Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen. 5.2 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren. 5.3 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren. 5.4 Soweit von uns Arbeiten beim Besteller durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Besteller etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden. 5.5 Der Besteller wird einen festen Ansprechpartner für die Entgegennahme von Software-Lieferungen benennen, der darüber hinaus alleine autorisiert ist, Eingaben bzgl. Beanstandungen und Mängelrügen gegenüber uns zu machen.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller hat uns alle sorgt für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu gebenrechtzeitige Bereitstellung der Daten für die Übernahme aus dem Altsystem, wenn wir auch die Datenübernahme kostenpflichtig durchführen sollen. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird Oder der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns beschafft rechtzeitig aussagekräftige Testdaten, mit denen er den Probebetrieb und die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassenAbnahme vollständig und korrekt durchführen kann.
5.2 Der Besteller entscheidet allein in eigener Verantwortung, ob der Probebetrieb und die Abnahme auf einem Test- oder Echtsystem durchgeführt wird. Das Risiko, die Abnahme auf dem Echtsystem durchzuführen, trägt allein der Besteller. Er ist für darauf hingewiesen worden, dass bei dem Test Fehler auftreten können, die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validierenden betrieblichen Ablauf empfindlich stören oder gar zum Stillstand bringen können. Für daraus entstehende Schäden übernehmen wir keine Verantwortung.
5.3 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validierenWir empfehlen das kostenpflichtige Vorhalten eines Testmandanten „BackPro365“.
5.4 Soweit von uns Arbeiten beim Der Besteller durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich testet die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellenSoftware vor deren Einsatz gründlich auf Mängelfreiheit. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Besteller etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigtDies gilt auch für neue Softwareversionen, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werdener im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege erhält.
5.5 Der Besteller wird trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt seiner Kundendaten. Er beschafft und verfügt über alle Rechte an seinen Kundendaten, die notwendig sind, damit wir ihm die Onlinedienste zur Verfügung stellen können, ohne die Rechte von Dritten zu verletzten. Wir übernehmen im Zusammenhang mit Kundendaten oder der Nutzung des Produkts durch den Besteller jetzt und in Zukunft keine anderen als die in diesen SaaS Bedingungen ausdrücklich dargelegten Verpflichtungen.
5.6 Wir erteilen dem Besteller für jeden vom Besteller namentlich benannten Mitarbeiter das Recht zur Nutzung der in der SaaS Beauftragung aufgeführten Anwendungen. Jede Nutzung durch eine andere Person, insbesondere durch Ausnutzung von deren Bezeichnungen bzw. Passwort im Programm ist untersagt.
5.7 Der Besteller ist dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit von Anmeldedaten im Zusammenhang mit ihrer Nutzung der Onlinedienste zu wahren.
5.8 Der Besteller ist dazu verpflichtet, uns unverzüglich über einen festen Ansprechpartner möglichen Missbrauch seiner Benutzerkonten zu unterrichten und uns über Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit den Onlinediensten unverzüglich zu informieren.
5.9 Jeglicher Dateitransfer auf einen Terminal-Server ist untersagt. Der Onlinespeicher ist ausschließlich für Dateien, die im Zusammenhang mit Samuelson Produkten und ihren Schnittstellen stehen, zu nutzen.
5.10 Der Besteller ist für die Entgegennahme Herstellung der Internetverbindung selbst verantwortlich.
5.11 Der Besteller ist verpflichtet, die jeweils neuesten Versionsstände von Software-Lieferungen benennenXxxxxxxxx XxxxXxx000 zu verwenden. Die Nutzung alter Versionsstände ist im Rahmen der SaaS Beauftragung nicht möglich, der darüber hinaus alleine autorisiert ist, Eingaben bzgl. Beanstandungen und Mängelrügen gegenüber uns zu machenda allen Nutzern ein einheitlicher Versionsstand zur Verfügung gestellt wird.
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Samples: Saas Agreement
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 2.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.
5.2 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren.
5.3 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren.
5.4 2.2 Soweit von uns Arbeiten beim Besteller durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Besteller etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.
5.5 2.3 Der Besteller wird einen festen Ansprechpartner für die Entgegennahme von Software-Lieferungen benennen, der darüber hinaus alleine autorisiert ist, Eingaben bzgl. zur Bereitstellung und Entgegennahme von für die Vertragsdurchführung relevanten Informationen sowie zur Entgegennahme von Software- Lieferungen und die Eingabe von Beanstandungen und Mängelrügen gegenüber uns autorisiert ist.
2.4 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu machenvalidieren.
2.5 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 4.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung bzw. Erbringung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller er unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.
5.2 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren.
5.3 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren.
5.4 4.2 Soweit von uns Arbeiten beim Besteller durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Besteller etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werdenworden sind.
5.5 4.3 Im Falle von Reparatur-, und/oder Wartungsdienstleistungen- für Hardware hat der Besteller für eine ordnungsgem äße Versandverpackung Sorge zu tragen.
4.4 Kommt der Besteller seinen Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen bzw. Mehraufwand, sind wir berechtigt, die vereinbarten Termine/Meilensteine anzupassen, sowie den Ersatz eines uns etwaig entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Erfüllt der Besteller seine Mitwirkungs- oder Beistellungsverpflichtungen auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, sind wir darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
4.5 Der Besteller wird einen festen Ansprechpartner ist für die Entgegennahme von Software-Lieferungen benennenkorrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren.
4.6 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeug ten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielsweise im Sinne der darüber hinaus alleine autorisiert ist, Eingaben bzgl. Beanstandungen und Mängelrügen gegenüber uns funktionalen Sicherheit) zu machenvalidieren.
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Samples: Engineering, Consulting, and Software Maintenance Agreement
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller hat uns alle für garantiert uns, dass die Durchführung unserer Lieferung und/Leistungsgegenstände oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtetProdukte, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit welche die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständigLeistungsgegenstände enthalten, nicht eindeutig in Pharmatechnik- und Me- dizintechnikprodukte, Motorsportgeräte, Kraftwerke und Flugkörper, wie ins- besondere Flugzeuge, Satelliten und Raketen, eingebaut werden, oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassenTeile davon bilden.
5.2 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validierendazu verpflichtet, uns frühzeitig, spätestens aber mit Ver- tragsschluss, schriftlich darauf hinzuweisen, sofern Leistungsgegenstände dem Außenwirtschaftsrecht unterfallen. Ist Letzteres der Fall, sind wir binnen vier Wochen nach Hinweiserteilung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, oh- ne dass Ansprüche des Bestellers hieraus erwachsen.
5.3 Der Besteller hat ist bei der Verwendung der Leistungsgegenstände außerhalb Deutschlands für die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne Einhaltung der funktionalen Sicherheit) zu validierendort geltenden Rechtsvorschriften selbst verantwortlich.
5.4 Soweit Der Besteller hat ein geeignetes System zur Identifizierung und Verfolgung der von uns Arbeiten beim Besteller durchgeführt werdengelieferten Leistungsgegenstände einzurichten und zu führen, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung welches mit dem Besteller etwas anderes ergibtunserem Warenverfolgungssystem kompatibel ist. Wir sind berechtigthaften nicht für Kosten, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werdenaufgrund der Nichteinhaltung dieser Klausel entstehen.
5.5 Der Besteller wird einen festen Ansprechpartner für gewährleistet, dass:
a) der Inhalt der Bestellung und der Spezifikationen vollständig und richtig ist,
b) er mit uns im erforderlichen Umfang und auf eigene Kosten zusammen- arbeitet, sodass uns die Entgegennahme von Software-Lieferungen benennen, Erbringung der darüber hinaus alleine autorisiert Leistungsgegenstände möglich ist, Eingaben bzgl. Beanstandungen wie z.B. Zugang zum Gelände und/oder Maschinen des Bestellers ermöglichen, nötige Informationen zu den Maschinen des Bestellers of- fenlegen, gelernte Mitarbeiter des Bestellers zur Hilfe zur Verfügung stel- len, vorbereitende Reinigungs- oder Aufbauarbeiten zu leisten und
c) wir bei der Erbringung der Leistungsgegenstände auf dem Gelände des Bestellers keinen Sicherheitsrisiken ausgesetzt sind und Mängelrügen gegenüber er uns über sämtliche etwaige Sicherheitsbestimmungen und Sicherheitsanforde- rungen und Sicherheitsvorkehrungen zu macheninformieren.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung bzw. Erbringung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller er unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.
5.2 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren.
5.3 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren.
5.4 Soweit von uns Arbeiten beim Besteller durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Besteller etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werdenworden sind.
5.3 Im Falle von Reparatur-, Wartungs- und/oder Kalibrierdienstleistungen für Hardware hat der Besteller für eine ordnungsgemäße Versandverpackung Sorge zu tragen. Dabei hat der Besteller insbesondere darauf zu achten, dass für bestimmte Hardware, wie ETAS ETK und VME Karten, antistatische Verpackungen erforderlich sind.
5.4 Kommt der Besteller seinen Mitwirkungs- oder Beistellungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach und entstehen dadurch Verzögerungen bzw. Mehraufwand, sind wir berechtigt, die vereinbarten Termine/Meilensteine anzupassen, sowie den Ersatz eines uns etwaig entstehenden Schadens einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Erfüllt der Besteller seine Mitwirkungs- oder Beistellungsverpflichtungen auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht, sind wir darüber hinaus berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.5 Der Besteller wird einen festen Ansprechpartner ist für die Entgegennahme von Software-Lieferungen benennenkorrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren.
5.6 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der darüber hinaus alleine autorisiert ist, Eingaben bzgl. Beanstandungen und Mängelrügen gegenüber uns funktionalen Sicherheit) zu machenvalidieren.
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Samples: General Terms and Conditions for Engineering, Support Services, and Software Maintenance
Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 2.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten werden wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.
5.2 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu validieren.
5.3 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren.
5.4 2.2 Soweit von uns Arbeiten beim Besteller durchgeführt werden, sind unseren Mitarbeitern unentgeltlich die jeweils benötigten Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Dem Besteller obliegen in diesem Fall alle zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten notwendigen Maßnahmen, soweit sich nicht aus der Natur der Sache oder einer Vereinbarung mit dem Besteller etwas anderes ergibt. Wir sind berechtigt, die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung zu verweigern, solange die notwendigen Maßnahmen nicht getroffen werden.
5.5 2.3 Der Besteller wird einen festen Ansprechpartner für die Entgegennahme von Software-Lieferungen benennen, der darüber hinaus alleine autorisiert ist, Eingaben bzgl. zur Bereitstellung und Entgegennahme von für die Vertragsdurchführung relevanten Informationen sowie z ur Entgegennahme von Software- Lieferungen und die Eingabe von Beanstandungen und Mängelrügen gegenüber uns autorisiert ist.
2.4 Der Besteller ist für die korrekte Integration unserer Produkte verantwortlich und hat diese vor einer produktiven Nutzung zu machenvalidieren.
2.5 Der Besteller hat die mit Hilfe unserer Produkte erzeugten Arbeitsergebnisse zu validieren und in geeigneter Weise abzusichern, d.h. die korrekte Funktionalität (beispielweise im Sinne der funktionalen Sicherheit) zu validieren.
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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen Für Software Und Hardwareprodukte