Common use of Mobilfunk- und Internetkosten Clause in Contracts

Mobilfunk- und Internetkosten. Im laufenden Betrieb des Unfallmeldedienstes fallen keine Mobilfunk- und Inter- netkosten an. Mobilfunk- und Internetkosten entstehen jedoch – bei einer Übertragung des Datensatzes im Notfall-, Unfall- oder Pannenfall per Internet oder SMS – für den Sprachaufbau, – und für die bei Download, Registrierung und Softwareupdate erforderliche Inter- netverbindung. Die hierbei anfallenden Mobilfunk- und Internetkosten richten sich allein nach den Bestimmungen Ihres Mobilfunk- oder Serviceprovidervertrages. Über diese Kosten informiert Sie Ihr Telekommunikationsanbieter.

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Samples: www.adac.de, www.adac.de

Mobilfunk- und Internetkosten. Im laufenden Betrieb des Allianz Unfallmeldedienstes fallen keine Mobilfunk- und Inter- netkosten Internetkosten an. Mobilfunk- und Internetkosten entstehen jedoch bei einer Übertragung des Datensatzes im Notfall-Notfall, Unfall- Unfall oder Pannenfall per Internet oder SMS und für den Sprachaufbau, – Sprachaufbau und für die bei Download, Registrierung und Softwareupdate erforderliche Inter- netverbindungerfor- derliche Internetverbindung. Die hierbei anfallenden Mobilfunk- und Internetkosten richten sich allein nach den Bestimmungen Ihres Mobilfunk- oder Serviceprovidervertragesdervertrages. Über diese Kosten informiert Sie Ihr TelekommunikationsanbieterTelekommunika- tionsanbieter. Im Falle einer Notfallmeldung können Sie für Ihre entstandenen Telefon- bzw. Mobilfunkkosten von uns eine Erstattung verlangen.

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Samples: www.deteassekuranz.de

Mobilfunk- und Internetkosten. Im laufenden Betrieb des Unfallmeldedienstes fallen keine Mobilfunk- und Inter- netkosten Internetkosten an. Mobilfunk- und Internetkosten entstehen jedoch – je- doch - bei einer Übertragung des Datensatzes im Notfall-, Unfall- oder Pannenfall per Internet oder SMS und für den Sprachaufbau, – und - für die bei Download, Registrierung und Softwareupdate erforderliche Inter- netverbindungerforderli- che Internetverbindung. Die hierbei anfallenden Mobilfunk- und Internetkosten richten sich allein nach den Bestimmungen Ihres Mobilfunk- oder ServiceprovidervertragesServiceprovider- vertrages. Über diese Kosten informiert Sie Ihr TelekommunikationsanbieterTelekommunikations- anbieter.

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Samples: sv-makler.de