Common use of Mitwirkungspflichten des Bestellers Clause in Contracts

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller holt alle für die Schalungsvormontage notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der von PERI auszuführenden Schalungsvormontage ein. 5.2 Der Besteller schafft alle Voraussetzungen, damit PERI die in Auftrag genommene Schalungsvormontage vollständig, ohne Zeitverzug, ohne Beeinträchtigung von Interessen Dritter und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen erbringen kann. Die zu diesem Zweck in diesen Bedingungen zusammengefassten Mitwirkungspflichten sind nicht abschließend, sondern bezeichnen nur die typischen Leistungspflichten des Bestellers. Aus den individualvertraglichen Vereinbarungen können sich zusätzliche Verpflichtungen für den Besteller ergeben. 5.3 Der Besteller erbringt auf eigene Kosten insbesondere folgende Leistungen: 5.3.1 Erstellung aller erforderlichen Trag- und Standsicherheitsnachweise für das Aufstellen von Schalung auf Bauwerken oder sonstigen Untergründen; 5.3.2 Erbringung von Verankerungsnachweisen für Aufhängestellen von Klettersystemen für das Montieren von Schalung an Bauwerken; 5.3.3 Bereitstellung von ebenen, befestigten, Lager- und Vormontageflächen in ausreichender Größe und zur Errichtung des Schalungsvormontagematerials geeigneter Lage; 5.3.4 Bereitstellung von Sprechfunkgeräten zur Verständigung mit dem Kranfahrer im Bedarfsfall; 5.3.5 Abladen, Aufladen und Demontage von losen und/oder vormontierten Schalungsteilen; 5.3.6 Prüfen aller angelieferten Schalungsteile auf Vollständigkeit und Beschädigungen; der Besteller wird die vertraglich geschuldeten, aber fehlenden oder mangelhaften Schalungsteile dokumentieren und in schriftlicher Form PERI melden; 5.3.7 Schutz der Schalung vor Diebstahl und Beschädigung; 5.3.8 Durchführen innerbetrieblicher Transporte und Baustellentransporte zwischen Lager, Montage- und Einsatzort des Schalungsvormontagematerials; 5.3.9 Bereitstellung notwendiger Hebezeuge zur Lastaufnahme (z.B. Kräne, Stapler) und Personenbeförderung (Hubarbeitsbühnen) in erforderlicher Tragkraft und Reichweite; 5.3.10 Gestellung von gemäß der gültigen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beheizten und beleuchteten Aufenthalts- und Sanitärräumen, sowie Tagesunterkünfte, Werkzeugcontainer und Wasser für die Mitarbeiter von PERI; 5.3.11 Stellung von Stromanschlüssen einphasig 230 V und dreiphasig 400 V / 50 Hz, 32 A am Schalungsvormontageort; 5.3.12 Stellung von ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Bandstahl, Folien, Pappe, Papier, Holz- und Metallteile sowie Baustellenabfall. 5.4 Nivellementarbeiten, Achsenfeststellung oder sonstige maßliche Festpunkte sind bei Ersteinsätzen von Sonderschalungen durch den Besteller vorzunehmen. Feinjustierungen an den vormontierten Schalungsmaterialien erfolgen durch den Besteller. 5.5 PERI führt während des Baustelleneinsatzes ein Bautagebuch. Der Besteller wird das von PERI geführte Bautagebuch mindestens wöchentlich prüfen und schriftlich bestätigen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Besteller holt alle für die Schalungsvormontage notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der von PERI auszuführenden Schalungsvormontage ein. 5.2 Der Besteller schafft alle Voraussetzungen, damit PERI die in Auftrag genommene Schalungsvormontage vollständig, ohne Zeitverzug, ohne Beeinträchtigung von Interessen Dritter und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen erbringen kann. Die zu diesem Zweck in diesen Bedingungen zusammengefassten Mitwirkungspflichten sind nicht abschließend, sondern bezeichnen nur die typischen Leistungspflichten des Bestellers. Aus den individualvertraglichen Vereinbarungen können sich zusätzliche Verpflichtungen für den Besteller ergeben. 5.3 Der Besteller erbringt auf eigene Kosten insbesondere folgende Leistungen: 5.3.1 Erstellung aller erforderlichen Trag- und Standsicherheitsnachweise für das Aufstellen von Schalung auf Bauwerken oder sonstigen Untergründen; 5.3.2 Erbringung von Verankerungsnachweisen für Aufhängestellen von Klettersystemen für das Montieren von Schalung an Bauwerken; 5.3.3 Bereitstellung von ebenen, befestigten, Lager- und Vormontageflächen in ausreichender Größe und zur Errichtung des Schalungsvormontagematerials geeigneter Lage; 5.3.4 Bereitstellung von Sprechfunkgeräten zur Verständigung mit dem Kranfahrer im Bedarfsfall; 5.3.5 Abladen, Aufladen und Demontage von losen und/oder vormontierten Schalungsteilen; 5.3.6 Prüfen aller angelieferten Schalungsteile auf Vollständigkeit und Beschädigungen; der Besteller wird die vertraglich geschuldeten, aber fehlenden oder mangelhaften Schalungsteile dokumentieren und in schriftlicher Form PERI melden; 5.3.7 Schutz der Schalung vor Diebstahl und Beschädigung; 5.3.8 Durchführen innerbetrieblicher Transporte und Baustellentransporte zwischen Lager, Montage- und Einsatzort des Schalungsvormontagematerials; 5.3.9 Bereitstellung notwendiger Hebezeuge zur Lastaufnahme (z.B. Kräne, Stapler) und Personenbeförderung (Hubarbeitsbühnen) in erforderlicher Tragkraft und Reichweite; 5.3.10 Gestellung von gemäß der gültigen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beheizten und beleuchteten Aufenthalts- und Sanitärräumen, sowie Tagesunterkünfte, Werkzeugcontainer und Wasser für die Mitarbeiter von PERI; 5.3.11 Stellung von Stromanschlüssen einphasig 230 V und dreiphasig 400 V / 50 Hz, 32 A am Schalungsvormontageort; 5.3.12 Stellung von ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Bandstahl, Folien, Pappe, Papier, Holz- und Metallteile sowie Baustellenabfall. 5.4 Nivellementarbeiten, Achsenfeststellung oder sonstige maßliche Festpunkte sind bei Ersteinsätzen von Sonderschalungen durch den Besteller vorzunehmen. Feinjustierungen an den vormontierten Schalungsmaterialien erfolgen durch den Besteller. 5.5 PERI führt während des Baustelleneinsatzes ein Bautagebuch1. Der Besteller wird hat auf seine Kosten und Gefahr zu übernehmen bzw. rechtzeitig bereitzustellen: • Hilfsmannschaften, wie Handlanger und Fachkräfte in der vom Lieferanten für erforderlich erachteten Zahl. Diese Hilfsmannschaften stehen den vom Lieferanten gestellten Fachkräften für die gesamte Dauer der Montage und Inbetriebnahme sowie Überwachung der Anlage zur Verfügung und haben deren Anordnung Folge zu leisten. Der Besteller haftet für diesen Personenkreis allein und stellt den Lieferanten insoweit von allen Ansprüchen frei; • alle Erd-, Bettungs-, Bau und Gerüstarbeiten einschließlich der dazu benötigten Baustoffe; • die zur Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Vorrichtungen und Bedarfsgegenstände; insbesondere den zur Inbetriebnahme der Überwachungsanlage erforderlichen Elektroanschluss; • Heizungen, Beleuchtung und Betriebskraft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse; • Für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge, geeignete, insbesondere trockene und verschließbare Räume in unmittelbarer Nähe der Arbeitstelle; • für den Aufenthalt der Fachkräfte geeignete verschließ- und heizbare Räume, nebst Beleuchtung und sanitärerer Einrichtungen; • Schadensersatz für durch Diebstahl entwendete Werkzeuge und persönliches Eigentum der Fachkräfte; • sachgemäße Lagerung der eingesandten Teile auf dem Bauplatz und Haftung für etwaige Verluste. Die Fachkräfte des Lieferanten sind von diesem selbst in der Berufsgenossenschaft versichert. Für das von PERI geführte Bautagebuch mindestens wöchentlich prüfen vom Besteller bereitgestellte Personal obliegen diesem die Versicherungspflichten selbst; 2. Bei Beginn der Montage müssen alle erforderlichen Montageteile und schriftlich bestätigenHilfsmittel an Ort und Stelle zur Verfügung stehen und alle notwendigen Vorarbeiten fertig gestellt sein, damit die Montage ohne Verzögerung begonnen und durchgeführt werden kann. 3. Der Besteller übernimmt den Brandschutz, insbesondere bei Schweißarbeiten. 4. Auf besondere Gefahren hat der Besteller hinzuweisen. 5. Der Besteller erhält die Kabeltrommeln für 6 Monate ab Anlieferung mietfrei gestellt. Das Abladen und Aufladen der Kabeltrommel obliegt dem Besteller. Die Überlassung der Kabeltrommeln erfolgt gemäß den Bedingungen der Fa. BRUGG Rohrsysteme GmbH. Auf Anforderung erhält der Besteller diese Bedingungen übermittelt.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Der Soweit eine Montage des Liefergegenstandes durch uns stattzufinden hat, ist der Besteller holt alle auf seine Kosten und Gefahr insbesondere zu folgenden Mitwirkungshandlungen verpflichtet: a) Benennung eines verantwortlichen An- sprechpartners für die Schalungsvormontage notwendigen Genehmigungen und Erlaubnisse rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der von PERI auszuführenden Schalungsvormontage ein. 5.2 Der Besteller schafft alle Voraussetzungen, damit PERI die in Auftrag genommene Schalungsvormontage vollständig, ohne Zeitverzug, ohne Beeinträchtigung von Interessen Dritter und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen erbringen kann. Die zu diesem Zweck in diesen Bedingungen zusammengefassten Mitwirkungspflichten sind nicht abschließend, sondern bezeichnen nur die typischen Leistungspflichten des Bestellers. Aus den individualvertraglichen Vereinbarungen können sich zusätzliche Verpflichtungen für den Besteller ergeben. 5.3 Der Besteller erbringt auf eigene Kosten insbesondere folgende Leistungen: 5.3.1 Erstellung aller erforderlichen Trag- und Standsicherheitsnachweise für das Aufstellen von Schalung auf Bauwerken oder sonstigen UntergründenMontage; 5.3.2 Erbringung von Verankerungsnachweisen für Aufhängestellen von Klettersystemen für das Montieren von Schalung an Bauwerkenb) Uneingeschränkte Beachtung und Durchfüh- rung unserer, der Auftragsbestätigung beige- fügten Baustellenanforderungen; 5.3.3 Bereitstellung von ebenenc) Sicherstellung einer uneingeschränkten Er- reichbarkeit des Aufstellungsorts, befestigten, Lager- und Vormontageflächen in ausreichender Größe und zur Errichtung des Schalungsvormontagematerials geeigneter Lageinsbesondere bei Anlieferung auf eine Baustelle; 5.3.4 Bereitstellung von Sprechfunkgeräten zur Verständigung mit dem Kranfahrer im Bedarfsfall; 5.3.5 Abladen, Aufladen d) Herstellung aller baulichen und Demontage von losen und/oder vormontierten Schalungsteilen; 5.3.6 Prüfen aller angelieferten Schalungsteile auf Vollständigkeit technischen Voraussetzungen für eine einwandfreie und Beschädigungen; der Besteller wird die vertraglich geschuldeten, aber fehlenden oder mangelhaften Schalungsteile dokumentieren und in schriftlicher Form PERI melden; 5.3.7 Schutz der Schalung vor Diebstahl und Beschädigung; 5.3.8 Durchführen innerbetrieblicher Transporte und Baustellentransporte zwischen Lager, Montage- und Einsatzort des Schalungsvormontagematerials; 5.3.9 Bereitstellung notwendiger Hebezeuge zur Lastaufnahme reibungslose Montage (z.B. KräneAusführung von Stellflächenarbeiten, Stapler) und Personenbeförderung (Hubarbeitsbühnen) in erforderlicher Tragkraft und ReichweiteBereitstellung von Über- gängen zu bestehenden Anlagenteilen); 5.3.10 Gestellung von gemäß e) Sicherstellung der gültigen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beheizten statischen Nachweise am Aufstellungsort und beleuchteten Aufenthalts- und SanitärräumenBereitstellung einer tragfä- higen, allseitig nach DIN 18202 ebenen sowie Tagesunterkünfte, Werkzeugcontainer und Wasser für die Mitarbeiter von PERIbesenreinen Stell-/Montagefläche; 5.3.11 Stellung von Stromanschlüssen einphasig 230 V f) Installation der notwendigen Energieversor- gung zum Aufstellungsort nach unseren Anga- ben und dreiphasig 400 V / 50 Hz, 32 A am Schalungsvormontageortbzw. gemäß den einschlägigen Vor- schriften bis zum Montagebeginn; 5.3.12 Stellung g) Vornahme aller sonstigen Handlungen, die für eine reibungslose Durchführung der Monta- ge durch unser Personal bis zur Abnahme er- forderlich sind; h) kostenlose Bereitstellung von ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für BandstahlGerüsten-, FolienHubgeräten, PappeStaplern, Papier, Holz- Kran- und Metallteile sowie Baustellenabfallsonstigen Montagehilfsmitteln. 5.4 Nivellementarbeiten, Achsenfeststellung oder sonstige maßliche Festpunkte sind bei Ersteinsätzen von Sonderschalungen durch den Besteller vorzunehmen. Feinjustierungen an den vormontierten Schalungsmaterialien erfolgen durch den Besteller. 5.5 PERI führt während des Baustelleneinsatzes ein Bautagebuch. Der Besteller wird das von PERI geführte Bautagebuch mindestens wöchentlich prüfen und schriftlich bestätigen.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Montagebedingungen

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 a. Der Besteller holt hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt. b. Der Besteller entgeltlich zur Verfügung gestellter Software ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der ITEMIS AG unverzüglich ab Erhalt entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 Handelsgesetzbuch - HGB) zu untersuchen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels zu rügen. Der Besteller testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung erhält. c. Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse). Es liegt in seinem Verantwortungsbereich, den Betrieb der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen. d. Der Besteller entgeltlich zur Verfügung gestellter Software wird die ITEMIS AG bei der Mängelbeseitigung unterstützen, indem er auftretende Probleme konkret beschreibt, die ITEMIS AG umfassend informiert und ihr die für die Schalungsvormontage notwendigen Genehmigungen Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Erlaubnisse rechtzeitig vor dem vereinbarten Beginn der von PERI auszuführenden Schalungsvormontage einGelegenheit gewährt. 5.2 e. Der Besteller schafft alle Voraussetzungen, damit PERI die in Auftrag genommene Schalungsvormontage vollständig, ohne Zeitverzug, ohne Beeinträchtigung von Interessen Dritter und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen erbringen kannunentgeltlich zur Verfügung gestellter Software teilt Störungen bei der Nutzung der Software unverzüglich der ITEMIS AG mit. Die zu diesem Zweck in diesen Bedingungen zusammengefassten Mitwirkungspflichten sind nicht abschließend, sondern bezeichnen nur die typischen Leistungspflichten Hierdurch werden keine Rechte des Bestellers. Aus den individualvertraglichen Vereinbarungen können sich zusätzliche Verpflichtungen für den Besteller ergebenBestellers begründet. 5.3 f. Der Besteller erbringt entgeltlich zur Verfügung gestellter Software hat auf eigene Kosten insbesondere folgende Leistungen:für die für die zur Fernwartung gemäß Ziff. 8. 5.3.1 Erstellung aller c. erforderlichen Trag- technischen Voraussetzungen zu sorgen und Standsicherheitsnachweise der ITEMIS AG nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren. Der Besteller gewährt der ITEMIS AG einen Remote-Zugriff auf seine Systeme, sofern dies der Mängelbeseitigung dienlich und dem Besteller nicht aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen untersagt ist. Die unter dieser Ziffer 8. a.-f. enthaltenen Regelungen gelten nur für das Aufstellen von Schalung auf Bauwerken oder sonstigen Untergründen;entgeltlich zur Verfügung gestellte Software. 5.3.2 Erbringung von Verankerungsnachweisen a. Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit, eignet sich für Aufhängestellen von Klettersystemen für das Montieren von Schalung an Bauwerken; 5.3.3 Bereitstellung von ebenendie vertraglich vorausgesetzte, befestigten, Lager- sonst die gewöhnliche Verwendung und Vormontageflächen in ausreichender Größe hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Sofern und zur Errichtung des Schalungsvormontagematerials geeigneter Lage; 5.3.4 Bereitstellung von Sprechfunkgeräten zur Verständigung mit dem Kranfahrer soweit im Bedarfsfall;Einzelfall keine individuelle Vereinbarung über die Beschaffenheit getroffen wurde, gilt die in der jeweiligen Produktbeschreibung dargestellte Beschaffenheit als vereinbart. Eine Funktionsbeeinträchtigung der Software, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o.ä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Abweichung der Beschaffenheit bleibt unberücksichtigt. 5.3.5 Abladenb. Bei Sachmängeln kann die ITEMIS AG zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Xxxx der ITEMIS AG durch Beseitigung des Mangels, Aufladen und Demontage durch Lieferung oder sonstige Bereitstellung eines Programms, das den Mangel nicht aufweist oder dadurch, dass die ITEMIS AG Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Ein gleichwertiger neuer Programmstand oder der gleichwertige vorhergehende Programmstand, der den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist. c. Die ITEMIS AG kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Xxxx vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die ITEMIS AG kann die Mängelbeseitigung unter den Voraussetzungen von losen und/oder vormontierten Schalungsteilen;Ziff. 7. e. auch mittels Remote-Zugriff auf die Systeme des Bestellers vornehmen. 5.3.6 Prüfen aller angelieferten Schalungsteile auf Vollständigkeit und Beschädigungen; d. Die ITEMIS AG kann Aufwendungsersatz für ihr durch eine Mängelrüge des Bestellers veranlasstes Tätigwerden verlangen, sofern der Besteller wird nicht zum Nachweis eines Mangels in der Lage ist und er die vertraglich geschuldetenMängelrüge wenigstens fahrlässig erhoben hat. e. Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen im Falle von Vorsatz oder Arglist verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, aber fehlenden im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Ist für die Nutzung der Vertragssoftware ein Lizenzschlüssel erforderlich, so ist nach vorausgegangener Lieferung der Vertragssoftware oder mangelhaften Schalungsteile dokumentieren und deren Bereitstellung im Downloadbereich die Lieferung des Lizenzschlüssels für den Beginn der Verjährung maßgeblich. f. Die ITEMIS AG gewährleistet, dass der vertragsgemäßen Nutzung der Software durch den Besteller keine Rechte Dritter entgegenstehen. Bei Rechtsmängeln leistet die ITEMIS AG dadurch Gewähr, dass sie dem Besteller nach ihrer Xxxx eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software oder an gleichwertiger Software verschafft. g. Der Besteller unterrichtet die ITEMIS AG unverzüglich in schriftlicher Form PERI melden; 5.3.7 Schutz der Schalung vor Diebstahl und Beschädigung; 5.3.8 Durchführen innerbetrieblicher Transporte und Baustellentransporte zwischen LagerTextform, Montage- und Einsatzort des Schalungsvormontagematerials; 5.3.9 Bereitstellung notwendiger Hebezeuge zur Lastaufnahme falls Dritte Schutzrechte (z.B. Kräne, StaplerUrheber- oder Patentrechte) und Personenbeförderung (Hubarbeitsbühnen) in erforderlicher Tragkraft und Reichweite; 5.3.10 Gestellung von gemäß der gültigen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beheizten und beleuchteten Aufenthalts- und Sanitärräumen, sowie Tagesunterkünfte, Werkzeugcontainer und Wasser für die Mitarbeiter von PERI; 5.3.11 Stellung von Stromanschlüssen einphasig 230 V und dreiphasig 400 V / 50 Hz, 32 A am Schalungsvormontageort; 5.3.12 Stellung von ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Bandstahl, Folien, Pappe, Papier, Holz- und Metallteile sowie Baustellenabfall. 5.4 Nivellementarbeiten, Achsenfeststellung oder sonstige maßliche Festpunkte sind bei Ersteinsätzen von Sonderschalungen durch den Besteller vorzunehmen. Feinjustierungen an den vormontierten Schalungsmaterialien erfolgen durch den Besteller. 5.5 PERI führt während des Baustelleneinsatzes ein Bautagebuchgegen ihn geltend machen. Der Besteller wird das ermächtigt die ITEMIS AG, die Auseinandersetzung mit dem Dritten allein zu führen. Macht die ITEMIS AG von PERI geführte Bautagebuch mindestens wöchentlich prüfen dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Besteller von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung der ITEMIS AG anerkennen. Die ITEMIS AG wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und schriftlich bestätigenstellt den Besteller von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten frei, soweit diese nicht auf pflichtwidrigem Verhalten des Bestellers (z.B. der vertragswidrigen Nutzung der Programme) beruhen.

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Samples: Software License Agreement

Mitwirkungspflichten des Bestellers. 5.1 Für alle vom Lieferer durchzuführenden Montagen und Reparaturen gelten folgende Bedingungen: 1. Der Besteller holt alle hat auf seine Kosten zu übernehmen und rechtzeitig zu bestellen, sofern nicht anderweitig vereinbart: a. Bereitstellung der notwendigen Fachkräfte/Hilfskräfte (Schlosser, Elektriker, Fachmonteure und sonstige Fachkräfte, Handlanger) in der für die Schalungsvormontage notwendigen Genehmigungen Montage erforderlichen Zahl und Erlaubnisse rechtzeitig vor dem vereinbarten für die erforderliche Zeit, die Fachkräfte/Hilfskräfte haben die Weisung des Montageleiters zu befolgen. Für die von den zur Verfügung gestellten Fach-/Hilfskräften ausgeführten Arbeiten übernimmt der Lieferer keinerlei Haftung. b. Alle Erd-, Bau-, Bettungs- und Gerüstarbeiten, die erforderlichen Stemm- und Durchbrucharbeiten sowie die Zimmererarbeiten. Eingeschlossen sind die dazu benötigten Baustoffe sowie Kran- und Gerüststellung. Alle elektrischen Anschlüsse und Zuleitungen sind nach Anweisung des Lieferers auszuführen. c. Die zur Montage und Inbetriebnahme erforderlichen Vorrichtungen, wie Hebezüge, Flaschengas, Flaschensauerstoff und sonstige erforderliche Bedarfsgegenstände und Bedarfsstoffe. x. Xxxxxxx, Beleuchtung, Wasser, Strom, Druckluft einschließlich der erforderlichen Anschlüsse bis zur Baustelle. e. Für die Aufbewahrung der Maschinenteile, Materialien, Werkzeuge, genügend große und verschließbare Räume. Ferner für die Monteure Aufenthaltsräume mit Waschgelegenheit und WC. f. Versicherungsschutz für Materialien und Werkzeuge gegen Diebstahl und Beschädigung jeder Art. 2. Vor Beginn der von PERI auszuführenden Schalungsvormontage ein. 5.2 Der Besteller schafft Montage müssen Anfuhrwege und Aufstellplatz geräumt sowie alle Voraussetzungensonstigen Vorarbeiten abgeschlossen, damit PERI die in Auftrag genommene Schalungsvormontage vollständig, ohne Zeitverzug, ohne Beeinträchtigung von Interessen Dritter und unter Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen erbringen kanndas Fundament belastbar sein. Die zu diesem Zweck in diesen Bedingungen zusammengefassten Mitwirkungspflichten sind nicht abschließendLieferteile müssen sich an Ort und Stelle befinden, sondern bezeichnen nur insbesondere muss die typischen Leistungspflichten technische Hilfeleistung des Bestellers. Aus den individualvertraglichen Vereinbarungen können sich zusätzliche Verpflichtungen für den Besteller ergeben. 5.3 Der Besteller erbringt auf eigene Kosten insbesondere folgende Leistungen: 5.3.1 Erstellung aller erforderlichen Trag- Bestellers gewährleisten, dass die Montage unverzüglich nach Ankunft des Montagepersonals begonnen und Standsicherheitsnachweise für das Aufstellen von Schalung auf Bauwerken oder sonstigen Untergründen; 5.3.2 Erbringung von Verankerungsnachweisen für Aufhängestellen von Klettersystemen für das Montieren von Schalung an Bauwerken; 5.3.3 Bereitstellung von ebenen, befestigten, Lager- und Vormontageflächen in ausreichender Größe und ohne Verzögerung bis zur Errichtung des Schalungsvormontagematerials geeigneter Lage; 5.3.4 Bereitstellung von Sprechfunkgeräten zur Verständigung mit dem Kranfahrer im Bedarfsfall; 5.3.5 Abladen, Aufladen und Demontage von losen und/oder vormontierten Schalungsteilen; 5.3.6 Prüfen aller angelieferten Schalungsteile auf Vollständigkeit und Beschädigungen; der Besteller wird die vertraglich geschuldeten, aber fehlenden oder mangelhaften Schalungsteile dokumentieren und in schriftlicher Form PERI melden; 5.3.7 Schutz der Schalung vor Diebstahl und Beschädigung; 5.3.8 Durchführen innerbetrieblicher Transporte und Baustellentransporte zwischen Lager, Montage- und Einsatzort des Schalungsvormontagematerials; 5.3.9 Bereitstellung notwendiger Hebezeuge zur Lastaufnahme (z.B. Kräne, Stapler) und Personenbeförderung (Hubarbeitsbühnen) in erforderlicher Tragkraft und Reichweite; 5.3.10 Gestellung von gemäß der gültigen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) beheizten und beleuchteten Aufenthalts- und Sanitärräumen, sowie Tagesunterkünfte, Werkzeugcontainer und Wasser für die Mitarbeiter von PERI; 5.3.11 Stellung von Stromanschlüssen einphasig 230 V und dreiphasig 400 V / 50 Hz, 32 A am Schalungsvormontageort; 5.3.12 Stellung von ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Bandstahl, Folien, Pappe, Papier, Holz- und Metallteile sowie Baustellenabfall. 5.4 Nivellementarbeiten, Achsenfeststellung oder sonstige maßliche Festpunkte sind bei Ersteinsätzen von Sonderschalungen Abnahme durch den Besteller vorzunehmen. Feinjustierungen an den vormontierten Schalungsmaterialien erfolgen durch den Bestellerdurchgeführt werden kann. 5.5 PERI führt während 3. Verzögert sich die Montage oder Inbetriebnahme auf der Baustelle ohne Verschulden des Baustelleneinsatzes ein BautagebuchLieferers, so gehen alle Kosten für die Wartezeit und nochmalige Anreise zu Lasten des Bestellers. 4. Der Vom Besteller wird das geforderte Zusatz- und Sonderarbeiten müssen vom Lieferer schriftlich bestätigt werden und gehen zu Lasten des Bestellers. 5. Durch den Besteller gestellte Fach-/Hilfskräfte werden von PERI geführte Bautagebuch mindestens wöchentlich prüfen und schriftlich bestätigendiesem einschließlich der anfallenden Sozialabgaben (Krankenkassen, Berufsgenossenschaft etc.) bezahlt. 6. Zur Erteilung von verbindlichen Zusagen insbesondere in Gewährleistungsfragen sind die Monteure des Lieferers nicht berechtigt.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen