Mitfahrt im Führerraum Musterklauseln

Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Das EIU bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die HIG bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die HTAG bzw. die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benann- ten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein an- gemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. Die ZIB bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. Die Rurtalbahn GmbH bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes sind IGB bzw. ihre Mitarbeiter berechtigt, in Führerräumen der Fahrzeuge mitzufahren.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die VPSI bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ausdrücklich ein an- gemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die Port Emmerich Infrastruktur- und Immobilien GmbH bzw. ihre von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benann- ten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge der EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich, sofern nicht das EVU ein angemessenes Entgelt verlangt.
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Die Rurtalbahn GmbH bzw. die von ihr dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemä- ßen Zustand der Serviceeinrichtungen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren. 5.5.2 Die Mitfahrt erfolgt unentgeltlich.