Mitnahmeregelung. Mit den nachgenannten persönlichen Zeittickets (Jahres-, Monats- und Wochen- Tickets für jedermann, Abo jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ticket, 9-Uhr-Firmen- Abo, SeniorenTicket und Abo-Sofort für die vorgenannten Tickets ) ist an Samsta- gen, Sonntagen und Feiertagen jeweils bis Betriebsschluss die unentgeltliche Mit- nahme von bis zu 3 Kindern oder aller eigenen Kinder bis einschl. 17 Jahre möglich. Für das JahresTicketPlus/AboPlus gilt eine erweiterte Mitnahmeregelung (s. 4.2.1.1).
Mitnahmeregelung. 6.1 Bei Zeitfahrausweisen gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 2.3 bis 2.8 ist dem Inhaber gestat- tet, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg eine Person ab 15 Jahren sowie drei eigene Kinder bzw. Enkelkinder im Alter zwi- schen 6 und 14 Jahren unentgeltlich mitzunehmen.
6.2 Die Mitnahmeregelung umfasst den Geltungsumfang des Zeitfahrausweises gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 1.2.
Mitnahmeregelung. Eine Jahreskarte im Abonnement berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person sowie bis zu 3 eigenen Kindern/Enkelkindern an Samstagen. Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur beim gemeinsamen Einstieg. Muss ein Anschlussfahrschein gelöst werden, gilt diese Mitnahmeregelung für diesen nicht mehr. Der Bestellschein für die Jahreskarte ist online im Internet (Tickets & Tarife → Abo- Service) oder in den Niederlassungen der RVO GmbH erhältlich. Jahreskarten im Abonnement sind gegen Zusendung eines Bestellscheins (per Post oder elektronisch) erhältlich bei der Regionalbus Ostbayern GmbH c/o Regionalverkehr Oberbayern GmbH Abo-Center Bayern Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx E-Mail: xxx.xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Das Abonnement kann an jedem Ersten eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Jahreskarte zustande. Der Kunde hat die Jahreskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind der Ausgabestelle unverzüglich anzuzeigen. Das ausgebende Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus vom Girokonto eines Geldinstituts abzubuchen. Die Einzugsermächtigung schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abbuchungen bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Bei Einzug von einem ausländischen Kreditinstitut sind die Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Änderungen von Adresse oder Bankverbindung (neue Einzugsermächtigung) sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Mitnahmeregelung. Soweit sich aus diesen Tarifbestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die gekauften Fahrkarten nur für den Inhaber. Ist die Mitnahmemöglichkeit zugelassen, gelten grundsätzlich folgende Bestimmungen: montags bis freitags: ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages an Samstagen: ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages an Sonn- und Feiertagen: von 0.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages Bei den folgenden Fahrkarten können vom Fahrkarteninhaber ein Erwachsener und bis zu drei Kinder bis 14 Jahre unentgeltlich mitgenommen werden: 7-Tage-Karte, Monatskarte, Abo-Karte (näheres hierzu siehe Tarifbestimmungen 7.1.).
Mitnahmeregelung. Mit dem Ticket 65plus hat der Inhaber die Möglichkeit, kostenlos ein Fahrrad mitzunehmen, sofern der Fahrradtransport zugelassen ist.
Mitnahmeregelung. Die kostenfreie Mitnahme weiterer grundsätzlich zahlungspflichtiger Personen oder Hunde ist nicht zugelas- sen.
Mitnahmeregelung. Die VSNCard-E berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen der NordWestBahn, DB Regio, cantus Verkehrsgesellschaft und metronom Eisenbahn- gesellschaft ist eine Fahrradtages- bzw. monatskarte erforderlich.
Mitnahmeregelung. 6.1 Das SemesterTicket berechtigt wochentags ab 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und an gesetz- lichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahre und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
6.2 Ganztägig berechtigt das SemesterTicket ferner zur unentgeltli- chen Mitnahme eines Fahrrades. Maßgeblich sind diesbezüglich grundsätzlich die Beförderungsbedingungen (Punkt 9.5).
6.3 Das SemesterTicket wird für Fahrten im genehmigten Linienbe- darfsverkehr (AST-Verkehr) als ZeitTicket anerkannt. Es wird ein Zuschlag für Zeitkarteninhaber je Fahrt/Person (Mitnahmerege- lung) in der entsprechenden Preisstufe erhoben.
Mitnahmeregelung. Mit der Jahreskarte im Abonnement können an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12 (jeweils von 0.00 Uhr bis 4.30 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Tages) 5 Personen ge- meinsam fahren. Bei persönlichen Jahreskarten im Abonnement muss der Inhaber immer dabei sein. Mitnahmemöglichkeit besteht nur bei gemeinsamem Einstieg, sie gilt nicht für den Anschlussfahrausweis. Jahreskarten im Abonnement sind gegen Abgabe eines Bestellscheins erhältlich bei Das Abonnement kann an jedem 1. eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermäch- tigung bzw. SEPA-Lastschriftmandat bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Jahreskarte zu- stande und besteht mit dem Unternehmen, das die Karten ausgibt. Das ausgebende Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich oder jährlich im Voraus bis auf weiteres, mindes- tens jedoch für die Dauer von 12 aufeinander folgenden Monaten, von einem Girokonto eines Geldinstituts mit Sitz im SEPA-Raum einzuzie- hen. Adressänderungen sind vom Kunden unverzüglich, Änderungen der Bankverbindung spätestens 10 Tage vor der nächsten Abbuchung mitzuteilen (neues SEPA-Lastschriftmandat). Kosten, die aufgrund einer nicht ausreichenden Deckung des Lastschriftkontos oder fehlerhafter Angaben des Abonnenten anfallen, sind von ihm zu übernehmen. Tarifänderungen gelten ab dem Änderungszeitpunkt: a) Abonnement mit jährlichem Einzug Bei jährlichem Einzug wird der Jahresbetrag im Voraus eingezogen. Bei Tarifänderungen während der Laufzeit erfolgt keine Nachbelastung.
Mitnahmeregelung. Abonnementkarten für Erwachsene erlauben an Wochenenden (Samstags 0 Uhr bis Sonntags Betriebsschluss) und an gesetzlichen Feiertagen (0 Uhr bis Betriebsschluss) im räumlichen Geltungsbereich der Monatskarte die unentgeltliche Mitnahme einer Person beliebigen Alters und insgesamt bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für Hunde.