Mobilitätsleistung. Falls erforderlich, begleiten wir die Kinder von bzw. zu – der Tagesstätte, Tagesmutter, Kindergarten, Schule, – Vereinssportveranstaltungen sowie organisier- ten und entgeltlichen Kursen und Unterrichts- stunden, – Arztterminen und vom Arzt verordneten Xxxxx- xxxxxx, in einem Umkreis von 25 km Entfernung vom Haus- halt der versicherten Person. Die für die Kinder selbst anfallenden Fahrtkosten tragen Sie.
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