Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Xxxx darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in entsprechender Anwendung von Teil 1 Klausel IV Nummer 6 und 7 für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und Getränken.
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Samples: Hotelaufnahmeverträge Und Veranstaltungen, Hotelaufnahmevertrag
Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Xxxx Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen Sollte solch eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden sein, wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Im Falle Für den Fall der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in entsprechender Anwendung von Teil 1 Klausel IV Nummer 6 und 7 Schadensersatz für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die bei der Erbringung der ihrer Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt Schäden, die durch den Verzehr von mitgenommenen mitgebrachten Speisen und GetränkenGetränken auftreten.
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Samples: Event Venue Rental
Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Xxxx Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnetbe- rechnet. Im Falle der Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer Teilneh- mer einen pauschalierten Schadensersatzbetrag in entsprechender Anwendung von Teil 1 Klausel IV Nummer 6 und 7 für den entstandenen Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre. Das Hotel übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Schäden bedingt durch den Verzehr von mitgenommenen Speisen und Getränken.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen