Common use of Mitversicherte Clause in Contracts

Mitversicherte. 3.1 Der Versicherungsschutz umfasst auch die persönliche gesetzliche Haftpflicht 3.1.1 der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers und solcher Personen, die er zur Leitung oder Beaufsichtigung des versicherten Betriebes oder eines Teils desselben angestellt hat, in dieser Eigenschaft; 3.1.2 der übrigen Betriebsangehörigen für Schäden, die sie in berechtigter Ausführung ihrer dienstlichen Verrichtungen für den Versicherungsnehmer verursachen. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozialgesetzbuch VII handelt; 3.1.3 aus der Beauftragung von Subunternehmen/Zulieferern; nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der Subunter- nehmer/Zulieferer und ihrer Beauftragten. 3.2 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflicht- ansprüche gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer, sind alle für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten entsprechend anzuwenden. 3.3 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Der Versiche- rungsnehmer ist neben den Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich. 3.4 Die Versicherungsansprüche können vor ihrer end- gültigen Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers nicht übertragen werden.

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