Sonstige Rechte und Pflichten. Darüber hinaus gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank einschließlich der Sonderbedingungen die Abwei- chungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäfts- bedingungen enthalten. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.
Sonstige Rechte und Pflichten. Neben den Kontoeröffnungsunterlagen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als Grundlage für die Geschäftsbe- ziehung zwischen Bank und Kunden gelten, gelten die Sonder- bedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten: Bedingungen für Gemeinschaftskonten/-depots Bedingungen für den elektronischen Zugang und per Telefon Bedingungen für den Überweisungsverkehr Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basis- lastschriftverfahren Bedingungen für die Nutzung des OnlineArchivs Bedingungen für den Auszahlplan
Sonstige Rechte und Pflichten. Mitwirkungspflicht des Kunden: Sofern sich die im Erstge- spräch gemachten Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse, die Anlageziele, die Risikoneigung oder weitere Umstände, die eine Anlageberatung beeinflussen können, ändern, wird der Kunde diese Änderung der Anlage- beratung mitteilen, da diese Informationen die Grundlage der Anlageberatung bilden. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Anmerkungen zu A. II. 1.
Sonstige Rechte und Pflichten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Übri- gen die Anmerkungen zu A. II. 1.
Sonstige Rechte und Pflichten. Neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die als Grund- lage für die Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Kunden gelten, gelten die Bedingungen für die Anlage von Festgeld. Im Übrigen gelten die Anmerkungen zu A. II. 1.
Sonstige Rechte und Pflichten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbeson- dere die Sonderbedingungen für das Tagesgeldkonto. Im Übri- gen gelten die Anmerkungen zu A. II. 1.
Sonstige Rechte und Pflichten. Mitwirkungspflicht des Kunden: Sofern sich die im Erstge- spräch gemachten Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse, die Anlageziele, die Risikoneigung oder weitere Umstände, die eine Vermögensberatung beein- flussen können, ändern, wird der Kunde diese Änderung der BNP Wealth Management Vermögensberatung mitteilen. Auch ist der Kunde gehalten und verpflichtet, Abrechnungen, etwaiges Reporting und sonstige Belege im Rahmen der Bera- tung zu prüfen und Einwendungen unverzüglich zu erheben.
1. Der Kunde kann hier- von unberührt jederzeit über die üblichen Orderwege der Bank eigenverantwortliche Aufträge erteilen.
Sonstige Rechte und Pflichten. Mitwirkungspflicht des Kunden: Sofern sich die im Erstge- spräch gemachten Angaben über die persönlichen sowie finanziellen Verhältnisse, die persönlichen Zielvorgaben, die Risikoneigung oder weitere Umstände, die die Vermögensver- waltung beeinflussen können, ändern, wird der Kunde diese Änderungen der Bank mitteilen. Auch ist der Kunde gehalten und verpflichtet, Abrechnungen, Reporting und sonstige Belege im Rahmen der Vermögensver- waltung zu prüfen und Einwendungen unverzüglich zu erheben. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Wealth Management und die Anmerkungen zu A. II. 1. Der Kunde kann Aufträge außerhalb des Vermögensverwal- tungsmandates jederzeit über die üblichen Orderwege der Bank zugunsten oder zu Lasten seiner übrigen Konten und Depots erteilen.
Sonstige Rechte und Pflichten. 14.1 AKASOL ist berechtigt, für die Durchführung der Instandhaltungen Dritte zu beauftragen. In diesem Fall ist XXXXXX für die Qualität der von diesen Dritten durchgeführten Arbeiten gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
14.2 Erfindungen, die Arbeitnehmer XXXXXXx während der Dauer der Durchführung der Leistungen tätigen, stehen ausschließlich AKASOL zu. Sollten an solchen Erfindungen auch Arbeitnehmer des Auftraggebers oder der Auftraggeber selbst mit mindestens einem Erfindungsanteil von 50 % beteiligt sein, werden sich die Vertragspartner über die jeweiligen Eigentumsrechte verständigen; in diesem Fall erhält AKASOL auf jeden Fall stets ein unentgeltliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes, übertragbares, nicht ausschließliches Benutzungsrecht.
14.3 AKASOL ist berechtigt, die Durchführung einer laufende Serviceleistung kurzfristig zu unterbrechen bzw. auszusetzen, falls das eingesetzte Servicepersonal wegen eines dringenden Grundes anderweitig (z.B. wegen akuter, sofort zu behebender Betriebsstörungen bei einem anderen Kunden) benötigt wird und die Unterbrechung bzw. Aussetzung zu keinem wesentlichen Schaden beim Auftraggeber führt. Die hierdurch entsprechenden Mehrkosten werden von AKASOL unter Ausschluss von Ersatzansprüchen des Auftraggebers getragen. 14.4- AKASOL weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber die Regelungen des Batteriegesetzes (BattG), jeweils gültige Fassung, oder im europäischen Ausland die nationalen Regelungen auf Grundlage von EU Richtlinie 2066/66 zu kennen und -falls einschlägig -einzuhalten hat .Keine Leistung von AKASOL ist derart beschaffen, dass AKASOL das BattG zu befolgen hat. Beides – Kenntnis und Einhaltung des BattG oder im europäischen Ausland die nationalen Regelungen auf Grundlage der EU-Richtlinie 2066/66- sichert der Auftraggeber – auch durch entsprechende Arbeitsorganisation- hiermit zu. XXXXXX haftet daher nicht bei Verstößen gegen das BattG und haftet ebenso wenig für den Einhalt des BattG, falls im Auftrag und auf Nachfrage des Auftraggebers Recyclingdienstleistungen durch Dritte gemäß BattG vermittelt werden. Hierbei handelt es sich allenfalls um eine Vermittlungsleistung von AKASOL, ohne dass AKASOL dabei für die Einhaltung des BattG oder im europäischen Ausland die nationalen Regelungen auf Grundlage von EU Richtlinie 2066/66 gerade steht und ebenso wenig für die Recyclingdienstleistungen, ihren Umfang und ihre Erbringung durch den Dritten. Rechtsauskunft zum BattG oder im europäi...
Sonstige Rechte und Pflichten. Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunde sind in den ebenfalls in dieser Broschüre enthaltenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ der Bank beschrieben. Daneben gelten Sonderbe- dingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ enthalten: • Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte • Ausführungsgrundsätze für Wertpapiergeschäfte • Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten • Kundenkategorisierung, keine Angemessenheitsprüfung bei nicht- komplexen Produkten • Sonderbedingungen für Edelmetallgeschäfte • Bedingungen für den Überweisungsverkehr • Bedingungen für das Online-Banking • Bedingungen für den Lastschrifteinzug • Wichtige Kundeninformation zum außerbörslichen Handel von Limit, Market, Stop und Stop Limit Wertpapier-Geschäften der DAB. Die genannten Bedingungen stehen ebenfalls in dieser Broschüre und nur in deutscher Sprache zur Verfügung.