Mitwirkungspflichten des Anwenders. 4.1 Die von Celonis SE zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Einzelfall mit einem Projektverantwortlichen des Anwenders koordiniert, soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist. Der Anwender wird sicherstellen, dass für den jeweiligen Einzelvertrag bestellte Projektverantwortliche während der Dauer des Einzelvertrages nicht getauscht werden; sollte dies dennoch erfolgen, wird der Anwender den Wechsel des Projektverantwortlichen der Celonis SE schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Projektverantwortliche ist bevollmächtigt, im Namen des Anwenders Aussagen zu treffen und vertragliche Verpflichtungen für alle den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten einzugehen. 4.2 Der Anwender wird: 4.2.1 in allen den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten mitwirken und alle Anfragen durch die Celonis SE unverzüglich beantworten; 4.2.2 Celonis SE kostenfrei (i) für die Durchführung von Vor-Ort- Schulungen stets, (ii) soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist oder (iii) auf Anfrage zeitnah in angemessenem Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten und Daten des Anwenders gewähren sowie Büroräume und sonstige Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen (insbesondere auch von Vor-Ort-Schulungen) gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung erforderlich ist; 4.2.3 Celonis SE zeitnah die Beistellungen zur Verfügung stellen, die die Celonis SE ggf. in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen anfordert, und sicherstellen, dass diese Beistellungen in allen wesentlichen Belangen fehlerfrei und zutreffend sind; und 4.2.4 sicherstellen, dass seine Beistellungen frei von Mängeln sind und keine geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, einschlägige Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen Einzelvertrages verletzen. 4.3 Wird die Erfüllung der Verpflichtungen der Celonis SE durch eine Handlung oder Unterlassung des Anwenders oder eines Vertreters, Subunternehmers oder Mitarbeiters des Anwenders verzögert oder verhindert, haftet die Celonis SE gegenüber dem Anwender nicht für Kosten, Vergütungsansprüche oder Schäden, die dem Anwender aufgrund der Verzögerung oder Verhinderung eventuell entstehen. Sofern und soweit es vernünftigerweise geboten ist, wird die Leistungszeit von Xxxxxxx SE entsprechend der Handlungen oder Verspätungen des Anwenders verlängert. Xxxxxxx SE wird den Anwender gegebenenfalls über voraussichtliche Auswirkungen auf den Zeitplan für die Erbringung der Leistung und Kosten informieren. Weitergehende Ansprüche der Celonis SE bleiben unberührt.
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Samples: Service Agreement
Mitwirkungspflichten des Anwenders. 4.1 4.1. Die von Celonis SE zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Einzelfall mit einem Projektverantwortlichen des Anwenders koordiniert, soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist. Der Anwender wird sicherstellen, dass für den jeweiligen Einzelvertrag bestellte Projektverantwortliche während der Dauer des Einzelvertrages nicht getauscht werden; sollte dies dennoch erfolgen, wird der Anwender den Wechsel des Projektverantwortlichen der Celonis SE schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Projektverantwortliche ist bevollmächtigt, im Namen des Anwenders Aussagen zu treffen und vertragliche Verpflichtungen für alle den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten einzugehen.
4.2 4.2. Der Anwender wird:
4.2.1 4.2.1. in allen den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten mitwirken und alle Anfragen durch die Celonis SE unverzüglich beantworten;
4.2.2 4.2.2. Celonis SE kostenfrei (i) für die Durchführung von Vor-Ort- Ort-Schulungen stets, (ii) soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist oder (iii) auf Anfrage zeitnah in angemessenem Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten und Daten des Anwenders gewähren sowie Büroräume und sonstige Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen (insbesondere auch von Vor-Ort-Schulungen) gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung erforderlich ist;
4.2.3 Celonis 4.2.3. Xxxxxxx SE zeitnah die Beistellungen zur Verfügung stellen, die die Celonis SE ggf. in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen anfordert, und sicherstellen, dass diese Beistellungen in allen wesentlichen Belangen fehlerfrei und zutreffend sind; und
4.2.4 4.2.4. sicherstellen, dass seine Beistellungen frei von Mängeln sind und keine geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, einschlägige Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen Einzelvertrages verletzen.
4.3 4.3. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen der Celonis SE durch eine Handlung oder Unterlassung des Anwenders oder eines Vertreters, Subunternehmers oder Mitarbeiters des Anwenders verzögert oder verhindert, haftet die Celonis SE gegenüber dem Anwender nicht für Kosten, Vergütungsansprüche oder Schäden, die dem Anwender aufgrund der Verzögerung oder Verhinderung eventuell entstehen. Sofern und soweit es vernünftigerweise geboten ist, wird die Leistungszeit von Xxxxxxx SE entsprechend der Handlungen oder Verspätungen des Anwenders verlängert. Xxxxxxx Celonis SE wird den Anwender gegebenenfalls Professional Services Agreement (September 2020) 1 über voraussichtliche Auswirkungen auf den Zeitplan für die Erbringung der Leistung und Kosten informieren. Weitergehende Ansprüche der Celonis SE bleiben unberührt.
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Samples: Consulting Agreement
Mitwirkungspflichten des Anwenders. 4.1 2.1 Die von Celonis SE zu erbringenden Sonstigen Leistungen werden jeweils im Einzelfall mit einem Projektverantwortlichen des Anwenders koordiniert, soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist. Der Anwender wird sicherstellen, dass für den jeweiligen Einzelvertrag bestellte Projektverantwortliche während der Dauer des Einzelvertrages nicht getauscht werden; sollte dies dennoch erfolgen, wird der Anwender den Wechsel des Projektverantwortlichen der Celonis SE schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Projektverantwortliche ist bevollmächtigt, im Namen des Anwenders Aussagen zu treffen und vertragliche Verpflichtungen für alle den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten einzugehen.
4.2 2.2 Der Anwender wird:
4.2.1 2.2.1 in allen den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten mitwirken und alle Anfragen durch die Celonis SE unverzüglich beantworten;
4.2.2 2.2.2 Celonis SE kostenfrei (i) für die Durchführung von Vor-Ort- Ort-Schulungen stets, (ii) soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist oder (iii) auf Anfrage zeitnah in angemessenem Umfang Zugang zu den seinen Räumlichkeiten und Daten des Anwenders gewähren sowie Büroräume und sonstige Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Erbringung der Sonstigen Leistungen (insbesondere auch von Vor-Ort-Schulungen) gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung erforderlich ist;
4.2.3 2.2.3 Celonis SE zeitnah die Beistellungen zur Verfügung stellen, die die Celonis SE ggf. in Zusammenhang mit der Erbringung der Sonstigen Leistungen anfordert, und sicherstellen, dass diese Beistellungen in allen wesentlichen Belangen fehlerfrei und zutreffend sind; und
4.2.4 2.2.4 sicherstellen, dass seine Beistellungen frei von Mängeln sind und keine geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, einschlägige Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen Einzelvertrages verletzen.
4.3 2.3 Wird die Erfüllung der Verpflichtungen der Celonis SE durch eine Handlung oder Unterlassung des Anwenders oder eines Vertreters, Subunternehmers oder Mitarbeiters des Anwenders verzögert oder verhindert, haftet die Celonis SE gegenüber dem Anwender nicht für Kosten, Vergütungsansprüche oder Schäden, die dem Anwender aufgrund der Verzögerung oder Verhinderung eventuell entstehen. Sofern und soweit es vernünftigerweise geboten ist, wird die Leistungszeit von Xxxxxxx SE entsprechend der Handlungen oder Verspätungen des Anwenders verlängert. Xxxxxxx SE wird den Anwender gegebenenfalls über voraussichtliche Auswirkungen auf den Zeitplan für die Erbringung der Sonstigen Leistung und Kosten die Gebühren informieren. Weitergehende Ansprüche der Celonis SE bleiben unberührt.
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Samples: Celonis Services Agreement
Mitwirkungspflichten des Anwenders. 4.1 4.1. Die von Celonis SE zu erbringenden Leistungen werden jeweils im Einzelfall mit einem Projektverantwortlichen des Anwenders koordiniert, soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist. Der Anwender wird sicherstellen, dass für den jeweiligen Einzelvertrag bestellte Projektverantwortliche während der Dauer des Einzelvertrages nicht getauscht werden; sollte dies dennoch erfolgen, wird der Anwender den Wechsel des Projektverantwortlichen der Celonis SE schriftlich oder per E-Mail mitteilen. Der Projektverantwortliche ist bevollmächtigt, im Namen des Anwenders Aussagen zu treffen und vertragliche Verpflichtungen für alle den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten einzugehen.
4.2 4.2. Der Anwender wird:
4.2.1 4.2.1. in allen den Einzelvertrag betreffenden Angelegenheiten mitwirken und alle Anfragen durch die Celonis SE unverzüglich beantworten;
4.2.2 4.2.2. Celonis SE kostenfrei (i) für die Durchführung von Vor-Ort- Ort-Schulungen stets, (ii) soweit dies im Einzelvertrag vereinbart ist oder (iii) auf Anfrage zeitnah in angemessenem Umfang Zugang zu den Räumlichkeiten und Daten des Anwenders gewähren sowie Büroräume und sonstige Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, soweit dies für die Erbringung der Leistungen (insbesondere auch von Vor-Ort-Schulungen) gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung erforderlich ist;
4.2.3 Celonis 4.2.3. Xxxxxxx SE zeitnah die Beistellungen zur Verfügung stellen, die die Celonis SE ggf. in Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen anfordert, und sicherstellen, dass diese Beistellungen in allen wesentlichen Belangen fehlerfrei und zutreffend sind; und
4.2.4 4.2.4. sicherstellen, dass seine Beistellungen frei von Mängeln sind und keine geistigen Eigentumsrechte eines Dritten, einschlägige Gesetze oder Vorschriften oder Bestimmungen dieser Bedingungen oder des jeweiligen Einzelvertrages verletzen.
4.3 4.3. Wird die Erfüllung der Verpflichtungen der Celonis SE durch eine Handlung oder Unterlassung des Anwenders oder eines Vertreters, Subunternehmers oder Mitarbeiters des Anwenders verzögert oder verhindert, haftet die Celonis SE gegenüber dem Anwender nicht für Kosten, Vergütungsansprüche oder Schäden, die dem Anwender aufgrund der Verzögerung oder Verhinderung eventuell entstehen. Sofern und soweit es vernünftigerweise geboten ist, wird die Leistungszeit von Xxxxxxx SE entsprechend der Handlungen oder Verspätungen des Anwenders verlängert. Xxxxxxx Celonis SE wird den Anwender gegebenenfalls Professional Services Agreement (Mai 2021) 1 über voraussichtliche Auswirkungen auf den Zeitplan für die Erbringung der Leistung und Kosten informieren. Weitergehende Ansprüche der Celonis SE bleiben unberührt.
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Samples: Consulting Agreement