Mehrere Kontoinhaber Musterklauseln

Mehrere Kontoinhaber. 39.1 Wenn der Kunde zwei oder mehr Personen umfasst, sind die Verbindlichkeiten und Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags gesamtschuldnerisch. Jede Abmahnung oder sonstige Mitteilung an eine der Personen, die den Kunden bilden, gilt als erteilt an alle Personen, die den Kunden bilden. Jeder Auftrag einer Person, die den Kunden bildet, gilt als ob dieser von allen Personen erteilt wurde.
Mehrere Kontoinhaber. Ein Konto (gesamte Bankbeziehung unter der Stamm- nummer) kann von mehreren Personen gemeinsam (Ge- meinschaftskonto) errichtet werden. Das Verfügungs- recht wird in solchen Fällen durch besondere Verein- barungen geregelt; ohne besondere Vereinbarung sind die Kontoinhaber jeweils einzeln verfügungsberechtigt. Für allfällige Ansprüche der Bank haften in solchen Fällen alle Kontoinhaber solidarisch. Die Bedingungen für Gemeinschaftskonten bleiben un- berührt.
Mehrere Kontoinhaber. Wird das Mieterkautionskonto auf mehrere Kontoinhaber gemeinsam eröffnet, sind diese gegenüber der Bank solidarisch berechtigt und verpflichtet. Jeder Kontoinhaber ist berechtigt, im Rahmen der nachgenannten Voraussetzungen allein und unabhängig von den anderen Kontoinhabern über das Mieterkautionskonto zu verfügen. Diese Berechtigung gilt auch im Falle des Todes oder der Handlungsunfähigkeit eines der Kontoinhaber. Die verbleibenden Kontoinhaber und die Bank setzen den Vertrag unverändert fort, wobei das Verfügungsrecht über das Mieterkautionskonto ausschliesslich den verbleibenden Kontoinhabern zusteht. Die Erfüllung der Verpflichtung der Bank gegenüber einem Kontoinhaber befreit die Bank gegenüber allen Kontoinhabern. Sind die Vertragspartner Ehegatten oder eingetragene Partner gemäss Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare, gilt ihre vorerwähnte Berechtigung auch für Verfügungen, die über die gewöhnliche Verwaltung des ehelichen Vermögens bzw. über die Vertretung der Gemeinschaft hinausgehen.