Mitfahrt im Führerraum Musterklauseln

Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Das EIU bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die HTB bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungs- gemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die HIG bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die Rurtalbahn GmbH bzw. die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemä- ßen Zustand der Serviceeinrichtungen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Ebersbach bzw. der Eisenbahnbetriebsleiter dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Gleisanlagen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die VPSI bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. Die Regiobahn GmbH und die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den im Infrastrukturnutzungsvertrag benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des ZB mitfahren. Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die SSB bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personen dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die VIAS Rail GmbH bzw. die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemä- ßen Zustand der Serviceeinrichtungen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.