Common use of Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen Clause in Contracts

Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen. Ab einem Messdruck von 50 mbar ist der Einsatz von Mengenumwertern zu prüfen. Alle eingesetzten elektronischen Mengenumwerter mit integriertem Datenspeicher und alle Zusatzeinrichtungen zum Einsatz in Messanlagen für Erdgas müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vorschriften, der DIN EN 12405, den anerkannten Regeln der Technik sowie dieser Anlage genügen. Bei Messeinrichtungen an Transportnetzen ist in Abstimmung mit dem Netzbetreiber der DSfG-Standard einzusetzen. Als Fehlergrenzen bei der Eichung werden die Hälfte der Eichfehlergrenzen empfohlen. Die Anforderungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zum Einbau von Leistungs- bzw. Lastgangmessungen sind zu beachten. In Ergänzung zur DIN EN 12405 gilt für elektronische Mengenumwerter: Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einem Messumformer für Druck und Temperatur zu bestehen. Die Umwertung hat als Funktion von Druck, Temperatur und der Abweichung vom idealen Gasgesetz zu erfolgen (Zustandsmengenumwertung). Bei der Auswahl des K-Zahl-Berechnungsverfahrens sind die aus der Gasbeschaffenheit resultierenden Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes G 486 zu beachten. Dies kann entweder durch fest eingestellte K-Zahlen oder durch die Berechung der K-Zahl im Mengenumwerter geschehen. Wird die K-Zahl berechnet, erfolgt dies anhand der Gasbeschaffenheit mit einer geeigneten Gleichung als Funktion von Druck und Temperatur. Die zur Berechnung der K-Zahl benötigten Werte der Gasbeschaffenheit müssen für Brenngase der 1. und 2. Familie nach DIN EN 437 programmierbar sein oder als Live-Daten über ein geeignetes Datenprotokoll (z.B. DSfG) zur Verfügung gestellt werden können. Der Druckmessumformer ist als Absolutdruckaufnehmer auszuführen. Der Messbereich der Gastemperatur ist von -10 °C bis +60 °C vorzusehen, die Hersteller-Angaben sind zu beachten. Die Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen müssen bei Erfordernis für den Einsatz in der für den Aufstellungsraum ausgewiesenen Ex-Zone zugelassen sein. Die notwendige Zulassung nach ATEX ist bereitzustellen. Die Datenspeicher müssen über eine Bauartzulassung als Höchstbelastungsanzeigegerät für Stunden- und Tagesmaximum bzw. als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher verfügen. Die Speichertiefe bei stündlicher Speicherung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die Zählerstände sollten setzbar sein. Bei Modemeinsatz ist die Zeitsynchronisation des Datenspeichers durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Eichung der Datenspeicher hat als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher zu erfolgen. Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung der PTB mit Plombenplänen und die zur Geräteauslesung erforderliche Software bereitzustellen. Die Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen über mindestens eine der nachstehenden Schnittstellen verfügen: − optische Schnittstelle nach IEC 1107 − RS 232 / 485 Kommunikationsschnittstelle für den Modem-Anschluss (wahlweise analog, ISDN, GSM oder GPRS) - DSfG- Schnittstelle entsprechend DVGW G 485 − MDE-kompatibel Je nach Einsatz der Geräte ist es notwendig, dass die Daten mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind. Die Übertragungsprotokolle sind dazu offen zulegen. Zur Erfassung der Lastgänge ist ein Tarifgerät, vorzugsweise MRG 910 oder MRG 905 vorzusehen. Für abweichende Lastgangerfassung sind im Vorfeld gesonderte Vereinbarungen zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber abzuschließen.

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Samples: Messrahmenvertrag, Messrahmenvertrag

Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen. Ab einem Messdruck von 50 30 mbar und einer Durchflussmenge Qmax ≥ 650 m3/h ist der Einsatz von Mengenumwertern erforderlich. In Sonderfällen ist der Einsatz von Brennwertmengenumwertern zu prüfen. Alle eingesetzten elektronischen Mengenumwerter mit integriertem Datenspeicher Datenspei- cher und alle Zusatzeinrichtungen zum Einsatz in Messanlagen für Erdgas müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vorschriften, der DIN EN 12405, den anerkannten Regeln der Technik sowie dieser Anlage genügen. Bei Messeinrichtungen an Transportnetzen übergeordneten Leitungsnetzen ist in Abstimmung mit dem Netzbetreiber der DSfG-Standard einzusetzen. Als Fehlergrenzen bei der Eichung werden wird die Hälfte der Eichfehlergrenzen empfohlenemp- fohlen. Die Anforderungen der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zum Einbau von Leistungs- bzw. Lastgangmessungen sind zu beachten. In Ergänzung zur DIN EN 12405 gilt für elektronische Mengenumwerter: Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einem Messumformer für Druck und Temperatur zu bestehen. Die Umwertung hat als Funktion von Druck, Temperatur und der Abweichung vom idealen Gasgesetz zu erfolgen (Zustandsmengenumwertung). Bei der Auswahl des K-Zahl-Zahl- Berechnungsverfahrens sind die aus der Gasbeschaffenheit resultierenden Anforderungen An- forderungen des DVGW Arbeitsblattes G 486 zu beachten. Dies kann entweder durch fest eingestellte K-Zahlen oder durch die Berechung der K-Zahl im Mengenumwerter Men- genumwerter geschehen. Wird die K-Zahl berechnet, erfolgt dies anhand der Gasbeschaffenheit mit einer ei- ner geeigneten Gleichung als Funktion von Druck und Temperatur. Die zur Berechnung Be- rechnung der K-Zahl benötigten Werte der Gasbeschaffenheit müssen für Brenngase der 1. und 2. Familie nach DIN EN 437 programmierbar sein oder als Liveli- ve-Daten über ein geeignetes Datenprotokoll (z.B. DSfG) zur Verfügung gestellt werden können. Der Druckmessumformer ist als Absolutdruckaufnehmer auszuführen. Der Messbereich der Gastemperatur ist von -10 °C bis +60 °C vorzusehen, die Hersteller-Angaben sind zu beachten. Die Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen müssen bei Erfordernis für den Einsatz in der für den Aufstellungsraum ausgewiesenen Ex-Zone zugelassen sein. Die notwendige Zulassung nach ATEX ist bereitzustellen. Die Datenspeicher müssen über eine Bauartzulassung als Höchstbelastungsanzeigegerät Höchstbelastungs- anzeigegerät für Stunden- und Tagesmaximum bzw. als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher verfügen. Die Speichertiefe bei stündlicher Speicherung muss den gesetzlichen Anforderungen Anforde- rungen entsprechen. Die Zählerstände sollten setzbar sein. Bei Modemeinsatz ist die Zeitsynchronisation des Datenspeichers durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Eichung der Datenspeicher hat als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher zu erfolgen. Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung der PTB mit Plombenplänen und die zur Geräteauslesung erforderliche Software bereitzustellen. Die Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen über mindestens eine der nachstehenden Schnittstellen verfügen: optische Schnittstelle nach IEC 1107 RS 232 / 485 Kommunikationsschnittstelle für den Modem-Anschluss (wahlweise analog, ISDN, GSM oder GPRS) - DSfG- Schnittstelle entsprechend DVGW G 485 MDE-kompatibel Für die Auswahl der Mengenumwerter sind die betrieblichen Anforderungen der Anlage zu berücksichtigen. Je nach Einsatz der Geräte ist es notwendig, dass die Daten mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind. Die Übertragungsprotokolle sind dazu offen zulegen. Zur Erfassung der Lastgänge ist ein Tarifgerät, vorzugsweise MRG 910 oder MRG 905 vorzusehen. Für abweichende Lastgangerfassung sind im Vorfeld gesonderte Vereinbarungen zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber abzuschließenzu- legen.

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Samples: www.gwg-gundelfingen.de

Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen. Ab einem Messdruck von 50 mbar ist der Einsatz von Mengenumwertern zu prüfen. Alle eingesetzten elektronischen Mengenumwerter mit integriertem Datenspeicher und alle Zusatzeinrichtungen zum Einsatz in Messanlagen für Erdgas müssen in ihrer technischen Ausführung den amtlichen Vorschriften, der DIN EN 12405, den anerkannten Regeln der Technik sowie dieser Anlage genügen. Bei Messeinrichtungen an Transportnetzen ist in Abstimmung mit dem Netzbetreiber der DSfG-DSfG- Standard einzusetzen. Bei einem Gasdruck größer als 50 mbar sind Mengenumwerter und keine erstgeeichten Gasdruckregelgeräte einzusetzen. Die Mengenumwerter müssen für die Zählerfernablesungs-Software des Netzbetreibers kompatibel sein. Dies ist für folgende Typen gewährleistet: Gerätebezeichnung Hersteller Corus PTZ Actaris Bei Verwendung von nicht aufgeführten Mengenumwertern ist eine vorherige, kostenpflichtige Prüfung des Netzbetreibers erforderlich. Weiterhin müssen Gasdruck und Gastemperatur mindestens als Tageswerte in einem geeichten Messwertspeicher hinterlegt werden. Als Fehlergrenzen bei der Eichung werden gelten die Hälfte der Eichfehlergrenzen empfohlenEichfehlergrenzen. Die Anforderungen Mengenumwerter müssen über einen integrierten, geeichten Höchstbelastungs- und Lastgangspeicher verfügen. Die Forderung der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) zum Einbau von Leistungs- bzw. Lastgangmessungen sind ist zu beachten. Ab einem Verbrauch von 1,5 Mio. kWh/Jahr und 500 kW Leistung muss eine registrierende Lastgangmessung mit Fernauslesung erfolgen. In Ergänzung zur DIN EN 12405 gilt für elektronische Mengenumwerter: Die Mengenumwerter haben aus einem Rechner und je einem Messumformer für Druck und Temperatur zu bestehen. Die Umwertung hat als Funktion von Druck, Temperatur und der Abweichung vom idealen Gasgesetz zu erfolgen (Zustandsmengenumwertung). Bei der Auswahl des K-Zahl-Berechnungsverfahrens sind die aus der Gasbeschaffenheit resultierenden Anforderungen des DVGW Arbeitsblattes G 486 zu beachten. Dies kann entweder durch fest eingestellte K-Zahlen oder durch Bei K ungleich 1 wird die Berechung der K-Zahl im Mengenumwerter geschehenberechnet. Wird die K-Zahl berechnet, erfolgt dies anhand der Gasbeschaffenheit mit einer geeigneten Gleichung als Funktion von Druck und Temperatur. Die zur Berechnung der K-Zahl benötigten Werte der Gasbeschaffenheit müssen für Brenngase der 1. und 2. Familie nach DIN EN 437 programmierbar sein oder als Live-Daten über ein geeignetes Datenprotokoll (z.z. B. DSfG) zur Verfügung gestellt werden können. Der Druckmessumformer ist als Absolutdruckaufnehmer auszuführen. Der Messbereich der Gastemperatur ist von -10 °C bis +60 °C vorzusehen, die Hersteller-Angaben sind zu beachten. Die Mengenumwerter und Zusatzeinrichtungen müssen bei Erfordernis für den Einsatz in der für den Aufstellungsraum ausgewiesenen Ex-Zone zugelassen sein. Die notwendige Zulassung nach ATEX ist bereitzustellen. Die Datenspeicher müssen über eine Bauartzulassung als Höchstbelastungsanzeigegerät für Stunden- und Tagesmaximum bzw. als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher verfügen. Die Der Umwerter und der Datenspeicher müssen die gesetzliche Zeit abbilden, die von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt definiert, dargestellt und verbreitet wird. Für den Zeitraum der Einführung ist die mitteleuropäische Sommerzeit die gesetzliche Zeit. Im Speicher müssen mindestens hinterlegt werden: Druck- und Temperatur als Tagesmittelwerte, Werte für Betriebs- und Normvolumen wählbar als 15-, 30- und 60- Minutenwerte. Bei stündlicher Aufzeichnung muss die Speichertiefe bei stündlicher Speicherung muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechenentsprechen (aber mindestens 275 Tage betragen). Die Uhrzeit, zu der Tages- und Monatsbilanzierungen durchgeführt werden, ist 06.00 Uhr. Die Zählerstände sollten müssen setzbar sein. Bei Modemeinsatz ist die Zeitsynchronisation des Datenspeichers durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Die Eichung der Datenspeicher hat als echtzeitbezogener Lastgang- bzw. Zählerstandsgangspeicher zu erfolgen. Zur Inbetriebnahme sind Datenblatt, Betriebsanleitung, Bauartzulassung der PTB mit Plombenplänen und die zur Geräteauslesung und Parametrierung erforderliche Software bereitzustellen. Die Mengenumwerter bzw. Zusatzeinrichtungen müssen über mindestens eine der die nachstehenden Schnittstellen verfügen: - optische Schnittstelle nach IEC 1107 - RS 232 / 485 Kommunikationsschnittstelle für den Modem-Anschluss (wahlweise analoganalog , ISDN, GSM oder GPRS) - DSfG- DSfG-Schnittstelle entsprechend DVGW G 485 − MDE-kompatibel (nach Bedarf) Je nach Einsatz der Geräte ist es notwendig, dass die Daten mit verschiedenen Abrufsystemen abrufbar sind. Die Übertragungsprotokolle sind dazu offen zulegen. Zur Erfassung Weiterhin müssen die Mengenumwerter über mindestens 2 programmierbare potentialfreie Kontakte verfügen. Mindestens einmal jährlich ist der Lastgänge Mengenumwerter am Einbauort auf einwandfreie Funktion zu überprüfen und der Fehler der Umwertung festzustellen (Kontrollmessung). Druck- und Temperaturschreiber werden zusätzlich zum Umwerter nicht installiert. Externe Tarifgeräte können eingesetzt werden, wenn nur das durch den Gaszähler gemessene Betriebsvolumen registriert wird. Die Tarifgeräte müssen für die Zählerfernablesungs-Software des Netzbetreibers kompatibel sein. Dies ist ein Tarifgerätfür folgende Typen gewährleistet: Gerätebezeichnung Hersteller Sparklog Actaris Bei Verwendung von nicht aufgeführten Tarifgeräten ist eine vorherige, vorzugsweise MRG 910 oder MRG 905 vorzusehenkostenpflichtige Prüfung des Netzbetreibers erforderlich. Für abweichende Lastgangerfassung sind im Vorfeld gesonderte Vereinbarungen zwischen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber abzuschließenAnsonsten gelten sinngemäß obige Anforderungen.

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Samples: www.stadtwerke-lehrte.de