Mitteilung von Änderungen Musterklauseln

Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
Mitteilung von Änderungen. 15.1. Eine Korrektur oder Aktualisierung seiner Daten (Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) kann der Nutzer im Nutzerkonto auf der Plattform vornehmen. Soweit dem Nutzer eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an xxxxxxx@xxxx.xx zu übermitteln.
Mitteilung von Änderungen. Für eine ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforder- lich, dass der Kunde der ebase die Änderung seines Namens und seiner An- schrift, sowie der angegebenen externen Bankverbindung aus Beweisgründen schriftlich mitteilt. Das Erlöschen einer gegenüber der ebase erteilten Vertre- tungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) ist unverzüglich – aus Beweis- gründen möglichst schriftlich – mindestens in Textform – mitzuteilen. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsvollmacht in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Zusätzlich wird der Kunde der ebase die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebenden Änderungen, z. B. des wirtschaftlich Berechtigten, des Register- eintrags, der Legitimationspapiere, der Staatsangehörigkeit und des Berufs bzw. der Branche, unverzüglich in Textform mitteilen und der ebase bei Bedarf weitere Unterlagen zur Verfügung stellen. Die ebase geht davon aus, dass es sich bei der mitgeteilten Adresse um den Hauptwohnsitz des Kunden handelt. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben. Sofern der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, hat die ebase das Recht, die Geschäfts- beziehung fristlos gemäß den Regelungen unter Punkt „Kündigungsrechte der ebase“ dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase zu beenden.
Mitteilung von Änderungen. Sämtliche Änderungen gegenüber den im Kartenantrag gemachten Angaben (namentlich Namens-, Adress- und Kontoänderungen sowie Änderungen des/der wirtschaftlich Berechtigten oder der Einkommensverhältnisse) sind der Herausgeberin umgehend schriftlich mitzuteilen. Bis zum Erhalt einer neuen Adresse gelten Mitteilungen der Heraus- geberin an die zuletzt bekannt gegebene Adresse als gültig zugestellt. Bei Nichtmitteilung einer neuen Adresse durch den Inhaber behält sich die Herausgeberin vor, die ihr allen- falls für eine Adressnachforschung entstehenden Kosten dem Inhaber zu belasten.
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der Raisin Bank Änderungen seines Namens und seiner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der Raisin Bank erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Vollmacht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (zum Beispiel in das Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
Mitteilung von Änderungen. 10.1. Der Nutzer hat den Anbieter und DMS unverzüglich zu informieren über a. Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-MailAdresse, Telefonnummer); b. die Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis oder Einziehung seines Führerscheins (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) im Mietzeitraum; gleiches gilt für den Fall, dass gegen den Nutzer im Mietzeitraum ein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot verhängt wird.
Mitteilung von Änderungen. Der Nutzer hat den Anbieter und DMS unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren über
Mitteilung von Änderungen. 15.1. Eine Korrektur oder Aktualisierung seiner Daten (Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer) kann der Mieter im Nutzerkonto auf der Plattform vornehmen. Soweit dem Mieter eine Aktualisierung oder Korrektur der Daten im Nutzerkonto auf der Plattform nicht möglich sein sollte, hat er die aktualisierten bzw. im Falle von Unrichtigkeiten korrigierten Daten per E-Mail an xxxxxxx@xxxx.xx zu übermitteln.
Mitteilung von Änderungen. Zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Geschäftsverkehrs ist es erforderlich, dass der Kunde der S Broker AG & Co. KG Änderungen seines Namens und sei- ner Anschrift sowie das Erlöschen oder die Änderung einer gegenüber der S Broker AG & Co. KG erteilten Vertretungsmacht (insbesondere einer Voll- macht) unverzüglich mitteilt. Diese Mitteilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsmacht in ein öffentliches Register (z. B. in das Handels- register) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Re- gister eingetragen wird. Darüber hinaus können sich weitergehende gesetz- liche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetz, ergeben.
Mitteilung von Änderungen. 10.1. Der Nutzer hat den Verein und DMS unverzüglich in Textform (z.B. per E-Mail) zu informieren über: - Änderungen seines Namens, seiner Anschrift, seiner Bankverbindung oder seiner Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer); - die Entziehung oder Beschränkung seiner Fahrerlaubnis oder Einziehung seines Führerscheins (einschließlich der vorübergehenden Sicherstellung oder Beschlagnahme) im Mietzeitraum; gleiches gilt für den Fall, dass gegen den Nutzer im Mietzeitraum ein behördliches oder gerichtliches Fahrverbot verhängt wird.