Mietzahlungen. (a) Die Mietzahlung ist vom Kunden an Optos für jeden Monat (oder anteilig für jeden Teilmonat), der in den Nutzungszeitraum fällt, zu zahlen und entspricht der Summe aller Nutzungsgebühren. Wenn eine Mindestmiete gilt, ist in jedem Monat oder anteiligen Teilmonat (falls vorhanden), in dem die anwendbare Mindestmiete höher ist als die für diesen Zeitraum fällige Mietzahlung, diese Mindestmiete anstelle der Mietzahlung zu zahlen. (b) Optos stellt dem Kunden für jeden Monat (oder anteilig für jeden Teil eines Monats) die gemäß Klausel 3(a) dieses Anhangs 2 zu zahlenden Beträge in Rechnung. Der Kunde zahlt diese Rechnungen per Lastschrift, die monatlich etwa zwanzig (20) Tage nach Rechnungsdatum eingezogen wird. Der Kunde muss die Angaben machen und die Unterlagen unterschreiben, die Optos vernünftigerweise benötigt, um die Abbuchung durchzuführen.
Appears in 4 contracts
Samples: Lieferbedingungen, Lieferbedingungen, Lieferbedingungen