Was leisten wir? Musterklauseln

Was leisten wir?. (1) Was wir ersetzen Wir ersetzen den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld) so, als ob ein Dritter schadenersatz- pflichtig wäre. Dabei leisten wir nach den deutschen gesetzlichen Schadener- satzbestimmungen des Privatrechts. Die Kosten eines Rechtsanwalts ersetzen wir nur, wenn wir mit der Zahlung der Entschädigung im Verzug sind.
Was leisten wir?. A.2.6.7.2 Wir ersetzen Ihnen Ihren Schaden, für den der Unfallgegner einzutreten hat, so, als ob der Unfallgegner bei uns Kfz-Haftpflicht versichert wäre. Sie können Ihre Ansprüche direkt bei uns geltend machen. Bis zu welcher Höhe leisten wir? A.2.6.7.3 Ersetzt werden Sach- und Personenschäden in Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme. Wir entschädigen Sie nach deutschem Recht. Bei straßenverkehrsrechtlichen Fragen wenden wir das Recht des Unfalllandes an. Leistungen eines Dritten, insbesondere die eines ausländischen Kfz- Haftpflichtversicherers, rechnen wir auf unsere Leistung an. Wer ist versichert? A.2.6.7.4 Abweichend zu A.2.8 sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs versichert. Ansprüche aus dem Vertrag können nur Sie als Versicherungsnehmer geltend machen.
Was leisten wir?. (1) Was wir ersetzen
Was leisten wir?. Der Unfallmeldedienst ermöglicht die technisch unterstützte Meldung eines Notfalls, Unfalls oder einer Panne mit dem versicherten Fahrzeug im Straßenverkehr.
Was leisten wir?. 1.4 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungssummen)?
Was leisten wir?. Die Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, d. h. wir zahlen Geldleistungen. Heilbehandlungskosten übernehmen wir in aller Regel nicht. Sie sind Gegenstand der Krankenversicherung. Hier erläutern wir beispielhaft eine besonders wichtige Leistungsart, die Invaliditätsleistung: Wenn Sie durch einen Unfall dauerhafte Beeinträchtigungen erleiden (z. B. durch Bewegungseinschränkungen, Lähmungen oder Amputationen), zahlen wir je nach Vereinbarung einen einmaligen Betrag (Invaliditätsleis- tung). Die Höhe der Invaliditätsleistung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Grad der Beeinträchtigung. Einzelheiten entnehmen Sie bitte Xxxxxx 2 der AUB 2008. Ihrem Antrag können Sie weitere Einzelheiten (z. B. Versicherungssumme) entnehmen.
Was leisten wir?. Im Versicherungsfall leisten wir für das bei uns versicherte Risiko die Prüfung der Haftpflichtfrage (Prüfung der Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht), die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche gegen Sie (notfalls auch im Prozesswege) und Ihre Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen in Form ei- ner Geldleistung (die Wiedergutmachung des Schadens in Geld bei berechtigten Schadenersatzansprüchen). Nähere Ein- zelheiten zu diesem Thema entnehmen Sie bitte der Ziffer 5 der AHB.
Was leisten wir?. 9.1. Der Versicherungsnehmer hat in jedem Schadenfall vom bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechneten Betrag den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt selbst zu tragen. Sind durch ein Ereignis mehrere Geräte / Anlagen oder mehrere Versicherungsorte betroffen, so wird nur ein Selbstbehalt, und zwar der höchste, angerechnet. Bei einem Schaden an folgenden versicherten Xxxxxx kommt der in der Polizze dokumentierte Selbstbehalt nicht zur Anwendung: - Datenverarbeitungsanlagen, Personalcomputer, Bildschirme, Eingabegeräte, Modems, Netzwerkkarten, Netzwerke, Laptops, Notebooks, Geräteverkabelungen ab Steckdose, Drucker, Plotter, Scanner und dgl., unterbrechungsfreie netzunabhängige Stromversorgungsanlagen und Überspannungsschutzanlagen für die vorgenannten Geräte sowie Verkabelungen der Anlagen bzw. Geräte untereinander; - Telefonanlagen, innerbetriebliche Gegensprechanlagen (nicht aber Gebäude- Gegensprechanlagen) und Telefax sowie Verkabelungen der Anlagen bzw. Geräte untereinander; - Kopiergeräte und Kombigeräte (Telefongeräte mit integriertem Faxgerät und / oder Kopiergerät und / oder Scangerät); - Geräte der Multimediatechnik, Beamer, Overhead- Projektoren, Video- Konferenztechnik, Ton- und Lichtanlagen (jedoch keine Fernsehgeräte); - elektronische Schankanlagen, Computerkassen und Boniersysteme, - Alarmanlagen, Brandmeldeanlagen.
Was leisten wir?. Im Rahmen der Gefahr Feuer bezahlen wir Schäden an den versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion entstehen. Zusätzlich kann im Rahmen der EC-Deckung der Versicherungsschutz z. B. auch auf Schäden durch Fahrzeuganprall, Streik, Aussperrung und Rauch ausgedehnt werden. Im Rahmen der Gefahr Leitungswasser bezahlen wir Schäden an den versicherten Sachen, die durch Leitungswasser entstehen. Bei Abschluss der Gefahr Sturm ersetzen wir Schäden an den versicherten Sachen die durch Sturm und / oder Hagel entstehen. Zusätzlich kann im Rahmen der Ver- sicherung weiterer Naturgefahren der Versicherungsschutz z. B. auch auf Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben oder Erdrutsch ausgedehnt werden. Welche Leistungen und bis zu welcher Höhe wir zahlen, ergibt sich aus den verein- barten Versicherungssummen, die Sie Ihrem Antrag sowie den Allgemeinen und Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen entnehmen können.
Was leisten wir?. Die Rechtsschutzversicherung trägt unter anderem Rechtsanwaltsvergütung, Ge- richtskosten, Zeugenentschädigungen, Kosten des Gerichtsvollziehers. Näheres entnehmen Sie § 5 ARB 2011.