Common use of Mitwirkungspflichten des Bestellers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 2.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.

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Mitwirkungspflichten des Bestellers. 2.1 5.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung bzw. Erbringung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller er unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.

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Mitwirkungspflichten des Bestellers. 2.1 5.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten wird werden der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.

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Mitwirkungspflichten des Bestellers. 2.1 4.1 Der Besteller hat uns alle für die Durchführung bzw. Erbringung unserer Lieferung und/oder Leistung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Besteller zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit die Pflicht zur Überprüfung nicht ausdrücklich als vertragliche Pflicht übernommen wurde. Erweisen sich Informationen oder Unterlagen des Bestellers als fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder objektiv als nicht ausführbar, wird der Besteller er unverzüglich nach Mitteilung durch uns die erforderlichen Berichtigungen und/oder Ergänzungen vornehmen. Von uns angezeigte Mängel oder Funktionsstörungen beigestellter Komponenten wird der Besteller unverzüglich beheben bzw. beheben lassen.

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