Common use of Mitversicherte Clause in Contracts

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 11 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung Für KFZ Dienstleistungen, Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen Be- stimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversicherten für die Erfüllung Erfül- lung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 4 contracts

Samples: Produktinformationsblatt, Versicherungsbedingungen, Produktinformationsblatt

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 4 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung Gegen Personen Und Sachschäden Für Reiseveranstalter, Bedingungen Für Die Reisehaftpflichtversicherung, Bedingungen Für Die Regress Versicherung

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung Vor- sorgeversicherung (Ziffer Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 2 contracts

Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen Per- sonen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen Bestim- mungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 1 contract

Samples: Versicherungsbedingungen

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb) – Privat

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer Ziff. 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten Mitversicherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich ausschließ- lich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 1 contract

Samples: Privat Haftpflichtversicherung

Mitversicherte. 27.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung (Ziffer 4.) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur in der Person eines Mitversi- cherten entsteht. 27.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den Mitver- sicherten Mitversi- cherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung