Mitwirkung seitens des Kunden; Pflichten des Kunden. 4.1. Der Kunde hat bei der Erteilung von Aufträgen in Finanzinstrumenten die Benutzerführung in der Applikation zu beachten und alle von ihm eingegebenen oder ausgewählten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Trade Republic kann einen Auftrag dann nicht ausführen, wenn nicht alle abgefragten Daten vollständig vom Kunden eingegeben wurden. Bei unvollständigen Dateneingaben wird der Kunde durch die Applikation unmittelbar informiert. 4.2. Für den Fall des Verlustes von Sicherheitsmerkmalen und dem damit verbundenen Verlust der Zugangsmöglichkeit zur Applikation bzw. der Gefahr der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte hat der Kunde den Verlust gegenüber Trade Republic zu melden und dem von Trade Republic für diesen Fall vorgesehenen Prozess zur Wiederherstellung des Zugangs zur Applikation zu folgen. Trade Republic hält hierzu Informationen auf der Trade Republic Internetseite bereit. 4.3. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Sicherheitsmerkmale erhalten, die der Kunde für den Zugang zum Benutzerkonto und Depot bzw. für die Autorisierung von Aufträgen benötigt. Insbesondere darf der Kunde die Sicherheitsmerkmale nicht auf einem für Dritte zugänglichen Endgerät speichern, ohne diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat zudem bei der Eingabe von Sicherheitsmerkmalen darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden. 4.4. Der Kunde darf Dritten auch keinen ungesicherten Zugriff auf sein Endgerät gewähren. Trade Republic empfiehlt dem Kunden, sein Endgerät grundsätzlich mit einem Code zu sperren. Außerdem hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Betriebssystem des Endgeräts jeweils mit dem aktuellsten (Sicherheits-)Update versehen ist. 4.5. Der Kunde ist verpflichtet, Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu informieren, wenn eine missbräuchliche, d.h. insbesondere nicht autorisierte oder betrügerische, Verwendung seines Endgeräts zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere beim Verlust seines Endgeräts oder der SIM-Karte des mobilen Endgeräts oder wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Sicherheitsmerkmalen erlangt hat. 4.6. Der Kunde hat Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten bzw. einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Abverfügung des Kundenguthabens zu unterrichten. Der Kunde hat zudem die Obliegenheit, einen Missbrauch unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Anzeige bei der Polizei zu bringen, wenn der Missbrauch den ernstlichen Verdacht einer Straftat begründet. 4.7. Der Kunde hat zudem die in der Applikation abrufbaren Sicherheitshinweise zu beachten.
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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Kundenvereinbarung
Mitwirkung seitens des Kunden; Pflichten des Kunden. 4.1. Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein mobiles Endgerät mit dem Internet verbunden ist. Für eine ungenügende Internetverbindung auf Seiten des Kunden trägt die Trade Republic keine Verantwortung.
4.2. Der Kunde hat bei der Erteilung von Aufträgen in Finanzinstrumenten die Benutzerführung in der Applikation zu beachten und alle von ihm eingegebenen oder ausgewählten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Trade Republic kann einen Auftrag dann nicht ausführen, wenn nicht alle abgefragten Daten vollständig vom Kunden eingegeben wurden. Bei unvollständigen Dateneingaben wird der Kunde durch die Applikation unmittelbar informiert.
4.24.3. Für den Fall des Verlustes von Sicherheitsmerkmalen und dem damit verbundenen Verlust der Zugangsmöglichkeit zur Applikation bzw. der Gefahr der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte hat der Kunde den Verlust gegenüber Trade Republic zu melden und dem von Trade Republic für diesen Fall vorgesehenen Prozess zur Wiederherstellung des Zugangs zur Applikation zu folgen. Trade Republic hält hierzu Informationen und eine telefonische Sperrnummer auf der Trade Republic Internetseite bereit.
4.34.4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Sicherheitsmerkmale erhalten, die der Kunde für den Zugang zum Benutzerkonto und Depot bzw. für die Autorisierung von Aufträgen benötigt. Insbesondere darf der Kunde die Sicherheitsmerkmale nicht auf einem für Dritte zugänglichen Computer oder mobilen Endgerät speichern, ohne diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat zudem bei der Eingabe von Sicherheitsmerkmalen darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden.
4.44.5. Der Kunde darf Dritten auch keinen ungesicherten Zugriff auf sein mobiles Endgerät gewähren. Trade Republic empfiehlt dem Kunden, sein mobiles Endgerät grundsätzlich mit einem Code zu sperren. Außerdem hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Betriebssystem des mobilen Endgeräts jeweils mit dem aktuellsten (Sicherheits-)Update versehen ist.
4.54.6. Der Kunde ist verpflichtet, Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu informieren, wenn eine missbräuchliche, d.h. insbesondere nicht autorisierte oder betrügerische, Verwendung seines mobilen Endgeräts zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere beim Verlust seines mobilen Endgeräts oder der SIM-Karte des mobilen Endgeräts oder wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Sicherheitsmerkmalen erlangt hat. Trade Republic hat zu diesem Zweck die auf der Webseite zur Verfügung gestellte Sperrrufnummer eingerichtet.
4.64.7. Der Kunde hat Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten bzw. einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Abverfügung des Kundenguthabens zu unterrichten. Der Kunde hat zudem die Obliegenheit, einen Missbrauch unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Anzeige bei der Polizei zu bringen, wenn der Missbrauch den ernstlichen Verdacht einer Straftat begründet.
4.74.8. Der Kunde hat zudem die in der Applikation und auf der Trade Republic Internetseite abrufbaren Sicherheitshinweise zu beachten.
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Samples: Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage
Mitwirkung seitens des Kunden; Pflichten des Kunden. 4.14.1 Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass sein mobiles Endgerät mit dem Internet verbunden ist. Für eine ungenü- gende Internetverbindung auf Seiten des Kunden trägt Trade Republic keine Verantwortung.
4.2 Der Kunde hat bei der Erteilung von Aufträgen in Finanzinstrumenten Wertpapieraufträgen die Benutzerführung in der Applikation zu beachten und alle von ihm eingegebenen oder ausgewählten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Trade Republic kann einen Auftrag Auf- trag dann nicht ausführen, wenn nicht alle abgefragten Daten vollständig vom Kunden eingegeben wurden. Bei unvollständigen unvollstän- digen Dateneingaben wird der Kunde durch die Applikation unmittelbar informiert.
4.2. 4.3 Für den Fall des Verlustes von Sicherheitsmerkmalen und dem damit verbundenen Verlust der Zugangsmöglichkeit zur Applikation bzw. der Gefahr der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte hat der Kunde den Verlust gegenüber Trade Republic Re- public zu melden und dem von Trade Republic für diesen Fall vorgesehenen Prozess zur Wiederherstellung des Zugangs zur Applikation zu folgen. Trade Republic hält hierzu Informationen und eine telefonische Sperrnummer auf der Trade Republic Internetseite bereit.
4.3. 4.4 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Dritte keinen Zugriff auf die Sicherheitsmerkmale erhalten, die der Kunde für den Zugang zum Benutzerkonto und Depot bzw. für die Autorisierung von Aufträgen benötigt. Insbesondere darf der Kunde die Sicherheitsmerkmale nicht auf einem für Dritte zugänglichen Computer oder mobilen Endgerät speichern, ohne diese vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Er hat zudem bei der Eingabe von Sicherheitsmerkmalen darauf zu achten, dass diese nicht durch Dritte ausgespäht werden.
4.4. 4.5 Der Kunde darf Dritten auch keinen ungesicherten Zugriff auf sein mobiles Endgerät gewähren. Trade Republic empfiehlt dem Kunden, sein mobiles Endgerät grundsätzlich mit einem Code zu sperren. Außerdem hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass das Betriebssystem des mobilen Endgeräts jeweils mit dem aktuellsten (Sicherheits-)Update versehen ist.
4.5. 4.6 Der Kunde ist verpflichtet, Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zu informieren, wenn eine missbräuchliche, d.h. insbesondere nicht autorisierte oder betrügerische, Verwendung seines mobilen Endgeräts zu befürchten ist. Dies gilt insbesondere beim Verlust seines mobilen Endgeräts oder der SIM-Karte des mobilen Endgeräts oder wenn die Möglichkeit besteht, dass ein Dritter Kenntnis von den Sicherheitsmerkmalen erlangt hat. Trade Republic hat zu diesem Zweck die auf der Webseite zur Verfügung ge- stellte Sperrrufnummer eingerichtet.
4.6. 4.7 Der Kunde hat Trade Republic unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) nach Feststellung eines einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags zum Erwerb oder zur Veräußerung von Finanzinstrumenten Wert- papierorder bzw. einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Abverfügung des Kundenguthabens zu unterrichten. Der Kunde hat zudem die Obliegenheit, einen Missbrauch unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) zur Anzeige bei der Polizei zu bringen, wenn der Missbrauch den ernstlichen ernst- lichen Verdacht einer Straftat begründet.
4.7. 4.8 Der Kunde hat zudem die in der Applikation und auf der Trade Republic Internetseite abrufbaren Sicherheitshinweise zu beachten.
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Samples: Kundenvereinbarung, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Kundenvereinbarung