Mitfahrt im Führerraum Musterklauseln

Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Das EIU bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die HIG bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. Der BvSE bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die VIAS Rail GmbH bzw. die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemä- ßen Zustand der Serviceeinrichtungen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich.
Mitfahrt im Führerraum. Die EVS bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zu- stand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 6.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfah- ren. Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, es sei denn das EVU verlangt hierfür ein Entgelt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die Rurtalbahn GmbH bzw. die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemä- ßen Zustand der Serviceeinrichtungen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die VPSI bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein an- gemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Hafen bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich von der Einhaltung der vertraglichen Pflichten durch den Vertragspartner überzeugen zu können, in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich.
Mitfahrt im Führerraum. Die Rurtalbahn GmbH bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.