Mittelzuweisung Musterklauseln

Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielvereinbarungsbudget der TUBAF im Jahr 2021 3.626,1 T€ und im Jahr 2022 3.741,1 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 3.809,0 T€ und im Jahr 2024 3.878,3 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt. Die Ressourcen aus den Bundesmitteln des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken und des auslaufenden Hochschulpakts werden wie folgt zugewiesen: - Der TUBAF werden Mittel aus dem Zukunftsvertrag und dem auslaufenden Hochschulpakt in Summe wie folgt zugewiesen: 2021 2.550,0 T€ 2022 2.601,0 T€ 2023 2.652,0 T€ 2024 2.706,4 T€ Die Zuweisung und die Budgethöhe für die Jahre 2022, 2023 und 2024 stehen unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Haushaltsgesetzgeber. - Aus dem Zukunftsvertrag werden der TUBAF in den Jahren 2021 bis 2024 Stellen wie folgt zugewiesen: 2021 11 Stellen 2022 24 Stellen 2023 29 Stellen 2024 29 Stellen Die Zuweisung der Stellen für die Jahre 2023/2024 erfolgt vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024.
Mittelzuweisung der in dem Fünfjahreszeitraum für das Land bereitgestellt wird, und die U¨ bermittlung weiterer zweckdienlicher Informationen durch die Gemeinschaft;
Mittelzuweisung. Artikel 12
Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Doppelhaushalt 2021/2022 eingestellten Mittel beträgt das Zielverein- barungsbudget der HGB Leipzig im Jahr 2021 441,6 T€ und im Jahr 2022 455,6 T€. Vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers zum Doppelhaushalt 2023/2024 beträgt das Zielvereinbarungsbudget im Jahr 2023 463,9 T€ und im Jahr 2024 472,3 T€. Das vereinbarte Zielvereinbarungsbudget wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungsperiode vollständig der Hochschule zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. 2.3. Bei der Bemessung des vorgenannten Zielvereinbarungsbudgets wird das Nichterreichen vereinbarter Ziele aus der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 im Ergebnis der Abrechnung der Zielvereinbarungsperiode 2017 bis 2020 gemäß § 4 Abs. 4 S. 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung durch Verrechnung in den Zuweisungen des Zielvereinbarungsbudgets in den Jahren 2022 bis 2024 zu gleichen Teilen berücksichtigt.
Mittelzuweisung. Auf Grundlage der im Einzelplan 12 des Haushaltsplanes 2021/2022 verfügbaren Mittel stellt das SMWK über die Grundausstattung der MFL (im Rahmen des Zuschusses zum laufenden Betrieb) hinaus eine Ergänzungsausstattung im Jahr 2021 in Höhe von 8.166,7 TEUR und im Jahr 2022 in Höhe von 8.568,4 TEUR bereit. Diese Ergänzungsausstattung wird jährlich während der Laufzeit der Zielvereinbarungs- periode vollständig der MFL zugewiesen. Nach Ablauf der Zielvereinbarungsperiode erfolgt durch das SMWK eine Abrechnung der Zielerreichung unter Berücksichtigung des Grades der Zielerreichung und der Gewichtung der Ziele, vgl. Nummer 2.3. Zusätzlich zur Grund- und Ergänzungsausstattung erhält die MFL die folgenden weiteren Mittel als Zuschuss zum laufenden Betrieb nach Maßgabe der Mittelzuweisung: - zur Durchführung des Studiengangs Pharmazie und dessen Weiterentwicklung in 2021 einen Betrag von 2.134,8 TEUR und in 2022 einen Betrag von 2.209,5 TEUR sowie - für die rechtsmedizinischen Dienstleistungen in 2021 einen Betrag von 517,1 TEUR und in 2022 einen Betrag von 535,2 TEUR. Ergänzend zu den Zuschüssen zum laufenden Betrieb und für Investitionen kann die MFL auch in den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 weitere Zuschüsse für laufende Zwecke und für Investitionen an medizinischen Fakultäten aus verfügbaren Haushaltsmitteln beantragen. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 stellt das SMWK vorbehaltlich der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers folgende Landesmittel in Aussicht:
Mittelzuweisung. (1) Zu Beginn der Laufzeit des Finanzprotokolls teilt die Gemeinschaft jeder Region das Volumen der Mittel mit, die in dem Fünfjahreszeitraum für sie bereitgestellt werden. Der Richtbetrag basiert auf einer Bedarfsschätzung und auf den Fortschritten und Aussichten der regionalen Zusammenarbeit und Integration. Damit die Mittel eine angemessene Größenordnung erreichen, können regionale und nationale Mittel zusammen für die Finanzierung regionaler Maßnahmen mit einer deutlichen natio- nalen Komponente verwendet werden.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.