Common use of Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach Vertragsbeendigung. Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beruhen, die bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages begangen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages erhoben und dem Versicherer gemeldet worden sind. Die Nachmeldefrist gilt nicht für den Fall eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versiche- rungsnehmers sowie in den Fällen, in denen der Versicherungsvertrag wegen Zahlungsverzug beendet worden ist. Das gleiche gilt, wenn nach Beendigung dieses Vertrages anderweitig Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteiligungen abge- schlossen wird. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres geltenden Vertragsbestimmungen, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres.

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Samples: www.xxv24.de, www.xxv24.de

Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach Vertragsbeendigung. Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beruhen, die bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages begangen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages erhoben und dem Versicherer gemeldet worden sind. Die automatische Nachmeldefrist gilt nicht für den Fall eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers sowie in den Fällen, in denen der Versicherungsvertrag wegen Zahlungsverzug beendet worden ist. Das gleiche Gleiche gilt, wenn nach Beendigung dieses Vertrages anderweitig Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteiligungen abge- schlossen abgeschlossen wird. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres Versiche- rungsjahres geltenden Vertragsbestimmungen, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres.

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Samples: tbo-versicherungsmakler.de

Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach Vertragsbeendigung. Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligungen beruhen, die bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages begangen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages erhoben und dem Versicherer gemeldet worden sind. Die automatische Nachmeldefrist gilt nicht für den Fall eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versiche- rungsnehmers Versicherungsnehmers sowie in den Fällen, in denen der Versicherungsvertrag wegen Zahlungsverzug beendet worden ist. Das gleiche Gleiche gilt, wenn nach Beendigung dieses Vertrages anderweitig Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteiligungen abge- schlossen abgeschlossen wird. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres geltenden Vertragsbestimmungen, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme des letzten Versicherungsjahres.

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Samples: www.asspario.de

Nachmeldefrist für Anspruchserhebungen nach Vertragsbeendigung. Der Versicherungsschutz umfasst auch solche Anspruchserhebungen, die auf Benachteiligungen Be- nachteiligungen beruhen, die bis zur Beendigung des Versicherungsvertrages begangen be- gangen und innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren nach Beendigung des Versicherungsvertrages Versi- cherungsvertrages erhoben und dem Versicherer gemeldet worden sind. Die automatische Nachmeldefrist gilt nicht für den Fall eines Antrags auf Eröffnung Eröff- nung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Versiche- rungsnehmers sowie Versicherungsnehmers so- wie in den Fällen, in denen der Versicherungsvertrag wegen Zahlungsverzug beendet be- endet worden ist. Das gleiche gilt, wenn nach Beendigung dieses Vertrages anderweitig an- derweitig Versicherungsschutz für Ansprüche aus Benachteiligungen abge- schlossen abgeschlos- sen wird. Der Versicherungsschutz besteht für die gesamte Nachmeldefrist im Rahmen und nach Maßgabe der bei Ablauf des letzten Versicherungsjahres geltenden VertragsbestimmungenVer- tragsbestimmungen, und zwar in Höhe des unverbrauchten Teils der Versicherungssumme Versiche- rungssumme des letzten Versicherungsjahres.

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Samples: www.sachsen-sachverstaendige.de