Mitarbeiterschulung Musterklauseln

Mitarbeiterschulung. Das gesamte Personal ist über den Standort der Kleinlöschgeräte zu informieren und in den Umgang mit diesen einzuweisen. Über die Einweisung der Mitarbeiter ist vor Veranstaltungsbeginn ein Nachweis von dem jeweiligen Betreiber zu führen. Jederzeit ist mit einem Entstehungsbrand (Größe: Papierkorbbrand) zu rechnen. Daher muss die jeweilige personelle Besatzung in der Lage sein, diesen mit einem geeigneten Kleinlöschgerät zu löschen. Weiterhin sind allen Mitarbeitern die Meldewege für das Eintreten eines Schadensfalles oder rettungsdienstlichen Notfalles mitzuteilen und auf die Einhaltung dieser Vorgehensweise hinzuweisen. Es ist grundsätzlich bei Feuer, medizinischen Notfällen oder technischen Hilfeleistungen (also bei der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr) der Notruf 112 zu wählen.1 Ganz besonders ist den Mitarbeitern der Standort des jeweiligen Marktstandes oder der Bude auf dem Veranstaltungsgelände mitzuteilen (Lage, Standnummer). Jeder Mitarbeiter muss in der Lage sein, einen Notruf an die Feuer- und Rettungsleitstelle der Feuerwehr Hamburg zu tätigen, mit Angaben zum Schadensereignis und Lage/ Standnummer.
Mitarbeiterschulung. Der Partner stellt sicher, dass sein gesamtes Personal, das für das Marketing und den Verkauf von Corel- Produkten zuständig ist, über Fachkenntnisse, Schulungen und den Hintergrund verfügt, um auf kompetente und professionelle Weise zu handeln, und er stellt sicher, dass das Personal an den von Corel vorgeschriebenen Schulung teilnimmt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den im OGAW bzw. in einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. der Anteilsklassen, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „ausschüttend“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW bzw. der Anteilsklasse können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen