Monatspauschale Musterklauseln
Monatspauschale. 3.1. 700 € für den Vorsitzenden
3.2. 500 € für die übrigen Fachbeiratsmitglieder
Monatspauschale. Für vereinbarte Leistungen, die mit einer Monatspauschale abgegolten werden, ist der Zeitraum vom Eintritt einer betreuten Person bis zum Austritt massgebend. Die Monatspauschalen finden für ganze Monate Anwendung. Für angebrochene Monate ist bei der Leistung Wohnen die Monatspauschale durch die effektiven Kalendertage des entsprechenden Monats zu teilen und mit den effektiv genutzten Kalendertagen zu multiplizieren. Ferien können gegenüber der Abteilung SHW bis maximal sechs Wochen pro Jahr ab- gerechnet werden. Für Geschützte Arbeitsplätze wird für jede betreute Person die Monatspauschale gemäss dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitspensum abgegolten. Für angebrochene Monate ist bei der Leis- tung Geschützte Arbeit die festgelegte Pauschale pro effektiven Arbeitstag abzurechnen, welche 1
Monatspauschale. Im aktuellen Preisberechnungssystem werden die zum Zeitpunkt des Rückkaufs gültigen Preise verrechnet. In diesem System gibt es nur noch Richtpreise für die Pauschalvariante. Das Berechnungsmodell stützt sich auf die Faktoren Milchpreis, Fleischpreise RV T3 und die Nutzviehpreise. Damit soll erreicht werden, dass die Richtpreise möglichst genau die aktuelle Marktsituation widerspiegeln. Die verbindlichen Preise für Verträge ab dem 15. August 2021 werden im August 2022 bekannt gegeben, da die definitive Abrechnung erst beim Rückkauf der Tiere erfolgt. Die unten aufgeführten Richtpreise gelten als Orientie- rung für Verträge, die ab dem 15. August 2021 abgeschlossen werden. Monatspauschale bei jeweiligem Erstkalbealter (EKA)1) Monate 24 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 34 CHF 130.– 130.– 125.– 120.– 114.– 109.– 106.– 102.– 99.– 96.– 92.– 89.– 89.–
1) Datum der erfolgreichen Belegung + 9 Monate Die Vertragspartner haben sich über die effektive Entschädigung pro Monat am Ende der Vertragsaufzucht zu einigen. Mit Vorteil werden auf dem Formular bei Vertragsabschluss die aktuellen Kälberpreise eingetragen (Anhaltspunkt für Entschädigungen bei allfälligen Zwischenfällen/Todesfall). • Kälberpreise: Es gelten die Kälberpreise (siehe unter Punkt 1). • Milchfütterung: Für nicht abgetränkte Kälber wird empfohlen ein entsprechender Zuschlag pro Monat Milchfütte- rung zu berechnen. Die Höhe des Zuschlages sowie die Dauer der Milchfütterung sollen die Vertragspartner unter- einander besprechen und bei Vertragsabschluss in das Formular eintragen. • Gewichtskorrektur: Die berechnete Monatspauschale gilt für Rinder ab 550 kg LG. Für leichtere Tiere ist eine ent- sprechende Reduktion der Monatspauschale angemessen. Die Kommission hat folgende Reduktionen festgelegt: Kilo LG 550 540 530 520 510 500 490 480 CHF 0 1.80 3.60 5.50 7.30 9.10 11.– 13.80 ☞
Monatspauschale. Die Monatspauschale richtet sich nach den im Subventionsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt festgelegten Bedingungen und ist in der TARIFORDNUNG ersichtlich. Änderungen und ▇▇▇▇▇- ▇▇▇▇▇▇ der Preise bleiben vorbehalten. Tarifanpassungen werden im Voraus bekannt gegeben. Im Preis eingeschlossen sind nebst dem eigenen Zimmer alle Räumlichkeiten, Lebensmittel, Betreuung und sonstigen Betriebskosten. Vergütungen bei vereinbarter Abwesenheit (Ferien, Wochenendurlaub, Klinikaufenthalte) sind in der TARIFORDNUNG ersichtlich.
Monatspauschale. Die Monatspauschale für die Leistungen gemäß §3 Vertragsgegenstand beträgt € «MONATSGEBÜHR» (inkl. 10 % USt.) davon entfallen: • auf die Verpflegung: € 371,60 • auf Pflege € 0,00 • auf die Unterkunft: € der Rest Kurzfristige Störungen oder geringfügige Minderleistungen sowie höhere Gewalt berechtigen nicht zur Verminderung der Monatspauschale oder zu sonstigem Entschädigungsanspruch.
Monatspauschale. Für vereinbarte Leistungen, die mit einer Monatspauschale abgegolten werden, ist der Zeitraum vom Eintritt eines Kindes oder eines Jugendlichen bis zum Austritt massgebend. Die Monatspauschalen finden für ganze Monate Anwendung. Für angebrochene Monate wird die Monatspauschale durch die effektiven Kalendertage geteilt und danach mit den effektiv genutzten Kalendertagen multipliziert. Eine Ausnahme bilden Aus- und Eintritte von Kindern und Jugendlichen in Tagessonderschulen, Be- rufs- oder Schulheimen und stationären Wohnangeboten auf Schuljahres- beziehungsweise Leh- rende sowie auf Schuljahres- beziehungsweise Lehrbeginn. Sofern der Austritt im Monat Juli bezie- hungsweise der Eintritt im Monat August erfolgt, kann für den betreffenden Monat die ganze Monatspauschale in Rechnung gestellt werden. Ein Platz ist pro Monat und Klient / ▇▇▇▇▇▇▇▇ jedoch nur einmal abrechenbar. Die Pauschalen für die Monate Juli und August können auch tageweise auf- geteilt werden, wenn ein Wechsel der Einrichtung während des Monats erfolgt.
