Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Tagungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
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Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Tagungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag Betrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnetberechnet (Aufwandsentschädigung).
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Samples: Vermietungsvertrag
Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen Veranstal- tungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Tagungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
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Mitbringen von Speisen und Getränken. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen ei- ner Vereinbarung mit dem Tagungshaus. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
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