Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste.
Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Nach dem Bezahlvorgang hat der Mieter das Parkobjekt unverzüglich zu verlassen. Dazu hat er sich nach dem Bezahlvorgang unverzüglich zu seinem Kfz zu begeben und die Parkeinrichtung über die Ausfahrten zu verlassen. Hält sich der Mieter dabei länger in der Parkeinrichtung auf, als zum Verlassen erforderlich, wird das Parkentgelt ab dem Zeitpunkt des Bezahlvorganges neu berechnet und fällig. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt vier Wochen, soweit keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Zuvor fordert der Vermieter den Mieter oder – wenn dieser ihm nicht bekannt ist – den Halter des Kfz schriftlich unter Androhung der Räumung auf, das Kfz zu entfernen. Diese Aufforderung entfällt, falls der Vermieter den Halter nicht mit zumutbarem Aufwand z.B. über die Auskunft der Kfz-Zulassungsstelle ermitteln kann. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der maximale Tagespreis/Mietpreis entsprechend der aushängenden Preisliste für 24 Stunden zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer als 24 Stunden nach. Zusätzlich werden bei Verlust oder Beschädigung von Plastikkarten und Plastik- Chips 10,00 € pro Stück fällig. Eine Weitergabe oder Untervermietung des Einstellplatzes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Das KFZ kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des KFZ ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines oder der Ausfahrtmünze/-karte ist der Mietpreis für einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer nach.
Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich nach der jeweils gültigen Liste für Entgelte.
Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietzins bemisst sich für jeden Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Das Kfz kann nur während der bekannt gegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchstparkdauer beträgt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Liegt die Parkdauer über diesen Zeitraum, ist der Vermieter im Voraus zu benachrichtigen. Der Vermieter behält sich nach Ablauf der Höchstparkdauer vor, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern eine Sondervereinbarung nicht besteht bzw. überschritten ist und die schriftliche Benachrichtigung des Mieters erfolglos geblieben ist oder der Wert des Fahrzeuges die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter für die gesamte Parkdauer bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Parktickets ist der Mieter verpflichtet, die tatsächliche Parkdauer nachzuweisen. Ist dies dem Mieter nicht möglich, wird ein Geldbetrag in Höhe von 100 fällig.
Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis (Parkgebühr) bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste, soweit nichts Anderes vereinbart wurde.
Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich für jeden Einstellplatz nach der am Parkautomat ausgehängten Entgeltliste, für Dauerparker nach dem vereinbarten Mietentgelt.
Mietpreis-Einstelldauer. 1. Der Mietpreis bemisst sich nach der aushängenden Preisliste. Das Kraftfahrzeug kann nur während der allgemeinen Öffnungszeiten gegen Rückgabe des Parkscheines und Bezahlung der Parkgebühren abgeholt werden.
Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bzw. die Einstelldauer bemisst sich für jeden belegten Einstellplatz nach der aushängenden Preisliste. Das KFZ kann nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden. Die Höchsteinstelldauer beträgt 4 Wochen, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das KFZ auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des KFZ ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Bei Verlust des Einstellscheines ist der Mietpreis für einen Tag zu bezahlen, es sei denn, der Mieter weist eine kürzere oder der Vermieter eine längere Einstelldauer nach. bis 30 Minuten frei ab der 31. Minute pro angefangene 6 Minuten 0,10 € Tagestarif (24 Stunden) 5,00 € Abendtarif (von 19 Uhr – 8 Uhr) 2,50 € Sonn- und Feiertagstarif 2,50 € Wochentarif (7 Tage) 20,00 € Monatstarif (30 Tage) 80,00 € Halbjahreskarte für VVS-Jahreskarteninhaber: 40,00 € pro Monat Schwerbehinderte mit gültigem Parkausweis/ gültiger Parkberechtigung parken kostenlos (max. 24 Stunden). Die Parkgebühr im Parkhaus ist im Voraus am Kassenautomaten zu entrichten. Halbjahresparkkarten sind beim Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) nur in Verbindung mit einem VVS-JahresTicket erhältlich.
Mietpreis-Einstelldauer. Der Mietpreis bemisst sich pro Kfz nach der aushängenden Preisliste (Parktarif), die Bestandteil dieser Parkordnung ist. Die Höchsteinstelldauer beträgt 1 Woche, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. Nach Ablauf der Höchsteinstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen, sofern zuvor eine schriftliche Benachrichtigung des Mieters oder des Kfz-Halters erfolgt bzw. ergebnislos geblieben ist oder sofern der Wert des Fahrzeugs die fällige Miete offensichtlich nicht übersteigt. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. Die ausgewiesenen Entgelte enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.