Nachvertragliche Pflichten Musterklauseln

Nachvertragliche Pflichten. Nach Beendigung dieses Vertrages oder dieses Teils E zahlt das Vertragsunternehmen Elavon eine angemessene Übertragungsgebühr, basierend auf der Zahl der ausgegebenen EGK, die auf einen anderen Bearbeiter übertragen werden müssen. Diese Gebühr ist nicht fällig, sofern das Vertragsunternehmen den Vertrag oder diesen Teil E aufgrund des Verhaltens von Elavon rechtmäßig beendet hat.
Nachvertragliche Pflichten. 16.1 Der Auftraggeber kann von dem Auftragnehmer verlangen, dass trotz der Beendigung des Vertrages — gleich aus welchem Rechtsgrund — der Auftragnehmer die Services zu den Bedingungen des Vertrages für bis zu sechs (6) Monate fortsetzt, um dem Auftraggeber die Überlei- tung der durch die Services ermöglichten Prozesse und Datenverar- beitungen auf sich selbst oder einen anderen Dienstleister zu xxxxxxx- xxxx („Beendigungszeitraum“). Das Verlangen ist schriftlich bis spä- testens einem Monat vor der Beendigung, im Falle einer außerordentli- chen Kündigung binnen zwei Wochen nach der Beendigung geltend zu machen. Im Falle der Beendigung des Vertrages durch den Auftrag- nehmer aus wichtigem Grund wegen Zahlungsverzugs des Auftragge- bers kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Vergütung für den Beendigungszeitraum im Voraus bezahlt wird. Im Übrigen kann der Auftragnehmer die Erbringung der Services während des Beendi- gungszeitraums verweigern, wenn er dem Auftraggeber berechtigter- weise aus wichtigem Grund gekündigt hat und ihm die Fortsetzung der Leistung schlechterdings unzumutbar ist. 16.2 Auf Anforderung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer den Auf- traggeber, ein mit dem Auftraggeber verbundenes Unternehmen und ggf. den vom Auftraggeber benannten Dritten gegen angemessene Vergütung bei dem Übergang der Vertragsleistung umfassend zu un- terstützen. Der Auftragnehmer erteilt erforderliche Auskünfte. 16.3 Bei Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer alle Unterlagen, Be- lege, Datenträger und Daten des Auftraggebers in einem zugänglichen und lesbaren elektronischen Format bzw. archivierte Belege im Origi- nal an den Auftraggeber herausgeben oder nach entsprechender schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber unwiederbringlich lö- schen/vernichten. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Auftrag- nehmers bleiben unberührt.
Nachvertragliche Pflichten. Die Pflichten des Nutzers, offene Rechnungen zu bezahlen, dauern über die Kündigungsfrist hinaus an. Ebenso gelten für beide Parteien die vorstehend geltend gemachten Verpflichtungen betref- fend Entschädigungen, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Schutz der Eigentumsrechte und Vertraulichkeit auch nach der Auflösung dieser Vereinbarung.
Nachvertragliche Pflichten. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung, zur Teilenachlieferung sowie zur Aufrechterhaltung entsprechenden Versicherungsschutzes bleibt –ebenso wie die Gewährleistungsansprüche sowie die Haftung – auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung wie vereinbart bestehen.
Nachvertragliche Pflichten. Mit Vertragsbeendigung hat der Berater jegliche Tätigkeit nach diesem Vertrag einzustellen. Wird Verkaufsfähige Xxxx aufgrund der Beendigung der Beraterschaft zurückgegeben, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30% und abzüglich der auf den Wert gewährten Boni, Provisionen und Sonderrabatte ausbezahlt. Verkaufshilfen (Dufttester, Kataloge, Preislisten, etc.) sind grundsätzlich vom Rückgaberecht ausgeschlossen.

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  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Ihre Pflichten a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende Deckung aufweist. b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah- lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- verzüglich nach unserer in Textform abgegebe- nen Zahlungsaufforderung erfolgt. c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last- schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum Beitragseinzug Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an- derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug widerrufen, so können wir den Vertrag zum En- de des laufenden Versicherungsmonats außerordentlich kündigen.

  • Anzeigepflichten Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen. Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen. Der Versicherer muss hierzu nachweisen, dass er den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte. Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn ihm die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt war, zu dem ihm die Anzeige hätte zugehen müssen. Der Versicherer bleibt ebenfalls zur Leistung verpflichtet, wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für seine Kündigung abgelaufen war und er nicht gekündigt hat.

  • Mitwirkungspflichten Die Bewohnerin/Der Bewohner ist zur Vermeidung von ansonsten möglicherweise entstehenden rechtlichen und finanziellen Nachteilen gehalten, die erforderlichen Anträge zu stellen und die notwendigen Unterlagen vorzulegen (z.B. für Leistungen nach SGB XI, SGB XII inklusive Pflegegutachten und Pflegewohngeld in NRW). Bei fehlender oder falscher Information der Einrichtung oder der Kostenträger drohen der Bewohnerin/dem Bewohner ansonsten Regresse.

  • Verpflichtungen des Kunden 2.1 Der Kunde muss rechtzeitig die Informationen und Dokumente bereitstellen sowie die Anweisungen erteilen, die Xxxxxxx im Hinblick auf die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen angemessenerweise benötigt. 2.2 Der Kunde ist für die Korrektheit und Vollständigkeit sämtlicher durch ihn bereitgestellten Informationen verantwortlich. 2.3 Erbringt Emerson Dienstleistungen vor Ort, wird der Kunde weder Xxxxxxx noch Mitarbeiter von Xxxxxxx auffordern, eine Vereinbarung einzugehen, durch die Rechte oder Verpflichtungen in Bezug auf Xxxxxxx oder die Mitarbeiter von Emerson entstehen, aufgehoben oder anderweitig begrenzt oder erweitert werden oder zu einem Verzicht oder einer Freistellung führen. Alle derartigen Vereinbarungen sind unwirksam. 2.4 Führen Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder anderer Auftragnehmer des Kunden dazu, dass die Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung von Xxxxxxx verzögert oder verhindert wird oder für Emerson höhere Kosten entstehen, verlängert sich die Erfüllungsfrist, und der Kunde wird Xxxxxxx diese Kosten erstatten.

  • Vertragliche Ansprüche A.1.5.8 Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche, soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. A.1.5.9 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kernenergie.

  • Anzeigepflicht Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?