Mittelverwendung. 1 Das Unternehmen garantiert, dass die mit dieser Vereinbarung gewährten Mittel ausschliesslich für Investitionen in den Substanzerhalt der abgeltungsberechtigten Infrastruktur nach Artikel 5 Absatz 1 KPFV verwendet werden. Bestehen Zweifel über die Abgrenzung, so entscheidet das BAV.
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Mittelverwendung. 1 Das Unternehmen garantiert, dass die mit dieser Vereinbarung gewährten Mittel ausschliesslich aus- schliesslich für Kosten und Investitionen in den Substanzerhalt der abgeltungsberechtigten Infrastruktur nach Artikel 5 Absatz 1 KPFV verwendet werden. Bestehen Zweifel über die AbgrenzungAb- grenzung, so entscheidet das BAV.
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