Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: □ Instandstellung (Reparatur) □ Preisnachlass (Minderung) □ Rückritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)
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Samples: www.tfag.ch, soltermann.ch, odermatt.swiss
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: □ Instandstellung (Reparatur) □ Preisnachlass (Minderung) □ RückrittRücktritt, Rückbau Xxxxxxx (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)
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Samples: www.bantli.com
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: □ ☒ Instandstellung (Reparatur) □ ☒ Preisnachlass (Minderung) □ Rückritt☐ Rücktritt, Rückbau Xxxxxxx (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)
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Samples: www.scrinaria-schwarz.ch
Mängelbehebung. Die Rechte zur Behebung der Mängel sind: □ Instandstellung (Reparatur) □ Preisnachlass (Minderung) □ Rückritt, Rückbau (Wandelung; ist bei Werkverträgen nur in absoluten Ausnahmefällen möglich)) Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, welche auf das Material oder auf unsachgemässe Ausführung zurückzu- führen sind.
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Samples: aundh.ch