Mitversicherte. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht 3.1.1 der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils desselben angestellt hat, in dieser Eigenschaft; 3.1.2 der übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in berechtigter Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen.
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