Mitnahmeregelung Musterklauseln

Mitnahmeregelung. Mit den nachgenannten persönlichen Zeittickets (Jahres-, Monats- und Wochen- Tickets für jedermann, Abo jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ticket, 9-Uhr-Firmen- Abo, SeniorenTicket und Abo-Sofort für die vorgenannten Tickets ) ist an Samsta- gen, Sonntagen und Feiertagen jeweils bis Betriebsschluss die unentgeltliche Mit- nahme von bis zu 3 Kindern oder aller eigenen Kinder bis einschl. 17 Jahre möglich. Für das JahresTicketPlus/AboPlus gilt eine erweiterte Mitnahmeregelung (s. 4.2.1.1).
Mitnahmeregelung. Eine Jahreskarte im Abonnement berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von einer Person sowie bis zu 3 eigenen Kindern/Enkelkindern an Samstagen. Es ist nicht gestattet, die Mitnahme gegen Zahlung eines Entgeltes anzubieten. Die Mitnahmemöglichkeit besteht nur beim gemeinsamen Einstieg. Muss ein Anschlussfahrschein gelöst werden, gilt diese Mitnahmeregelung für diesen nicht mehr. Der Bestellschein für die Jahreskarte ist online im Internet (Tickets & Tarife → Abo- Service) oder in den Niederlassungen der RVO GmbH erhältlich. Jahreskarten im Abonnement sind gegen Zusendung eines Bestellscheins (per Post oder elektronisch) erhältlich bei der Regionalbus Ostbayern GmbH c/o Regionalverkehr Oberbayern GmbH Abo-Center Bayern Xxxxxxxxxx. 00 00000 Xxxxxx E-Mail: xxx.xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xxx Das Abonnement kann an jedem Ersten eines Monats begonnen werden, wenn bis zum 10. des Vormonats der Bestellschein mit Einzugsermächtigung bei der Ausgabestelle vorliegt. Der Abonnementvertrag kommt mit der Zusendung der Jahreskarte zustande. Der Kunde hat die Jahreskarten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind der Ausgabestelle unverzüglich anzuzeigen. Das ausgebende Unternehmen muss ermächtigt werden, das jeweilige Fahrgeld monatlich im Voraus vom Girokonto eines Geldinstituts abzubuchen. Die Einzugsermächtigung schließt das Einverständnis zur Erhöhung der monatlichen Abbuchungen bei Tarifänderungen gegenüber dem kontoführenden Kreditinstitut ein. Bei Einzug von einem ausländischen Kreditinstitut sind die Mehrkosten vom Kunden zu tragen. Der Kunde verpflichtet sich, den monatlichen Einzugsbetrag auf dem angegebenen Konto zu jedem Monatsbeginn bereitzuhalten. Änderungen von Adresse oder Bankverbindung (neue Einzugsermächtigung) sind vom Kunden unverzüglich mitzuteilen.
Mitnahmeregelung. 6.1 Bei Zeitfahrausweisen gemäß Abschnitt B.5 Ziffer 2.3 bis 2.8 ist dem Inhaber gestat- tet, an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen in Baden-Württemberg eine Person ab 15 Jahren sowie drei eigene Kinder bzw. Enkelkinder im Alter zwi- schen 6 und 14 Jahren unentgeltlich mitzunehmen.
Mitnahmeregelung. Soweit sich aus diesen Tarifbestimmungen nichts anderes ergibt, gelten die gekauften Fahrkarten nur für den Inhaber. Ist die Mitnahmemöglichkeit zugelassen, gelten grundsätzlich folgende Bestimmungen: montags bis freitags: ab 19.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages an Samstagen: ab 14.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages an Sonn- und Feiertagen: von 0.00 Uhr bis Betriebsschluss, spätestens jedoch bis 5.00 Uhr des folgenden Tages Bei den folgenden Fahrkarten können vom Fahrkarteninhaber ein Erwachsener und bis zu drei Kinder bis 14 Jahre unentgeltlich mitgenommen werden: 7-Tage-Karte, Monatskarte, Abo-Karte (näheres hierzu siehe Tarifbestimmungen 7.1.).
Mitnahmeregelung. Die VSNCard-E berechtigt nicht zur Mitnahme weiterer Personen. Für die Mitnahme von Fahrrädern in den Zügen der NordWestBahn, DB Regio, cantus Verkehrsgesellschaft und metronom Eisenbahn- gesellschaft ist eine Fahrradtages- bzw. monatskarte erforderlich.
Mitnahmeregelung. Die Mitnahme eines Fahrrades und/oder weiterer Personen ist ausgeschlossen. KRASS-FreizeitTickets werden ausgegeben - in allen Verkaufsstellen, Kunden- und Reisezentren der Verbundunternehmen, - an den stationären Automaten der RSAG und der DB, - durch die Personale in den Bussen von rebus und in den Zügen der DB und ODEG.
Mitnahmeregelung. 6.1 Das SemesterTicket berechtigt wochentags ab 19.00 Uhr bis 03.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und an gesetz- lichen Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme einer Person über 14 Jahre und bis zu drei Kindern von 6 Jahren bis einschließlich 14 Jahren. Kinder unter 6 Jahren werden kostenlos befördert.
Mitnahmeregelung. Bei den Monats- und Wochenkarten die als Ticket-S verkauft werden, gilt jeweils die Mitnahmeregelung von bis zu vier Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres.
Mitnahmeregelung. Mit den nachgenannten persönlichen Zeittickets (Jahres-, Monats- und WochenTickets für jedermann, Firmen-Abo, 9-Uhr-Ticket, 9-Uhr-Firmen- Abo, SeniorenTicket und Abo-Sofort für die vorgenannten Tickets ) ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen jeweils bis Betriebsschluss die unentgeltliche Mitnahme von bis zu 3 Kindern oder aller eigenen Kinder bis einschl. 17 Jahre möglich. Für das JahresTicketPlus gilt eine erwei- terte Mitnahmeregelung (s. 4.2.1.1).
Mitnahmeregelung. Abonnementkarten für Erwachsene erlauben an Wochenenden (Samstags 0 Uhr bis Sonntags Betriebsschluss) und an gesetzlichen Feiertagen (0 Uhr bis Betriebsschluss) im räumlichen Geltungsbereich der Monatskarte die unentgeltliche Mitnahme einer Person beliebigen Alters und insgesamt bis zu drei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Diese Mitnahmeregelung gilt nicht für Hunde.