Mündliche Mitteilungen. Bei Gefahr in Verzug (z.B. während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Vertragspartner oder an seinen Bevollmächtigten. Die schriftliche Bestätigung mündlicher Mitteilungen hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
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Mündliche Mitteilungen. Bei Gefahr in Verzug (z.B. während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an die/den Vertragspartner VertragspartnerIn oder an anihren/ seinen Bevollmächtigten. Die schriftliche Bestätigung mündlicher Mitteilungen hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
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Mündliche Mitteilungen. Bei Gefahr in Verzug (z.B. während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Vertragspartner Vertrags- partner oder an seinen Bevollmächtigten. Die schriftliche Bestätigung mündlicher Mitteilungen hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
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Mündliche Mitteilungen. Bei Gefahr in Verzug (z.B. während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Vertragspartner oder an seinen Bevollmächtigten. Die schriftliche Bestätigung Bestä- tigung mündlicher Mitteilungen hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
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Samples: tabakfabrik-linz.at
Mündliche Mitteilungen. Bei Gefahr in im Verzug (z.B. während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Vertragspartner oder an seinen Bevollmächtigten. Die schriftliche Bestätigung mündlicher Mitteilungen hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
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Mündliche Mitteilungen. Bei Gefahr in Verzug (z.B. B.: während einer Veranstaltung) genügt die mündliche Mitteilung an den Vertragspartner oder an seinen seine Bevollmächtigten. Die schriftliche Bestätigung mündlicher Mitteilungen hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.
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