Messung des Stromverbrauchs. 10.1. Die Messung der vom Kunden entnommenen Strommenge wird durch Messeinrichtungen des Netzbetreibers festgestellt. Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit der Selbstablesung nach den allgemeinen Verteilernetzbedingungen hingewiesen. 10.2. Liegen MONTANA keine Messdaten vor oder hat MONTANA sonst ein berech- tigtes Interesse an einer Selbstablesung oder Überprüfung der Ablesung durch den Kunden, kann MONTANA von diesem eine Selbstablesung verlangen. 10.3. Werden Fehler in der Ermittlung des Verbrauchs festgestellt, muss zunächst eine Korrektur durch den Netzbetreiber erfolgen, welche dann zu einer Nachver- rechnung oder Rückerstattung durch MONTANA führt. Keinesfalls erfolgt eine Berichtigung über drei Jahre hinaus.
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Samples: Stromliefervertrag, Auftrag Zur Lieferung Von Strom, Auftrag Zur Lieferung Von Strom
Messung des Stromverbrauchs. 10.1. Die Messung der vom Kunden entnommenen Strommenge wird durch Messeinrichtungen Messeinrich- tungen des Netzbetreibers festgestellt. Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit der Selbstablesung nach den allgemeinen Verteilernetzbedingungen hingewiesen.
10.2. Liegen MONTANA keine Messdaten vor oder hat MONTANA sonst ein berech- tigtes Interesse berechtigtes In- teresse an einer Selbstablesung oder Überprüfung der Ablesung durch den Kunden, kann MONTANA von diesem eine Selbstablesung verlangen.
10.3. Werden Fehler in der Ermittlung des Verbrauchs festgestellt, muss zunächst eine Korrektur durch den Netzbetreiber erfolgen, welche dann zu einer Nachver- rechnung Nachverrechnung oder Rückerstattung durch MONTANA führt. Keinesfalls erfolgt eine Berichtigung über drei Jahre Jah- re hinaus.
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Samples: Auftrag Zur Lieferung Von Strom, Auftrag Zur Lieferung Von Strom
Messung des Stromverbrauchs. 10.1. Die Messung der vom Kunden entnommenen Strommenge wird durch Messeinrichtungen des Netzbetreibers festgestellt. Der Kunde wird hiermit auf die Möglichkeit der Selbstablesung nach den allgemeinen Verteilernetzbedingungen hingewiesen.
10.2. Liegen MONTANA keine Messdaten vor oder hat MONTANA sonst ein berech- tigtes berechtigtes Interesse an einer Selbstablesung oder Überprüfung der Ablesung durch den Kunden, kann MONTANA von diesem eine Selbstablesung verlangen.
10.3. Werden Fehler in der Ermittlung des Verbrauchs festgestellt, muss zunächst eine Korrektur durch den Netzbetreiber erfolgen, welche dann zu einer Nachver- rechnung Nachverrechnung oder Rückerstattung durch MONTANA führt. Keinesfalls erfolgt eine Berichtigung über drei Jahre hinaus.
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