Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
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Samples: www.rmv.de, www.regionalbahn-kassel.de
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
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Samples: www.ris-sachsen.eu, www.abe-gmbh.net
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale Per- sonale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen Eisenbahninfra- struktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß ge- mäß Punkt 5.1.3 be- nannten benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
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Samples: www.neg-niebuell.de
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen Straßenbahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU VU mitfahren.
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Samples: www.kvg.de
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen Eisen- bahninfrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen Führer- räumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
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Samples: www.swu.de
Mitfahrt im Führerraum. 5.5.1 Der Betreiber der Schienenwege bzw. seine von ihm dazu legitimierten Personale Per- sonale dürfen, um sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Eisenbahninfrastruktur über- zeugen Eisenbahn- infrastruktur überzeugen zu können, nach vorheriger Abstimmung mit den gemäß Punkt 5.1.3 be- nannten benannten Personen bzw. Stellen in den Führerräumen der Fahrzeuge des EVU mitfahren.
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Samples: www.laenderbahn.com