Mengenmässige Beschränkungen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf mengenmässige Beschränkungen richten sich nach Artikel XI GATT 199412, der hiermit mutatis mutandis zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.
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Samples: Freihandelsabkommen, Freihandelsabkommen
Mengenmässige Beschränkungen. Die Für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf mengenmässige Beschränkungen richten sich nach findet Artikel XI Absatz 1 des GATT 199412199412 Anwendung, der hiermit mutatis mutandis zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.
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Samples: Freihandelsabkommen
Mengenmässige Beschränkungen. Die Für die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien in Bezug auf mengenmässige Beschränkungen richten sich nach findet Artikel XI Absatz 1 des GATT 1994121994 Anwendung, der hiermit mutatis mutandis zum Bestandteil dieses Abkommens erklärt wird.
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Samples: Freihandelsabkommen