Personalkosten Musterklauseln

Personalkosten. Voraussetzung für die Anerkennung der Anstellung von Mitarbeitern ist der Abschluss eines zeitlich befristeten, schriftlichen Vertrages durch die zuständige Institution des Bewilligungsempfängers. Der Vertrag muss eine Tätigkeitsbeschreibung enthalten, aus der sowohl der Zusammenhang der Beschäftigung in der Kooperation als auch die Erforderlichkeit für ihre Durchführung einwandfrei erkennbar ist. Die Anforderungen für eine Einstellung sowie die finanzielle Vergütung bestimmen sich nach den bewilligten Vergütungsgruppen (BAT bzw. TV-L). Dabei ist sicherzustellen, dass der Leistungsumfang der Genehmigung entspricht und exklusiv für das geförderte Projekt genutzt wird. Die eigene Stelle des Projektleiters ist grundsätzlich nicht förderfähig. Auf Wunsch der DJCLS sind die Anstellungsverträge der DJCLS vorzulegen.
Personalkosten. Für die Ermittlung der Personalkosten sind prospektiv sowohl die erwarteten Kosten für die sozialpädagogischen Fachkräfte als auch die anteiligen Personalkosten für Lei- tung, Beratung und Verwaltung pro Jahr auszuweisen. Bestandteile der Personalkosten sind:
Personalkosten. Die Personalkosten für die Mitarbeiter des Archivs der Vereinbarungspartner werden anteilmäßig zu ... Prozent von der Kommune A, zu ... Prozent von der Kommune B / anteilmäßig entsprechend laufenden Metern Akten wie folgt... / zu gleichen Anteilen von allen Vertragspartnern / wie in der Nebenabrede zu dieser Vereinbarung festgelegt / wie folgt ... getragen. Die Kosten für die Ausstattung mit archivspezifischen Einrichtungsgegenständen und Arbeitsmaterialien werden anteilmäßig zu ... Prozent von der Kommune A, zu ... Prozent von der Kommune B / anteilmäßig entsprechend laufenden Metern Akten wie folgt ... / zu gleichen Anteilen von allen Vereinbarungspartnern / wie in der Nebenabrede zu dieser Vereinbarung festgelegt / wie folgt ... getragen.
Personalkosten. Die Vergütung berücksichtigt den notwendigen Personalaufwand und Personalnebenkosten. Der Personalaufwand umfasst Vergütungen, Löhne und sonstige Leistungen in Geld oder Geldwert, die dem Leistungserbringer durch die Beschäftigung des für die Erbringung der Leistung einzusetzenden Personals bei tätigkeitsbezogener Eingruppierung entsteht. Die Bezahlung nach tarifvertraglich vereinbarter Vergütung sowie entsprechender Vergütung nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kann dabei nicht als unwirtschaftlich abgelehnt werden. Der Personalaufwand setzt sich insbesondere zusammen aus - Brutto-Lohn- und Gehaltsaufwendungen nebst Sonderzahlungen und sonstigen Leistungen in Geld oder Geldwert, - Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und - Aufwendungen für betriebliche Alters- oder Zusatzversorgungseinrichtungen oder sonstigen Sozialleistungen, soweit sie mit dem beschäftigten Personal vereinbart sind. Personalnebenkosten sind insbesondere: - Aufwendungen für Fort- und Weiterbildung - anteilige Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Beauftragte (Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretung, Gleichstellungs-, Datenschutz- und Hygienebeauftragte) einschließlich der Kosten für deren notwendige Freistellung - anteilige Berufsgenossenschaftsbeiträge sowie andere gesetzliche Umlagen und Beiträge - anteilige Aufwendungen für Arbeitssicherheit (Brandschutz, Arbeits- und Gesundheitsschutz u. ä.) - Supervision (insofern diese nicht in den Sachkosten abgebildet werden). Diese sind in der Regel mit 1,5 Prozent auf den Personalaufwand zu berücksichtigen.
Personalkosten. Für die Verrechnung von geleisteten Arbeiten durch Bedienstete der Stadt Wien – Wiener Wasser sind seit Jänner 2021 folgende Stundensätze maßgebend: Schema I/III – 1, 2, 3, 4: Normalstunde € 33,96 Überstunde zu 150 % € 50,94 Überstunde zu 200 % € 67,92 Schema II/IV – C, D, E: Normalstunde € 38,17 Überstunde zu 150 % € 57,25 Überstunde zu 200 % € 76,33 Schema II/IV – A, B: Normalstunde € 65,02 Überstunde zu 150 % € 97,54 Überstunde zu 200 % € 130,05 Normalstunden: Mo – Fr: 7.00 – 15.00 Uhr Überstunden: 150 % Mo – Fr: 15.00 – 22.00 Uhr, Sa: 6.00 – 22.00 Uhr 200 % Mo – Sa: 22.00 – 6.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen Die Kosten des Personals der Stadt Wien – Wiener Wasser für Tätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung (z. B. Auf- und Abbauarbeiten) werden nach Veranstaltungsende verrechnet. Pro Ausstellung/Veranstaltung stellt die Stadt Wien – Wiener Wasser an einem Tag/Abend das Personal kostenlos zur Verfügung. Bei mehrtägigen Veranstaltungen oder Ausstellungen sowie bei kommerziellen Veranstaltungen – zum Beispiel bei Verkauf von Eintrittskarten – werden Personal- kosten und/oder Pauschalkosten wie oben beschrieben verrechnet, auch wenn das Thema Wasser mitgetragen wird. Pauschalkostenbeitrag und Personalkosten verstehen sich zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer.
Personalkosten. Der Besteller bescheinigt dem Personal des Unternehmers die auf- gewendete Arbeitszeit durch Arbeitszeitformulare. Erteilt der Be- steller die Bescheinigung nicht rechtzeitig oder durch hierfür nicht zuständiges Personal, so gelten die Aufzeichnungen des Personals des Unternehmers als Abrechnungsgrundlage. Für die aufgewendete Arbeitszeit, Überstunden-, Nacht-, Sonn- tags- und Feiertagsarbeit, Reisezeit und sonstige der Arbeitszeit gleichgestellte Zeiten gelten die entsprechenden gültigen Verrech- nungssätze. Als Reisezeit werden im Maximum 12 Stunden pro Tag verrechnet. Bei besonders schmutzigen oder unter schwierigen Bedingungen auszuführenden Arbeiten, z.B. in großen Höhen oder Tiefen, oder wenn spezielle Schutzanzüge oder Atemschutzgeräte getragen werden müssen, wird zusätzlich zu den allgemein gülti- gen Verrechnungssätzen des Unternehmers und den Aufenthalts- kosten ein Erschwerniszuschlag pro Arbeitsstunde verrechnet.
Personalkosten. Die Personalkosten für Projekt-/Vorhabensmitarbeiterinnen/Projekt-/Vorhabensmitarbeiter sind nur insoweit förderbar, als sie das Gehaltsschema des Bundes für vergleichbare Bundesbedienstete nicht übersteigen (hinsichtlich Reisekosten siehe auch Absatz 5). Die maximal förderbaren Jahreslohnkosten (inkl. sämtlicher Dienstgeberabgaben) basieren auf einer Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Die nachgewiesenen tatsächlichen Personalkosten sind pro Jahresarbeitsplatz auf Basis einer Vollbeschäftigung bis zu den folgenden Höchstbeträgen förderbar: Verwendungsgruppe v1/A Projekt-/Vorhabensleiterin/Projekt-/Vorhabensleiter, EUR 100.097,- Verwendungsgruppe v1/A qualifizierte Sachbearbeiterin/qualifizierter Sachbearbeiter EUR 73.020,- Verwendungsgruppe v2/B qualifizierte Sachbearbeiterin/qualifizierter Sachbearbeiter EUR 59.579,- Verwendungsgruppe v2/B Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter EUR 51.581,- Verwendungsgruppe v3/C Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter EUR 43.570,- Verwendungsgruppe v4/D Schreibkraft EUR 35.578,- Bei Förderungen über einen mehrjährigen Zeitraum werden die nachgewiesenen tatsächlichen Kosten bis zu den jeweils für das konkrete Jahr geltenden Höchstbeträgen abgegolten.
Personalkosten. Grundsätzlich hat jeder/jede ProjektmitarbeiterIn eine Stundenaufzeichnung zu führen, die eine aussagekräftige und nachvollziehbare Beschreibung der Tätigkeiten während der Projektlaufzeit zu beinhalten hat. Ungenaue Beschreibungen werden hinterfragt. Tätigkeiten für das Projekt wie z.B. Verfassen des Endberichtes, Berechnung der Stundensätze, Erstellen der Rechnungszusammenstellung, etc. werden nicht anerkannt (Siehe 3.1.1 Gemeinkosten). ProjektmitarbeiterInnen von Hochschulen können mit den Gesamtkosten laut Jahreslohnkonto abgerechnet werden, wenn alle Stunden laut Beschäftigungsausmaß (40h/Woche – 1680h pro Jahr) eingehalten und aufgezeichnet wurden. Die Aufzeichnung erfolgt auf Tagesbasis. Das heißt, der/die ProjektmitarbeiterIn hat den Zeitraum anzugeben, in welchem für das Projekt gearbeitet wurde sowie die geleisteten Projektstunden pro Tag. Dabei sollten Pausen berücksichtigt werden und abgezogen werden. Sollten Pausen nicht abgezogen worden sein, so wird bei der Prüfung nach 6 Stunden Projektarbeit eine halbe Stunde Pause und nach zehn Stunden Projektarbeit eine ganze Stunde Pause abgezogen. Die maximale Projektarbeitszeit beschränkt sich für Angestellte auf 9,5 Stunden pro Tag (Pausen bereits abgezogen). Bei Gesellschaftern/geschäftsführenden Gesellschaftern werden 14 Stunden Projektarbeit pro Tag anerkannt. Projektarbeit an Feiertagen und an Sonntagen kann nicht gefördert werden. Eine Ausnahme gilt bei Gesellschaftern/geschäftsführenden Gesellschaftern, sofern die Beschreibung der Tätigkeiten an diesen Tagen glaubhaft und nachvollziehbar ist. Samstage werden ebenso akzeptiert wie Ereignistage (24. Dezember, 31. Dezember, etc.). Die Zeitaufzeichnungen müssen zudem von dem/der jeweiligen ProjektmitarbeiterIn (oder Geschäftsführer, Vorgesetzter,…) unterfertigt werden. Zur Prüfung der Personalkosten werden von den jeweiligen Projektmitarbeitern die Jahreslohnkonten der Jahre in denen Projektarbeit geleistet wurde, benötigt. Auf dem Jahreslohnkonto sollte das Beschäftigungsausmaß, sprich die Stunden pro Woche laut Vertrag und das Eintritts- und Austrittsdatum ausgewiesen sein. Berechnung der Personalkosten: Um die förderbaren Personalkosten zu berechnen, muss für jeden/jede MitarbeiterIn des Projektes ein Stundensatz berechnet werden. Um den Stundensatz zu erhalten, werden die jährlichen Gehalts- und Gehaltsnebenkosten (=DG Gesamtkosten) durch den Stundenteiler dividiert. Der Stundenteiler einer klassischen 40h-Woche (ausgenommen All-In Verträge) bi...
Personalkosten. Die Personalkosten werden durch die Multiplikation der Zeitdauer einer Leistung mit dem in der Preisliste festgelegten Stundensatz für das Personal ermittelt. Dabei wird die Leistungsdauer auf volle Stunden aufgerundet. Es wird eine Mindesteinsatzzeit von drei Stunden je Mitarbeiter berechnet, falls sich der Arbeitseinsatz nicht mit anderen Aufgaben kombinieren lässt.
Personalkosten. Der Besteller unterzeichnet den vom Personal des Unternehmers erstellten Arbeitsrapport gemäss Ziffer