Common use of Mitteilungen der Bank Clause in Contracts

Mitteilungen der Bank. Sämtliche Mitteilungen der Bank sowie Korrespondenzen oder Bekanntmachungen Dritter gelten zu dem Zeitpunkt als rechtsgültig dem Kontoinhaber übermittelt, zu dem diese von der Bank mit normaler Post an die vom Kontoinhaber zu diesem Zweck genannte letzte Adresse gesandt wurden. Sämtliche Korrespondenz, die von der Bank zurückgehalten werden muss (banklagernde Korrespondenz), gilt als dem Kontoinhaber am Versanddatum übermittelt und von diesem am Versanddatum erhalten. Das Datum auf der Kopie der Mitteilungen oder auf der Versandliste der Bank gilt als Versanddatum. Der Kontoinhaber ermächtigt die Bank ausdrücklich, sämtliche Korrespondenz zu vernichten, die nicht innerhalb von zwei Jahren abgeholt wurde. Der Kontoinhaber trägt jegliche Risiken und Folgen im Zusammenhang mit solchen banklagernden Mitteilungen. Während der Geschäftsbeziehung mit der Bank wird jede Mitteilung bzgl. der Änderung eines Bankdokumentes als angenommen betrachtet, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung gegen diese Mitteilung Einspruch erhebt. Auf Anfrage des Kontoinhabers kann die Bank dem Kontoinhaber oder jeglicher Drittpartei ungesicherte E-Mails übermitteln. Die einfache Zustellung einer ersten ungesichterten E-Mail an die Bank durch den Kontoinhaber gilt der Bank gegenüber als Anfrage für diese Kommunikationsart. Der Kontoinhaber wird darauf aufmerksam gemacht, dass Mitteilungen, welche über das Internet versandt werden, nicht gesichert sind und dass weder die Identität des Kontoinhabers noch diejenige der Bank als Internetnutzer, noch der Inhalt jeglicher Mitteilung vertraulich behandelt werden können. Außerdem können Datenflüsse zwischen dem Kontoinhaber und der Bank, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, Dritten ermöglichen, auf das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zu schließen. Demzufolge versteht und akzeptiert der Kontoinhaber die mit solchen Mitteilungen einhergehenden Risiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Risiko des Abfangens durch unbefugte Dritte und/oder das Risiko von Fälschung und/oder Missbrauch, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder absichtlichen Fehlern seitens der Bank. Kontoinhaber, welche die Bank beauftragt haben, über ungesicherte E-Mails zu verkehren, erkennen an und sind damit einverstanden, dass der Inhalt solcher ungesicherter Post so verbindlich ist, wie die per Normalpost erhaltenen Informationen. Die Bank haftet nicht für Schäden wie Verspätung, Verlust, Fehler, Missverständnis, Änderung oder jeglichen anderen Grundes, die durch die Benutzung von ungesicherter elektronischer Post entstehen. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Existenz, den Inhalt und den Eingang einer Mitteilung oder Anweisung an die Bank nachzuweisen. In Bezug auf Informationen, die dem Kontoinhaber auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden müssen, akzeptiert und entscheidet der Kontoinhaber, diese Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier zu erhalten. Die Bank hat aber weiterhin das Recht, diese Informationen in Papierform zur Verfügung zu stellen. Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Bank, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Informationen an den Kontoinhaber über die Internetseite der Bank erfüllt sind, bestimmte Informationen ausschließlich über ihre Internetseite zur Verfügung stellen darf. Der Kontoinhaber akzeptiert ferner, dass die Bereitstellung von Informationen über ein solches Medium im Hinblick auf den Kontext, in dem die Beziehung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber stattfindet, angemessen ist. Der Kontoinhaber wird elektronisch über die Internetadresse informiert, wo er die relevanten Informationen abrufen kann. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die Internetseite der Bank regelmäßig zu konsultieren. Sofern es das Gesetz vorschreibt, wird die Bank den Kontoinhaber auch elektronisch über Änderungen dieser Informationen unter Angabe der Internetadresse, unter der er Zugang zu den geänderten Informationen bekommt, unterrichten.

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Mitteilungen der Bank. Sämtliche Mitteilungen der Bank sowie Korrespondenzen oder Bekanntmachungen Dritter gelten zu dem Zeitpunkt als rechtsgültig dem Kontoinhaber übermittelt, zu dem diese von der Bank mit normaler Post an die vom Kontoinhaber zu diesem Zweck genannte letzte Adresse gesandt wurden. Sämtliche Korrespondenz, die von der Bank zurückgehalten werden muss (banklagernde Korrespondenz), gilt als dem Kontoinhaber am Versanddatum übermittelt und von diesem am Versanddatum erhalten. Das Datum auf der Kopie der Mitteilungen oder auf der Versandliste der Bank gilt als Versanddatum. Der Kontoinhaber ermächtigt die Bank ausdrücklich, sämtliche Korrespondenz zu vernichten, die nicht innerhalb von zwei Jahren abgeholt wurde. Der Kontoinhaber trägt jegliche Risiken und Folgen im Zusammenhang mit solchen banklagernden Mitteilungen. Während der Geschäftsbeziehung mit der Bank wird jede Mitteilung bzgl. der Änderung eines Bankdokumentes als angenommen betrachtet, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung gegen diese Mitteilung Einspruch erhebt. Auf Anfrage des Kontoinhabers kann die Bank dem Kontoinhaber oder jeglicher Drittpartei ungesicherte E-Mails übermitteln. Die einfache Zustellung einer ersten ungesichterten ungesicherten E-Mail an die Bank durch den Kontoinhaber gilt der Bank gegenüber als Anfrage für diese Kommunikationsart. Der Kontoinhaber wird darauf aufmerksam gemacht, dass Mitteilungen, welche über das Internet versandt werden, nicht gesichert sind und dass weder die Identität des Kontoinhabers noch diejenige der Bank als Internetnutzer, Internetnutzer noch der Inhalt jeglicher Mitteilung vertraulich behandelt werden können. Außerdem können Datenflüsse zwischen dem Kontoinhaber und der Bank, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, Dritten ermöglichen, auf das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zu schließen. Demzufolge versteht und akzeptiert der Kontoinhaber die mit solchen Mitteilungen einhergehenden Risiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Risiko des Abfangens durch unbefugte Dritte und/oder das Risiko von Fälschung und/oder Missbrauch, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder absichtlichen Fehlern seitens der Bank. Kontoinhaber, welche die Bank beauftragt haben, über ungesicherte E-Mails zu verkehren, erkennen an und sind damit einverstanden, dass der Inhalt solcher ungesicherter Post so verbindlich ist, wie die per Normalpost erhaltenen Informationen. Die Bank haftet nicht für Schäden wie Verspätung, Verlust, Fehler, Missverständnis, Änderung oder jeglichen anderen Grundes, die durch die Benutzung von ungesicherter elektronischer Post entstehen. Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die Existenz, den Inhalt und den Eingang einer Mitteilung oder Anweisung an die Bank nachzuweisen. In Bezug auf Informationen, die dem Kontoinhaber auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden müssen, akzeptiert und entscheidet der Kontoinhaber, diese Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier zu erhalten. Die Bank hat aber weiterhin das Recht, diese Informationen in Papierform zur Verfügung zu stellen. Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Bank, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Informationen an den Kontoinhaber über die Internetseite der Bank erfüllt sind, bestimmte Informationen ausschließlich über ihre Internetseite zur Verfügung stellen darf. Der Kontoinhaber akzeptiert ferner, dass die Bereitstellung von Informationen über ein solches Medium im Hinblick auf den Kontext, in dem die Beziehung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber stattfindet, angemessen ist. Der Kontoinhaber wird elektronisch über die Internetadresse informiert, wo er die relevanten Informationen abrufen kann. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die Internetseite der Bank regelmäßig zu konsultieren. Sofern es das Gesetz vorschreibt, wird die Bank den Kontoinhaber auch elektronisch über Änderungen dieser Informationen unter Angabe der Internetadresse, unter der er Zugang zu den geänderten Informationen bekommt, unterrichten.

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Mitteilungen der Bank. Sämtliche Mitteilungen der Bank sowie Korrespondenzen gelten als ordnungsgemäss zuge- stellt, wenn sie gemäss den zuletzt vom Kunden erhalte- nen Weisungen oder Bekanntmachungen Dritter zum Schutz des Kunden in einer von diesen Weisungen abweichenden Weise versandt oder zur Verfügung gehalten wurden. Wenn der Kunde mit der Bank eine Zustellung über elektronische Kommunikations- wege vereinbart hat, gelten zu die Mitteilungen der Bank als ordnungsgemäss zugestellt, sobald sie dem Kunden oder seinen Bevollmächtigten über diesen elektronischen Kom- munikationsweg erstmals zur Verfügung stehen. Im Fall eines Gemeinschaftskontos gilt ein Versand ge- mäss dieser Ziffer auch als Versand an den/die anderen Kunden. Als Zeitpunkt des Versands gilt das Datum der sich im Besitz der Bank befindlichen Kopie der Mitteilung oder der Versanddokumentation (z.B. Versandliste). Korrespondenz, mit deren Aufbewahrung die Bank beauf- tragt wurde, gilt an dem Datum, das diese Korrespondenz trägt, als rechtsgültig dem Kontoinhaber übermitteltordnungsgemäss zugestellt. Die Bank nimmt allfällige Korrespondenz, zu dem diese welche von Dritten an die Bank adressiert wird, aber für den Kunden bestimmt ist, ent- gegen und kann diese, auch wenn die Korrespondenz von der Bank mit normaler Post an die vom Kontoinhaber zu diesem Zweck genannte letzte Adresse gesandt wurden. Sämtliche Korrespondenz, die von der Bank zurückgehalten werden muss (banklagernde Korrespondenz), gilt als dem Kontoinhaber am Versanddatum übermittelt und von diesem am Versanddatum erhalten. Das Datum auf der Kopie der Mitteilungen oder auf der Versandliste der Bank gilt als Versanddatum. Der Kontoinhaber ermächtigt die Bank ausdrücklich, sämtliche Korrespondenz zu vernichten, die nicht innerhalb von zwei Jahren abgeholt wurde. Der Kontoinhaber trägt jegliche Risiken und Folgen im Zusammenhang mit solchen banklagernden Mitteilungen. Während der Geschäftsbeziehung mit der Bank wird jede Mitteilung bzgl. der Änderung eines Bankdokumentes als angenommen betrachtet, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung gegen diese Mitteilung Einspruch erhebt. Auf Anfrage des Kontoinhabers kann die Bank dem Kontoinhaber oder jeglicher Drittpartei ungesicherte E-Mails übermitteln. Die einfache Zustellung einer ersten ungesichterten E-Mail an die Bank durch den Kontoinhaber gilt der Bank gegenüber als Anfrage für diese Kommunikationsart. Der Kontoinhaber wird darauf aufmerksam gemacht, dass Mitteilungen, welche über das Internet versandt werden, nicht gesichert sind und dass weder die Identität des Kontoinhabers noch diejenige der Bank als Internetnutzer, noch der Inhalt jeglicher Mitteilung vertraulich behandelt werden können. Außerdem können Datenflüsse zwischen dem Kontoinhaber und der Bank, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, Dritten ermöglichen, auf das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zu schließen. Demzufolge versteht und akzeptiert der Kontoinhaber die mit solchen Mitteilungen einhergehenden Risiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Risiko des Abfangens durch unbefugte Dritte und/oder das Risiko von Fälschung und/oder Missbrauch, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder absichtlichen Fehlern seitens der Bank. Kontoinhaber, welche die Bank beauftragt haben, über ungesicherte E-Mails zu verkehren, erkennen an und sind damit einverstanden, dass der Inhalt solcher ungesicherter Post so verbindlich geöffnet worden ist, wie die per Normalpost erhaltenen Informationenausschliesslich bei der banklagernd zu haltenden Post ablegen. Die Bank haftet nicht für Schäden wie Verspätung, Verlust, Fehler, Missverständnis, Änderung oder jeglichen anderen Grundes, die durch die Benutzung ist dies- bezüglich von ungesicherter elektronischer Post entstehender Pflicht zu jeder weiteren Handlung ent- bunden. Der Kontoinhaber In begründeten Fällen ist verpflichtet, die Existenz, den Inhalt und den Eingang einer Mitteilung oder Anweisung an die Bank nachzuweisen. In Bezug auf Informationenermächtigt, die dem Kontoinhaber auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden müssen, akzeptiert und entscheidet der Kontoinhaber, diese Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier zu erhalten. Die Bank hat aber weiterhin das Recht, diese Informationen in Papierform Kun- den Korrespondenz an seine Domiziladresse zuzustellen oder im ausgewählten e-Service zur Verfügung zu stellen. Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die BankDies gilt insbesondere dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Informationen an den Kontoinhaber über die Internetseite der Bank erfüllt sind, bestimmte Informationen ausschließlich über ihre Internetseite zur Verfügung stellen darf. Der Kontoinhaber akzeptiert fernersicherstellen möchte, dass die Bereitstellung von Informationen über ein solches Medium der Kunde im Hinblick auf den Kontext, in dem die Beziehung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber stattfindet, angemessen Besitz aller Bankdokumente ist. Der Kontoinhaber wird elektronisch über Kunde anerkennt die Internetadresse informiertzurückgehaltene Post als ihm rechtzeitig zugestellt und trägt den Schaden, wo er die relevanten Informationen abrufen der ihm aus der Zurückhaltung seiner Korrespondenz entstehen kann. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die Internetseite Die banklagernde Korrespondenz wird von der Bank regelmäßig wäh- rend dreier Jahre gesondert aufbewahrt. Im Übrigen gel- ten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Mitarbeitenden der Bank sind berechtigt, zur Vorbe- reitung eines Gesprächs mit dem Kunden Einsicht in die banklagernd gehaltene Post zu konsultieren. Sofern es das Gesetz vorschreibt, wird die Bank den Kontoinhaber auch elektronisch über Änderungen dieser Informationen unter Angabe der Internetadresse, unter der er Zugang zu den geänderten Informationen bekommt, unterrichtennehmen.

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Samples: li.vpbank.com

Mitteilungen der Bank. Sämtliche Mitteilungen der Bank sowie Korrespondenzen gelten als ordnungsgemäss zuge- stellt, wenn sie gemäss den zuletzt vom Kunden erhalte- nen Weisungen oder Bekanntmachungen Dritter zum Schutz des Kunden in einer von diesen Weisungen abweichenden Weise versandt oder zur Verfügung gehalten wurden. Wenn der Kunde mit der Bank eine Zustellung über elektronische Kommunikations- wege vereinbart hat, gelten zu die Mitteilungen der Bank als ordnungsgemäss zugestellt, sobald sie dem Kunden oder seinen Bevollmächtigten über diesen elektronischen Kommunikationsweg erstmals zur Verfügung stehen. Im Fall eines Gemeinschaftskontos gilt ein Versand gemäss dieser Ziffer auch als Versand an den/die anderen Kunden. Als Zeitpunkt des Versands gilt das Datum der sich im Besitz der Bank befindlichen Kopie der Mitteilung oder der Versanddokumentation (z.B. Versandliste). Korrespondenz, mit deren Aufbewahrung die Bank beauf- tragt wurde, gilt an dem Datum, das diese Korrespondenz trägt, als rechtsgültig dem Kontoinhaber übermitteltordnungsgemäss zugestellt. Die Bank nimmt allfällige Korrespondenz, zu dem diese welche von Dritten an die Bank adressiert wird, aber für den Kunden bestimmt ist, ent- gegen und kann diese, auch wenn die Korrespondenz von der Bank mit normaler Post an die vom Kontoinhaber zu diesem Zweck genannte letzte Adresse gesandt wurden. Sämtliche Korrespondenz, die von der Bank zurückgehalten werden muss (banklagernde Korrespondenz), gilt als dem Kontoinhaber am Versanddatum übermittelt und von diesem am Versanddatum erhalten. Das Datum auf der Kopie der Mitteilungen oder auf der Versandliste der Bank gilt als Versanddatum. Der Kontoinhaber ermächtigt die Bank ausdrücklich, sämtliche Korrespondenz zu vernichten, die nicht innerhalb von zwei Jahren abgeholt wurde. Der Kontoinhaber trägt jegliche Risiken und Folgen im Zusammenhang mit solchen banklagernden Mitteilungen. Während der Geschäftsbeziehung mit der Bank wird jede Mitteilung bzgl. der Änderung eines Bankdokumentes als angenommen betrachtet, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Zustellung gegen diese Mitteilung Einspruch erhebt. Auf Anfrage des Kontoinhabers kann die Bank dem Kontoinhaber oder jeglicher Drittpartei ungesicherte E-Mails übermitteln. Die einfache Zustellung einer ersten ungesichterten E-Mail an die Bank durch den Kontoinhaber gilt der Bank gegenüber als Anfrage für diese Kommunikationsart. Der Kontoinhaber wird darauf aufmerksam gemacht, dass Mitteilungen, welche über das Internet versandt werden, nicht gesichert sind und dass weder die Identität des Kontoinhabers noch diejenige der Bank als Internetnutzer, noch der Inhalt jeglicher Mitteilung vertraulich behandelt werden können. Außerdem können Datenflüsse zwischen dem Kontoinhaber und der Bank, ob sie verschlüsselt sind oder nicht, Dritten ermöglichen, auf das Bestehen einer Geschäftsbeziehung zu schließen. Demzufolge versteht und akzeptiert der Kontoinhaber die mit solchen Mitteilungen einhergehenden Risiken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Risiko des Abfangens durch unbefugte Dritte und/oder das Risiko von Fälschung und/oder Missbrauch, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder absichtlichen Fehlern seitens der Bank. Kontoinhaber, welche die Bank beauftragt haben, über ungesicherte E-Mails zu verkehren, erkennen an und sind damit einverstanden, dass der Inhalt solcher ungesicherter Post so verbindlich geöffnet worden ist, wie die per Normalpost erhaltenen Informationenausschliesslich bei der banklagernd zu haltenden Post ablegen. Die Bank haftet nicht für Schäden wie Verspätung, Verlust, Fehler, Missverständnis, Änderung oder jeglichen anderen Grundes, die durch die Benutzung ist dies- bezüglich von ungesicherter elektronischer Post entstehender Pflicht zu jeder weiteren Handlung ent- bunden. Der Kontoinhaber In begründeten Fällen ist verpflichtet, die Existenz, den Inhalt und den Eingang einer Mitteilung oder Anweisung an die Bank nachzuweisen. In Bezug auf Informationenermächtigt, die dem Kontoinhaber auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden müssen, akzeptiert und entscheidet der Kontoinhaber, diese Informationen auf einem anderen dauerhaften Datenträger als Papier zu erhalten. Die Bank hat aber weiterhin das Recht, diese Informationen in Papierform Kun- den Korrespondenz an seine Domiziladresse zuzustellen oder im ausgewählten e-Service zur Verfügung zu stellen. Der Kontoinhaber nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die BankDies gilt insbesondere dann, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Informationen an den Kontoinhaber über die Internetseite der Bank erfüllt sind, bestimmte Informationen ausschließlich über ihre Internetseite zur Verfügung stellen darf. Der Kontoinhaber akzeptiert fernersicherstellen möchte, dass die Bereitstellung von Informationen über ein solches Medium der Kunde im Hinblick auf den Kontext, in dem die Beziehung zwischen der Bank und dem Kontoinhaber stattfindet, angemessen Besitz aller Bankdokumente ist. Der Kontoinhaber wird elektronisch über Kunde anerkennt die Internetadresse informiertzurückgehaltene Post als ihm rechtzeitig zugestellt und trägt den Schaden, wo er die relevanten Informationen abrufen der ihm aus der Zurückhaltung seiner Korrespondenz entstehen kann. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, die Internetseite Die banklagernde Korrespondenz wird von der Bank regelmäßig während dreier Jahre gesondert aufbewahrt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Die Mitarbeitenden der Bank sind berechtigt, zur Vorbe- reitung eines Gesprächs mit dem Kunden Einsicht in die banklagernd gehaltene Post zu konsultieren. Sofern es das Gesetz vorschreibt, wird die Bank den Kontoinhaber auch elektronisch über Änderungen dieser Informationen unter Angabe der Internetadresse, unter der er Zugang zu den geänderten Informationen bekommt, unterrichtennehmen.

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