Mitnahmeregelung. Mit den nachgenannten persönlichen Zeittickets (Jahres-, Monats- und Wochen- Tickets für jedermann, Abo jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ticket, 9-Uhr-Firmen- Abo, SeniorenTicket und Abo-Sofort für die vorgenannten Tickets ) ist an Samsta- gen, Sonntagen und Feiertagen jeweils bis Betriebsschluss die unentgeltliche Mit- nahme von bis zu 3 Kindern oder aller eigenen Kinder bis einschl. 17 Jahre möglich. Für das JahresTicketPlus/AboPlus gilt eine erweiterte Mitnahmeregelung (s. 4.2.1.1).
Mitnahmeregelung. 6.1 Bei Zeitfahrausweisen gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 2.3 bis 2.8 ist dem Inhaber gestat- tet, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg eine Person ab 15 Jahren sowie drei eigene Kinder bzw. Enkelkinder im Alter zwi- schen 6 und 14 Jahren unentgeltlich mitzunehmen.
6.2 Die Mitnahmeregelung umfasst den Geltungsumfang des Zeitfahrausweises gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 1.2.
Mitnahmeregelung. Eine Jahreskarte im Abonnement berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person sowie bis zu 3 eigenen Kindern/Enkelkindern an Samstagen. Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur beim gemeinsamen Einstieg. Muss ein Anschlussfahrschein gelöst werden, gilt diese Mitnahmeregelung für diesen nicht mehr. Der Bestellschein für die Jahreskarte ist online im Internet (Tickets & Tarife → Abo- Service) oder in den Niederlassungen der RVO GmbH erhältlich. Jahreskarten im Abonnement sind gegen Zusendung eines Bestellscheins (per Post oder elektronisch) erhältlich bei der Regionalbus Ostbayern GmbH c/o Regionalverkehr Oberbayern GmbH Abo-Center Bayern Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx E-Mail: xxx.xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Das Abonnement kann an jedem Ersten eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Jahreskarte zustande. Der Kunde hat die Jahreskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind der Ausgabestelle unverzüglich anzuzeigen. Das ausgebende Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus vom Girokonto eines Geldinstituts abzubuchen. Die Einzugsermächtigung schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abbuchungen bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Bei Einzug von einem ausländischen Kreditinstitut sind die Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Änderungen von Adresse oder Bankverbindung (neue Einzugsermächtigung) sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Mitnahmeregelung. Soweit sich aus diesen Tarifbestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die gekauften Fahrkarten nur für den Inhaber. Ist die Mitnahmemöglichkeit zugelassen, gelten grundsätzlich folgende Bestimmungen: an Werktagen: ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages an Samstagen: ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages an Sonn- und Feiertagen: von 0.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages Bei folgenden Fahrkarten können vom Fahrkarteninhaber ein Erwachsener und bis zu drei Kinder bis 14 Jahre unentgeltlich mitgenommen werden: 7-Tage-Karte, Monatskarte, Abo-Karte.
Mitnahmeregelung. 6.1 Das SemesterTicket berechtigt wochentags ab 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und an gesetz- lichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahre und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
6.2 Ganztägig berechtigt das SemesterTicket ferner zur unentgeltli- chen Mitnahme eines Fahrrades. Maßgeblich sind diesbezüglich grundsätzlich die Beförderungsbedingungen (Punkt 9.5).
6.3 Das SemesterTicket wird für Fahrten im genehmigten Linienbe- darfsverkehr (AST-Verkehr) als ZeitTicket anerkannt. Es wird ein Zuschlag für Zeitkarteninhaber je Fahrt/Person (Mitnahmerege- lung) in der entsprechenden Preisstufe erhoben.
Mitnahmeregelung. Abonnementkarten für Erwachsene erlauben an Wochenenden (Samstags 0 Uhr bis Sonntags Betriebsschluss) und an gesetzlichen Feiertagen (0 Uhr bis Betriebsschluss) im räumlichen Geltungsbereich der Monatskarte die unentgeltliche Mitnahme einer Person beliebigen Alters und insgesamt bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für Hunde.
Mitnahmeregelung. Alle Studenten von Universitäten und Fachhochschulen, mit denen eine gesonderte Vereinbarung besteht, können Montag - Xxxxxxx ab 18.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztags bis Betriebs- schluss eine weitere Person mitnehmen. Hierfür ist je Fahrt ein Einzel- fahrschein für Kinder der jeweiligen Preisstufe zu lösen. Als Nachweis der Berechtigung der Mitnahmeregelung gilt der Studentenausweis. Die Regelung besteht nur bei gemeinsamem Einstieg. 4.5.8a Anschluss-Semesterticket (für Studenten - persönlich) Anschluss-Semestertickets werden ausschließlich an Semesterticket- Inhaber der Verkehrsverbünde bodo und naldo und VVS ausgegeben. Für Anschluss-Semestertickets gelten die Regelungen des Kapitels 4.5.8 (Semesterticket) analog. Bei Kontrollen sind stets die Immatrikulationsbescheinigung bzw. der Studentenausweis sowie das bodo- bzw. naldo-bzw. VVS- Semesterticket vorzuzeigen. Diese sind Bestandteil des Fahrausweises. Auf Verlangen ist die rechtmäßige Benutzung durch Wiederholen der Unterschrift oder durch Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises nachzuweisen.
Mitnahmeregelung. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12 (jeweils von 0.00 Uhr bis 4.30 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages) können bis zu 5 Personen gemeinsam mit einem Jobticket fah- ren. Der Karteninhaber muss immer dabei sein. Die Mitnahmemöglich- keit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg, sie gilt nicht für einen An- schlussfahrausweis.
Mitnahmeregelung. Bei den Monats- und Wochenkarten die als Ticket-S verkauft werden, gilt jeweils die Mitnahmeregelung von bis zu vier Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres.
Mitnahmeregelung. Die Mitnahme eines Fahrrades und/oder weiterer Personen ist ausgeschlossen. KRASS-FreizeitTickets werden ausgegeben - in allen Verkaufsstellen, Kunden- und Reisezentren der Verbundunternehmen, - an den stationären Automaten der RSAG und der DB, - durch die Personale in den Bussen von rebus und in den Zügen der DB und ODEG.