Mitgebrachte Gegenstände. 13.1 Veranstaltereigene Gegenstände: Die Einbringung eigener Ausstattung und Gegenstände (z. B. Mobiliar, Dekoration, Technik etc.) des Veranstalters oder von ihm beauftragter Dritter ist im Vorfeld mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmen. 13.2 Anlieferung: Sollten für den Aufbau einer Veranstaltung Anlieferungen notwendig sein, ohne dass der Veranstalter vor Ort ist, werden diese vom Sport-Club Freiburg e.V. nur dann entgegengenommen, wenn sie der Veranstaltung eindeutig zugeordnet werden können. Dem Veranstalter obliegt es, alle angenommenen Lieferungen in die entsprechenden Lagerräumlichkeiten oder Ausstellungsflächen zu transportieren oder transportieren zu lassen. 13.3 Branding: Brandingaktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern oder anderen Werbemitteln bedürfen der Zustimmung vom Sport-Club Freiburg e.V. und werden vom Sport-Club Freiburg e.V. grundsätzlich gesondert berechnet. In den Veranstaltungsräumen vorhandene Brandings, Logos und sonstige Werbevorrichtungen des Sport Club Freiburg e.V. oder Dritter dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt oder anderweitig beeinträchtigt werden. 13.4 Gesetzliche Anforderungen: Selbstmitgebrachte Ausstattung hat den jeweils geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Anwendung und Sicherheit zu entsprechen (z. B. AnlPrüfVO, TPrüfVO, LärmVO, Unfallverhütungsvorschriften usw.). Der Veranstalter hat insbesondere die baurechtlichen und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen zu beachten. Sport-Club Freiburg e.V. ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen/Anbringen mitgebrachter Ausstattung stets mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitgebrachte Gegenstände. 13.1 Veranstaltereigene Gegenstände: Die Einbringung eigener Ausstattung und Gegenstände (z. B. MobiliarX. Xxxxxxxx, Dekoration, Technik etc.) des Veranstalters oder von ihm beauftragter Dritter ist im Vorfeld mit dem Sport-Club Freiburg e.V. Bayer 04 Fußball abzustimmen.
13.2 Anlieferung: Sollten Vom Veranstalter und/oder seinen Gästen mitgebrachte Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Veranstalters bzw. seiner Gäste in den Veran‐ staltungsräumen von Bayer 04 Fußball. Bayer 04 Fußball übernimmt für den Aufbau einer Veranstaltung Anlieferungen notwendig seinVerlust, ohne dass Untergang oder Beschädigung keinerlei Haftung. Dies gilt nicht bei grober Fahr‐ lässigkeit oder Vorsatz von Bayer 04 Fußball sowie im Falle der Veranstalter vor Ort istVerletzung des Lebens, werden diese vom Sport-Club Freiburg e.V. nur dann entgegengenommendes Körpers, wenn sie der Veranstaltung eindeutig zugeordnet werden könnenFreiheit oder der Gesundheit. Dem Veranstalter obliegt esZudem sind alle Fälle, alle angenommenen Lieferungen in denen die entsprechenden Lagerräumlichkeiten oder Ausstellungsflächen zu transportieren oder transportieren zu lassenVerwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalles eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
13.3 Branding: Brandingaktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern oder anderen Werbemitteln Werbe‐ mitteln bedürfen der Zustimmung vom Sport-Club Freiburg e.V. von Bayer 04 Fußball und werden vom Sport-Club Freiburg e.V. von Bayer 04 Fußball grundsätzlich gesondert berechnet. In den Veranstaltungsräumen vorhandene Brandings, Logos und sonstige Werbevorrichtungen des Sport Club Freiburg e.V. oder Dritter dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt oder anderweitig beeinträchtigt werden.
13.4 Gesetzliche Anforderungen: Selbstmitgebrachte Selbst mitgebrachte Ausstattung hat den jeweils geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Anwendung und Sicherheit zu entsprechen (z. z.B. AnlPrüfVO, TPrüfVO, LärmVO, Unfallverhütungsvorschriften usw.). Der Veranstalter hat insbesondere die baurechtlichen und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen zu beachten. Sport-Club Freiburg e.V. Bayer 04 Fußball ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das AufstellenAufstel‐ len/Anbringen mitgebrachter Ausstattung stets mit dem Sport-Club Freiburg e.V. Bayer 04 Fußball abzustimmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitgebrachte Gegenstände. 13.1 Veranstaltereigene Gegenstände: Die Einbringung eigener Ausstattung und Gegenstände 7.1. Werden vom Vertragspartner zur Durchführung der Veranstaltung besondere Ausstellungs- oder sonstige Präsentationsgegenstände (z. z.B. MobiliarTische, DekorationDekorationsgegenstände, Monitore, sonstige Technik etc.) benötigt, so ist dieser verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungstermin schriftlich über Art und Umfang dieser Gegenstände und über den Zeitpunkt der Anlieferung zu informieren.
7.2. Die vom Vertragspartner zur Durchführung der Veranstaltung mitgebrachten besonderen Ausstellungs- oder sonstige Präsentationsgegenstände sind durch den Vertragspartner für den kompletten Zeitraum selbständig zu versichern. Die Versicherung bzw. Versicherungsvereinbarung ist auf Wunsch jederzeit vorzuzeigen.
7.3. Die vom Vertragspartner angelieferten besonderen Ausstellungs- oder Präsentationsgegenstände jeglicher Art sind nur in Abstimmung mit dem Veranstalter aufzustellen. Die Durchführung der ordnungsgemäßen Aufstellung obliegt dem Vertragspartner.
7.4. Sollten durch mitgebrachte Sachen des Vertragspartners Besucher oder andere Personen zu Schaden kommen, trifft den Vertragspartner die Haftung dafür. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
7.5. Werden für Anlieferung und die Auf- und Abbautätigkeiten Hilfskräfte des Veranstalters oder von ihm beauftragter Dritter ist im Vorfeld mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmenbenötigt, so verpflichtet sich der Vertragspartner den Veranstalter rechtzeitig – mindestens sieben Tage – vor Veranstaltungstermin davon in Kenntnis zu setzen. Für die Hilfskräfte wird ein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt.
13.2 Anlieferung: Sollten für den Aufbau einer Veranstaltung Anlieferungen notwendig sein, ohne dass der Veranstalter vor Ort ist, werden diese vom Sport-Club Freiburg e.V. nur dann entgegengenommen, wenn sie der Veranstaltung eindeutig zugeordnet werden können. Dem Veranstalter obliegt es, alle angenommenen Lieferungen in die entsprechenden Lagerräumlichkeiten oder Ausstellungsflächen zu transportieren oder transportieren zu lassen.
13.3 Branding: Brandingaktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern oder anderen Werbemitteln bedürfen der Zustimmung vom Sport-Club Freiburg e.V. und werden vom Sport-Club Freiburg e.V. grundsätzlich gesondert berechnet. In den Veranstaltungsräumen vorhandene Brandings, Logos und sonstige Werbevorrichtungen des Sport Club Freiburg e.V. oder Dritter dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt oder anderweitig beeinträchtigt werden.
13.4 Gesetzliche Anforderungen: Selbstmitgebrachte Ausstattung hat den jeweils geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Anwendung und Sicherheit zu entsprechen (z. B. AnlPrüfVO, TPrüfVO, LärmVO, Unfallverhütungsvorschriften usw.). Der Veranstalter hat insbesondere die baurechtlichen und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen zu beachten. Sport-Club Freiburg e.V. ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen/Anbringen mitgebrachter Ausstattung stets mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mitgebrachte Gegenstände. 13.1 Veranstaltereigene Gegenstände: 1. Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Vertragspartners in den Veranstaltungsräumen. Die Einbringung eigener Ausstattung und Gegenstände (z. B. MobiliarUnique GmbH übernimmt für Verlust, DekorationUntergang oder Beschädigung keine Haftung, Technik etc.) des Veranstalters außer bei grober Fahrlässigkeit oder von ihm beauftragter Dritter ist im Vorfeld mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmenVorsatz der Unique GmbH. Die gesetzliche Haftung nach §§ 701 ff. BGB bleibt davon unberührt.
13.2 Anlieferung: Sollten für den Aufbau einer Veranstaltung Anlieferungen notwendig sein, ohne dass der Veranstalter vor Ort ist, werden diese vom Sport-Club Freiburg e.V. nur dann entgegengenommen, wenn sie der Veranstaltung eindeutig zugeordnet werden können2. Dem Veranstalter obliegt es, alle angenommenen Lieferungen in die entsprechenden Lagerräumlichkeiten oder Ausstellungsflächen zu transportieren oder transportieren zu lassen.
13.3 Branding: Brandingaktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern oder anderen Werbemitteln bedürfen der Zustimmung vom Sport-Club Freiburg e.V. und werden vom Sport-Club Freiburg e.V. grundsätzlich gesondert berechnet. In den Veranstaltungsräumen vorhandene Brandings, Logos und sonstige Werbevorrichtungen des Sport Club Freiburg e.V. oder Dritter dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt oder anderweitig beeinträchtigt werden.
13.4 Gesetzliche Anforderungen: Selbstmitgebrachte Ausstattung Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den jeweils geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Anwendung und Sicherheit feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen (z. B. AnlPrüfVO, TPrüfVO, LärmVO, Unfallverhütungsvorschriften usw.)entsprechen. Der Veranstalter hat insbesondere die baurechtlichen und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen zu beachten. Sport-Club Freiburg e.V. Die Unique GmbH ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit der Unique GmbH zustimmen.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf die Unique GmbH auf Kosten des Vertragspartners entfernen und einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, kann die Unique GmbH die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs die jeweilige Raummiete berechnen. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Unique GmbH der eines höheren Schadens vorbehalten.
4. Verpackungsmaterial (Kartonagen, Kisten, Kunststoff etc.), das in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Vertragspartner oder Dritte anfällt, muss vor oder nach der Veranstaltung vom Vertragspartner entsorgt werden. Sollte der Veranstalter Verpackungsmaterial auf dem Gelände der Unique GmbH zurücklassen, ist das Aufstellen/Anbringen mitgebrachter Ausstattung stets mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmendie Unique GmbH zur Entsorgung auf Kosten des Vertragspartners berechtigt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Veranstaltungen
Mitgebrachte Gegenstände. 13.1 Veranstaltereigene Gegenstände: Die Einbringung eigener Ausstattung und Gegenstände 7.1. Werden vom Vertragspartner zur Durchführung der Veranstaltung besondere Ausstellungs- oder sonstige Präsentationsgegenstände (z. B. MobiliarzB Tische, DekorationDekorationsgegenstände, Monitore, sonstige Technik etc) benötigt, so ist dieser verpflichtet, den Veranstalter rechtzeitig vor Veranstaltungstermin schriftlich über Art und Umfang dieser Gegenstände und über den Zeitpunkt der Anlieferung zu informieren.)
7.2. Die vom Vertragspartner zur Durchführung der Veranstaltung mitgebrachten besonderen Ausstellungs- oder sonstige Präsentationsgegenstände sind durch den Vertragspartner für den kompletten Zeitraum selbständig zu versichern. Die Versicherung bzw Versicherungsvereinbarung ist auf Wunsch jederzeit vorzuzeigen.
7.3. Die vom Vertragspartner angelieferten besonderen Ausstellungs- oder Präsentationsgegenstände jeglicher Art sind nur in Abstimmung mit dem Veranstalter aufzustellen. Die Durchführung der ordnungsgemäßen Aufstellung obliegt dem Vertragspartner.
7.4. Sollten durch mitgebrachte Sachen des Vertragspartners Besucher oder andere Personen zu Schaden kommen, trifft den Vertragspartner die Haftung dafür. Der Vertragspartner verpflichtet sich, den Veranstalter schad- und klaglos zu halten.
7.5. Werden für Anlieferung und die Auf- und Abbautätigkeiten Hilfskräfte des Veranstalters oder von ihm beauftragter Dritter ist im Vorfeld mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmenbenötigt, so verpflichtet sich der Vertragspartner den Veranstalter rechtzeitig – mindestens sieben Tage – vor Veranstaltungstermin davon in Kenntnis zu setzen. Für die Hilfskräfte wird ein gesondertes Entgelt in Rechnung gestellt.
13.2 Anlieferung: Sollten für den Aufbau einer Veranstaltung Anlieferungen notwendig sein, ohne dass der Veranstalter vor Ort ist, werden diese vom Sport-Club Freiburg e.V. nur dann entgegengenommen, wenn sie der Veranstaltung eindeutig zugeordnet werden können. Dem Veranstalter obliegt es, alle angenommenen Lieferungen in die entsprechenden Lagerräumlichkeiten oder Ausstellungsflächen zu transportieren oder transportieren zu lassen.
13.3 Branding: Brandingaktivitäten, insbesondere Aufbauten innerhalb der Veranstaltungsräume sowie das Anbringen von Dekorationen, Schildern oder anderen Werbemitteln bedürfen der Zustimmung vom Sport-Club Freiburg e.V. und werden vom Sport-Club Freiburg e.V. grundsätzlich gesondert berechnet. In den Veranstaltungsräumen vorhandene Brandings, Logos und sonstige Werbevorrichtungen des Sport Club Freiburg e.V. oder Dritter dürfen während der Veranstaltung nicht entfernt oder anderweitig beeinträchtigt werden.
13.4 Gesetzliche Anforderungen: Selbstmitgebrachte Ausstattung hat den jeweils geltenden Normen und gesetzlichen Vorschriften hinsichtlich Anwendung und Sicherheit zu entsprechen (z. B. AnlPrüfVO, TPrüfVO, LärmVO, Unfallverhütungsvorschriften usw.). Der Veranstalter hat insbesondere die baurechtlichen und feuersicherheitstechnischen Bestimmungen zu beachten. Sport-Club Freiburg e.V. ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen ist das Aufstellen/Anbringen mitgebrachter Ausstattung stets mit dem Sport-Club Freiburg e.V. abzustimmen.
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