
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. 9.1. Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der Firma in Wennigsen (Deister) in der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind – soweit zulässig – abbedungen.
9.3. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz der Firma als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Die Firma ist jedoch auch berechtigt am Wohnsitz des Kunden zu klagen.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. 9.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmers gilt deutsches Recht.
9.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
9.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand. 13.1. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und SR&P gilt deutsches Recht.
13.2. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
13.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist Berlin.
Maßgebliches Recht und Gerichtsstand a. Für die Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und Netzinkubator gilt deutsches Recht.
b. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
c. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz von Netzinkubator.