MPL-Verzeichnis. (1) Das zentrale MPL-Verzeichnis (Mobile Proxy Lookup – MPL) enthält die Proxy-IBAN- Entsprechungstabelle für die Zwecke des MPL-Dienstes. (2) Jeder Proxy darf nur mit einer IBAN verknüpft werden. Eine IBAN kann mit einem oder mehreren Proxys verknüpft werden. (3) Teil I Artikel 28 findet Anwendung auf die im MPL-Verzeichnis enthaltenen Daten.
Appears in 4 contracts
Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank, Geschäftsbedingungen Für Die Teilnahme an Target Bundesbank